Der Messeranschlag in Solingen war ein islamistischer Terroranschlag am Abend des 23. August 2024, dem ersten Tag des „Festivals der Vielfalt“ zum 650-jährigen Jubiläum der Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Der Täter ermordete bei dem Messeranschlag drei Menschen und verletzte acht weitere, davon vier lebensgefährlich. Am nächsten Tag reklamierte die islamistische Terrororganisation Islamischer Staat den Anschlag für sich. Kurz darauf wurde der 26-jährige Syrer Issa al Hasan festgenommen; wegen des Verdachts einer terroristischen Straftat übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen. Der Anschlag löste eine breite öffentliche Debatte über den Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern, dem Islamismus in Deutschland sowie über Gesetzesänderungen aus.

mini|Der Tatort Fronhof vier Tage nach dem Anschlag mini|hochkant|Blick von der Küstergasse auf den Fronhof, die evangelische Stadtkirche und den Ort der Blumenniederlegung mini|Niedergelegte Blumen und Kerzen mini|

Tathergang und Ermittlungen Am 23. August 2024 um 21:37 Uhr wurden auf dem Fronhof, direkt vor einer der drei Bühnen des Solinger Stadtfestes, Zuhörer des Auftritts der Band Suzan Köcher’s Suprafon wahllos angegriffen. Auf: solingen650.de. Abgerufen am 28. August 2024. Ein Mann stach mit einem Messer gezielt auf die Hälse seiner Opfer ein. Eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren starben. Acht weitere Besucher des „Festivals der Vielfalt“ wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. In der entstandenen Panik konnte sich der Angreifer unerkannt vom Tatort entfernen. Ein Todesopfer war Stefan Schulz, langjähriger Fan und Mitglied des Fußballvereins FC St. Pauli. Die anderen zwei waren die Apothekerin Ines W. und Florian H. Unter den Verletzten war ein aus dem Iran geflüchteter Auszubildender. Schon kurz nach der Tat ging die Polizei wegen der gezielten Vorgehensweise von einem Anschlag aus, und die Ermittler vermuteten einen Einzeltäter. Am Folgetag erklärte die die Ermittlungen führende Zentralstelle für Terrorismusverfolgung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, von einem möglichen terroristischen Motiv auszugehen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen richtete auf ihrem Hinweisportal ein Uploadformular zum Thema „Anschlag Solingen Stadtfest“ ein, um Zeugenaussagen sowie Fotos und Videos zu sammeln, die bei der Identifizierung des Täters hilfreich sein könnten.

Die Tatwaffe, ein Messer mit einer 15 cm langen Klinge, wurde kurz nach der Tat in einem Mülleimer nahe dem Tatort gefunden. In der Flüchtlingsunterkunft, in der der Täter wohnte, wurde später ein dazu passender Messerblock gefunden, in dem genau dieses Messer fehlte. Ein Mantrailing-Hund führte die Polizei vom Messerfundplatz auf direktem Weg zu einer Flüchtlingsunterkunft, nur etwa 300 Meter vom Tatort entfernt. Ein verletzter Zeuge sagte aus, den Täter aus Solingen zu kennen, dieser sei auch Besucher einer Moschee. Ein anderer Zeuge berichtete, dass der Täter bei seiner Tat „Allahu Akbar“ gerufen habe. Auf dem Fluchtweg fand die Polizei eine blutverschmierte Jacke und Ausweispapiere des Täters. Der Täter versteckte sich in einem Hinterhof. Die DNS des Täters wurde an der Tatwaffe gefunden.

Am folgenden Abend wurde ein verdächtig wirkender Mann von der Besatzung eines Streifenwagens angesprochen und festgenommen. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen soll seine Kleidung schmutzig und blutverschmiert gewesen sein. Danach übernahm der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts einer terroristischen Straftat die Ermittlungen. Den Sicherheitsbehörden soll der Täter zuvor nicht als islamistischer Extremist aufgefallen sein. Am Tag nach der Festnahme erließ der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl.

Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte am Folgetag über Amaq den Anschlag für sich: Der Täter habe als „Soldat des IS“ den Angriff „auf eine Versammlung von Christen in der Stadt Solingen in Deutschland“ und damit „Rache für Muslime in Palästina und anderswo“ verübt. Zwei Tage nach der Tat veröffentlichte der IS ein Video, das zeigt, wie ein vermummter Mann mit einem langen Messer dem Anführer des IS auf Arabisch einen Treueeid leistet und erklärt, sein Angriff sei eine Vergeltung für die Tötung von Muslimen in Syrien, Bosnien und im Irak sowie ein Racheakt für die „Menschen in Palästina“, die Massaker mit Unterstützung von „Zionisten“ erlitten hätten. Ob es sich bei dem Mann im Video um den Täter handelt, ist unklar, ebenso – laut Innenminister Herbert Reul –, ob der Tatverdächtige tatsächlich dem IS angehört. (Stand 29. August 2024)

Täter Bei dem Täter handelt es sich um den 26-jährigen Syrer Issa al Hasan aus Deir ez-Zor. Er soll sunnitischer Muslim sein, sei aber nach Angabe seiner in Damaskus lebenden Schwester nicht gläubig und habe beispielsweise im Ramadan nicht gefastet. In einem Interview äußerte sie, dass der Vater ihren Bruder im Februar 2016 zu seinen anderen Söhnen in die Türkei geschickt hätte, aus Sorge, er könnte wie andere junge Männer vom Islamischen Staat zwangsrekrutiert werden. Im Dezember 2022 reiste Issa al Hasan über die Balkanroute (Türkei, Bulgarien – mit Kurzaufenthalt im Flüchtlingslager von Busmantsihttps://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100477354/von-syrien-bis-solingen-die-chronik-des-attentaeters-issa-al-hassan.html –, Serbien, Ungarn und Österreich)https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-attentat-taeter-migration-100.html mit drei Begleitern illegal nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Eine inhaltliche Prüfung seines Asylantrags hat nach Informationen von NDR und WDR nicht stattgefunden, da die Zuständigkeit Bulgariens klar schien. Bei Befragungen im Jahr 2023 soll er unter anderem erklärt haben, dass er nach Deutschland wegen eines Verwandten wolle, der sich bereits hier aufhalte. Eine solche Person hätten die Behörden anschließend aber nicht festgestellt.https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-attentat-asyl-100.html Die Prüfung seines Asylantrags wurde abgelehnt, da Bulgarien zuständig war.

Der Täter nannte verschiedene Fluchtgründe: In Syrien drohe ihm der Wehrdienst und eine Strafe für seine Flucht. Er habe nicht gegen die Kurden kämpfen wollen. Zudem komme er aus sehr ärmlichen Verhältnissen und wolle in Deutschland arbeiten, um seine Familie in Syrien mit Geld zu unterstützen.

Bulgarien stimmte einem Übernahmeersuchen deutscher Behörden zu. Im Februar 2023 erhielt Al Hasan den Überstellungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im März 2023 reichte er dagegen eine nicht begründete Klage beim Verwaltungsgericht Minden ein. Laut Einschätzung des Gerichts hätte die Klage voraussichtlich keinen Erfolg gehabt.

Eine Abschiebung entsprechend dem Dubliner Übereinkommen sollte am 5. Juni 2023 nachts erfolgen, scheiterte aber daran, dass Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld ihn nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in einer ehemaligen Kaserne in Paderborn antrafen. Am Tag vor und am Tag nach der geplanten Abschiebung war er dort anwesend. Eine Ankündigung des Abschiebetermins erfolgte nicht, auch wurde kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, eine Verfügung zu erlassen, sich in dieser Nacht in der Unterkunft aufzuhalten. Das nordrheinwestfälische Flüchtlingsministerium begründet dies damit, dass diese Maßnahmen das Risiko eines Untertauchens erhöht hätten. Andererseits hätten laut interner Leitlinien des BAMF beide Schritte die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert. Er war bereits im April 2023 eine Woche lang nicht in der zugewiesenen Unterkunft auffindbar gewesen. Die zuständige Behörde hatte es danach unterlassen, dem Ausreisepflichtigen vorzuschreiben, sein Zimmer nachts nicht zu verlassen. In anderen Räumen durfte man nach der damaligen, inzwischen geänderten Gesetzeslage nicht nach ihm suchen. Die Behördenvertreter unternahmen keine weiteren Versuche, einen neuen Überstellungsflug anzumelden. Dazu existierte keine Verpflichtung. Zudem gab es erst nach Ende der Überstellungsfrist wieder reguläre Flugtermine. Die engen Vorgaben Bulgariens erlauben unter anderem keine Charterflüge oder Überstellung auf dem Landweg.

