Das Amtsgericht Sonderburg war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Sonderburg.
Geschichte Bis 1866 wurde die Rechtsprechung in Sonderburg durch das Amt Sonderburg wahrgenommen.
Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Sonderburg als eines von 19 Amtsgerichten des Kreisgerichts Flensburg. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Sonderburg mit Mölbye, Langenvorwerk und den Mühlen bei Sonderburg, das Kirchspiel Kekenis und der bisher süderharder Anteil des Kirchspiels Lysabbel.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte ()
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Sonderburg blieb bestehen und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste daraufhin den Kreis Sonderburg ohne die Teile, die dem Amtsgericht Norburg zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 500, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 440 online
Im Jahre 1919 wurde der Sprengel des Amtsgerichtes Sonderburg dänisch, und die Geschichte des Amtsgerichtes Sonderburg endete. In Dänemark wurde mit Gesetz vom 28. Juni 1920 das Retten i Sønderborg eingerichtet.Eintrag beim Reichsarchiv Dieses besteht bis heute.
Einzelnachweise
Sonderburg Kategorie:Sønderborg Kommune Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1919