mini|„Hamburg Enteignet“ auf der Demonstration mit dem Motto „Wer hat, der gibt“ am 1. Mai 2022 Hamburg enteignet (kurz HHE) ist eine seit 2022 aktive Bürgerinitiative, eine politische Bewegung sowie ein eingetragener Verein in Hamburg. Sie strebt die Vergesellschaftung großer, privater Wohnungsunternehmen in Hamburg nach Artikel 15 Grundgesetz an, wobei eine „Vergesellschaftungsreife“ für Eigentum ab „500 Wohneinheiten pro Unternehmen“ vorgeschlagen wird. Die Vergesellschaftung soll über einen Volksentscheid durchgesetzt werden. Die zu vergesellschaftenden Wohnungsbestände sollen in Gemeineigentum in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts unter Mitbestimmung und Kontrolle durch die Mieter überführt werden. Die Initiative orientiert sich dabei an den Bestrebungen der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Als Rechtsgrundlage soll Artikel 15 aus dem deutschen Grundgesetz dienen, welcher regelt, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden [können].“
Gründung Initiatoren von Hamburg enteignet trafen sich im Oktober 2021, kurze Zeit nach der Bekanntgabe des gewonnenen Volksentscheids in Berlin, in dem knapp 60 % der Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen stimmten.Hamburg enteignet: „Wir holen uns die Stadt zurück! Von Berlin lernen: Hamburg enteignet kämpft fü Vergesellschaftung“. New Critique - Zeitschrift für und wider, Vol. 5, 2025, S. 19. Ziel war die Durchführung eines ähnlichen Volksentscheids in Hamburg. Am 13. April 2022 wurde der Verein „Hamburg enteignet e.V.“ gegründet. Ein erster Entwurf für den Text eines Vergesellschaftungsgesetz wurde am 25. April 2022 gemäß § 1a Volksabstimmungsgesetz mit der Senatskanzlei beraten. Dieser Entwurf wurde ohne Beteiligung einer Anwaltskanzlei von der Initiative selbst entworfen.Hamburg enteignet: „Wir holen uns die Stadt zurück! Von Berlin lernen: Hamburg enteignet kämpft fü Vergesellschaftung“. New Critique - Zeitschrift für und wider, Vol. 5, 2025, S. 20.
Ziele und Forderungen Die Hauptforderung von „Hamburg enteignet“ ist die Vergesellschaftung von Wohnraum, der im Eigentum großer, privater und profitorientierter Wohnungsunternehmen steht. Dafür sollen die zunächst enteigneten Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden, in der sie gemeinwohlorientiert verwaltet werden. Ziel ist es, u. a. Spekulation mit Wohnraum einzudämmen und langfristig bezahlbare Mieten zu sichern. Die Initiative betont die Bedeutung einer sozial gerechten Stadtentwicklung und die Bekämpfung der Wohnraumkrise in Hamburg.
Aktivitäten Am 15. September 2022 begann die Unterschriftensammlung von „Hamburg enteignet“ für eine Volksinitiative, welches die erste Phase des Volksentscheids darstellt. Für diese Phase wird gemäß § 27 Absatz 1 Satz 3 VAbstG ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Bis März 2023 wurden 18.231 gesammelte Unterschriften – wobei mindestens 10.000 gültige Stimmen vorgeschrieben sind (VAbstG §5) – an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg übergeben. Die Unterschriftensammlung fand unter erschwerten Bedingungen statt. Durch die Corona-Pandemie gab es viele Einschränkungen und Auflagen für Versammlungen und Veranstaltungen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote, Testpflicht Anmeldung von Versammlungen, Erfassung der Teilnehmer.
mini|„Hamburg Enteignet“ gibt die Unterschriften der ersten Sammelphase beim Hamburger Rathaus ab Inhalt des Volksentscheids war die Forderung nach der Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetz an die Hamburgische Bürgerschaft. Nachdem das Parlament der Forderung nicht nachkam und der damalige Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ablehnend reagierte, beantragte der Verein das Volksbegehren.
Daraufhin reichte der Hamburger Senat eine Prüfung des Volksentscheids beim Hamburger Verfassungsgericht ein und begehrte „festzustellen, dass das Volksbegehren „Hamburg enteignet“ nicht durchzuführen sei.“ Grundlage ist dabei das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG §5 Absatz 4). Das Verfahren wurde am 4. April 2025 ohne Entscheidung in der Sache eingestellt. Grund dafür war die Zurücknahme der Volksinitiative am 1. Dezember 2024.