Bei „Untertauchen“ kann die Frist zur Überstellung ausnahmsweise verlängert werden. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff jedoch eng auszulegen, ein einmaliges Nichtantreffen reicht dazu nicht aus. Daher galt er im rechtlichen Sinne nicht als untergetaucht. Da eine Ausschreibung zur Festnahme nicht erfolgte, hatte das BAMF keine Möglichkeit, die Überstellungsfrist gegenüber Bulgarien von 6 auf 18 Monate zu verlängern. Dadurch lief die Überstellungsfrist bereits am 20. August 2023 ab, und Deutschland war nun zuständig.

Laut Informationen der Welt tauchte der Tatverdächtige am 24. August 2023 wieder auf. Die Flüchtlingsunterkunft in Paderborn meldete das Wiederauftauchen jedoch nicht weiter. Es gab keine entsprechende Vorschrift. Gleichzeitig teilte das BAMF dem Verwaltungsgericht Minden mit, aufgrund der nicht durchgeführten Abschiebung von Al Hasan den angefochtenen Überstellungsbescheid aufzuheben. Das Verwaltungsgericht stellte daraufhin das Verfahren ein. Er wurde im September 2023 nach Solingen geschickt und erhielt Ende 2023 – wie viele Syrer – sogenannten subsidiären Schutz als Flüchtling. Auf parlamentarische Anfrage erklärte die zuständige Ministerin Josefine Paul (Die Grünen), dass Issa al Hasan auch vom 18. bis 24. April in der Unterkunft nicht anwesend war. Diese Abwesenheit meldete die Einrichtungsleitung der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld jedoch weisungswidrig nicht weiter, obwohl sie mehr als drei Tage angedauert hatte. Dadurch wurde Issa al Hasan keine „Nachtzeitverfügung“ auferlegt, also eine Anwesenheit in der Unterkunft während der Nacht. Die Frage, ob der spätere Täter tatsächlich eine Fahne der Terrororganisation Islamischer Staat in seiner Flüchtlingsunterkunft hängen hatte, blieb in der Anhörung weiter offen. Für die Opposition stehen die Nachlässigkeiten im größeren Zusammenhang mit der Tatsache, dass Frau Paul auf einen Staatssekretär für Abschiebung verzichtet und die von ihrem Amtsvorgänger Joachim Stamp eingeplante zweite Abschiebeeinrichtung in der Nähe des Flughafens Düsseldorf aus der Haushaltsplanung gestrichen hat.

Anklage und Prozess Am 24. Februar 2025 erhob der Generalbundesanwalt Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Es bestehe hinreichender Tatverdacht des dreifachen Mordes, des zehnfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Zum Prozessauftakt am 27. Mai 2025 ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. In dieser räumte er die ihm zur Last gelegten Taten ein. Er habe schwere Schuld auf sich geladen und sei bereit, das Urteil entgegenzunehmen. Zudem bat er die Angehörigen seiner Opfer um Entschuldigung.

Am 10. September 2025 wurde Issa al Hasan zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.Solingen-Angreifer Issa al H. zu lebenslanger Haft verurteilt in morgenpost.de vom 10. September 2025OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2025 – III-5 St 2/25 –, dejure.org. Der Angeklagte habe auf verfestigter ideologischer Grundlage die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften abgelehnt und die Auffassung des „IS“ geteilt, der Dschihad gegen vermeintlich „Ungläubige“ müsse weltweit gewaltsam geführt werden. Die der Tat zugrundeliegende radikal-islamistische Haltung Al Hasans bestehe fort. Die Mordmerkmale der Heimtücke und niedriger Beweggründe waren verwirklicht. Al Hasan legte Revision gegen das Urteil ein. Doch diese verwarf der Bundesgerichtshof am 12. Mai 2026, so dass das Urteil seit diesem Tag rechtskräftig ist.

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