Neben der Organisation der Volksinitiative und dem Hinarbeiten auf einen Volksentscheid ist die Initiative in der kritischen Wohnungspolitik aktiv. Sie war etwa bei Straßenfesten wie dem Münzviertelfest oder dem Alternativen Hafengeburtstag mit Ständen vertreten sowie bei Demonstrationen wie den „Wer hat, der gibt“-Demos am 1. Mai.
Vertreter der Initiative werden regelmäßig zu Veranstaltungen eingeladen, die sich um das Thema Wohnen in Hamburg drehen. Auch veranstaltet die Initiative Filmvorführungen, kritische Stadtteilführungen und ist bei Straßenfesten vertreten, die regelmäßig von unterschiedlichen Stadtteilgruppen, ähnlich wie den Kiezteams in Berlin, durchgeführt werden.
Unterschriftenliste, Wortlaut der Kriterien zum Gesetzentwurf
Die Kriterien des Gesetzentwurfs beginnen damit, dass von der Vergesellschaftung (1) „alle vergesellschaftungsreifen, privaten Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betroffen [sein sollen]. Als Schwelle für die Vergesellschaftungsreife wird das Eigentum an 500 Wohneinheiten pro Unternehmen vorgeschlagen“, wobei (2) „Unternehmen, die bereits direkt oder indirekt von der öffentlichen Hand gehalten werden, im kollektiven Eigentum der Mietenden oder gemeinwirtschaftlich verwaltet sind, […] rechtssicher ausgenommen werden [sollen]. Insbesondere sollen die SAGA Unternehmensgruppe und die Genossenschaften nicht von der Vergesellschaftung erfasst werden.“ Auch soll (3) „eine erneute Privatisierung der Wohnungsbestände [...] gesetzlich ausgeschlossen werden“ und (4) „die vergesellschafteten Bestände sollen in einer zu errichtenden Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Sinne der Gemeinwirtschaft demokratisch verwaltet werden.“ (5) „Der dem Gesetzgeber bei der Festsetzung der Entschädigung vom Grundgesetz eingeräumte „weite Ermessensbereich“ (BVerfGE 4, 219 ) soll zugunsten einer möglichst niedrigen Entschädigung genutzt werden. Die Entschädigungszahlungen und weitere Kosten der Vergesellschaftung sollen von der AöR getragen werden. Eine Refinanzierung durch die Mieteinnahmen soll angestrebt werden.“
Begründung für das Vorhaben Die Initiative begründet ihre Forderungen mit den folgenden Punkten:
Wohnungspolitik Laut der Initiative hat die Wohnungspolitik des Hamburger Senats zwar neuen Wohnraum geschaffen, jedoch reiche dies noch lange nicht aus, um eine gerechte Wohnungspolitik zu gestalten. Außerdem untertrifft die Stadt Hamburg derzeit ihre selbstgesteckten Ziele zum Wohnungsbau. Die Initiative kritisiert außerdem, dass der Bestand an Sozialwohnungen in Hamburg zu gering sei. So gebe es rund 78.000 Sozialwohnungen in Hamburg (Stand August 2025), während es in den 1980er Jahren noch rund 350.000 Sozialwohnungen gegeben hätte. Somit fehlten laut Initiative zehntausende Sozialwohnungen. Aus einer Studie der IGES geht hervor, dass die Zahl der Sozialwohnungen 1987 ihren Höchststand bei rund 270.000 gleichzeitig geförderten Wohnungen hatte. Diese Kritik wird auch von Verbänden und Gewerkschaften geäußert. Sie kritisieren u. a., dass zu wenige Sozialwohnungen gebaut werden. Dies trage zu steigenden Mieten und sozialpolitischen Herausforderungen bei. Ein weiteres Problem sei, das stetige Herausfallen von Sozialwohnungen aus ihrer Bindung, so dass es zu einem Nettominus von Sozialwohnungen komme. Zwischen 2007 und 2022 sei der Hamburger Bestand so um ein Viertel gesunken.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Höhe der Mieten in Hamburg. Die Initiative erhofft sich durch die Vergesellschaftung der Wohnungen einen hamburgweiten Effekt auf die Miethöhe. „Über den sinkenden Mietenspiegel wird dies allen Mieter*innen in Hamburg zugutekommen.“
Befürworter einer Vergesellschaftung argumentieren, dass durch diese der Wohnungsbau besser an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet werden könnte.
Mangelnder Service Berichte über Vernachlässigung von Wohnraum und mangelhaften Service großer Wohnungsunternehmen, wie etwa Vonovia, werden von der Initiative als Argument für eine Vergesellschaftung angeführt.
Gewinnstreben Die Initiative sieht die Gewinnerzielungsabsicht großer Wohnungsgesellschaften als Wurzel des Problems für hohe Mieten, schlechten Service und Leerstände. Es wird argumentiert, dass dadurch zunehmend Mieter aus ihren bisherigen Stadtteilen verdrängt werden und die Gentrifizierung vorangetrieben wird.
Unterstützer Die Initiative wird von verschiedenen lokalen Organisationen und Vereinen unterstützt, darunter Gewerkschaft ver.di, Grüne Jugend und der Partei DIE LINKE, sowie ihrer Jugendorganisation. Zudem wird angegeben, dass viele Mieter großer Wohnungsbaugesellschaften eine Vergesellschaftung unterstützen.
Debatte Entschädigungssumme Die Initiative geht davon aus, dass der Hamburger Haushalt Öffentlicher Haushalt nicht belastet werde, „denn die Enteignung finanziert sich aus den Mieteinnahmen selbst.“ Kritik an der Initiative kommt vor allem aus der Immobilienwirtschaft und von politischen Parteien wie der SPD und CDU. Kritiker befürchten, dass eine Vergesellschaftung hohe Entschädigungssummen für die Immobilienkonzerne erfordern könnte, die die Staatskasse belasten würden. Weil Art. 15 GG jedoch noch nie Anwendung fand, ist unklar, wie hoch die Kosten einer Vergesellschaftung sein werden. Der Bericht der „Expertenkommission zum Volksentscheid Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, der vom Berliner Senat eingesetzt wurde, um die „Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ zu prüfen und „mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung zu erkunden und dazu Empfehlungen vorzulegen“, spricht dem Gesetzgeber bei der Frage zur Höhe der Bemessung ein „großer Ermessensspielraum“ zu.
Das Entschädigungsmodell der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ geht von einem Vergesellschaftungswert von etwa „40 - 60% des herkömmlichen Marktwerts“ aus.
Miethöhe Zudem gehen die Vorsitzenden des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen davon aus, dass Mieten erhöht werden müssen, um Sanierungen von Wohnungen zu finanzieren. Die Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Karen Pein geht davon aus, dass die Bestandsmieten durch eine Vergesellschaftung des Wohnraums nicht sinken würden. Bernt und Holm (2023) gehen dagegen in ihrer Studie davon aus, dass eine Vergesellschaftung zu einer Mietsenkung führen kann und diskutieren ein „Mietsenkungsmodell“ und ein „Mietenstoppmodell“.Matthhias Bernt, Andrej Hom: 'Vergesellschaftung senkt die Miete. Kurzstudie zu den sozialen Effekten einer möglichen Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin'. Rosa Luxemburg Stiftung, Berlin 2023, ISSN 2749-3156, |url: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studie_1-23_Vergesellschaftung.pdf. Hamburg enteignet argumentiert, dass das Sparen der Di-vidende ausreichen würde, die Mieten zu senken und anfallende Kosten zu decken. DWE bezieht die Position, dass die Kosten der Vergesellschaftung aus den Mie-ten ohne zusätzliche Mittel aus dem öffentlichen Haushalt zu bezahlen sei und die Vergesell-schaftung zu einem „niedrigeren allgemeinen Mietniveaus“ führen.
Mangel an Wohnraum Kritiker sehen das Grundproblem eher im Mangel an Wohnraum und fordern daher Wohnungsbau als Lösung, anstatt eine Veränderung der Eigentumsverhältnissen. Vertreter der Initiative argumentieren, dass sie den Wohnungsbau nicht grundsätzlich ablehnen, der Neubau allerdings oft Wohnraum im oberen Preissegment schaffe, da der Wohnungsbau nicht bedarfsorientiert sei, sondern gewinnorientiert. Es gehe der Initiative darum, die Mieten für den bestehenden Wohnraum zu senken, indem Wohnraum bedarfsgerecht und nicht profitorientiert betrachtet werden soll.