mini|280x280px|Eröffnung einer Sitzung der États de Bretagne aus Description historique, topographique et naturelle de l'ancienne Armorique von Christophe-Paul de Robien (1756) Die États de Bretagne, oder als Gegensatz zu den Generalständen (États généraux) des Französischen Königreichs États particuliers de Bretagne (Besondere Stände der Bretagne) genannt, waren die Versammlung der Repräsentanten des Klerus, des Adels und der städtischen Bürger (des Dritten Standes) der Bretagne vom 14. Jahrhundert bis 1789.

Es handelte sich um die souveräne Kammer des Herzogtums Bretagne, welche vorwiegend finanz- bzw. steuerpolitische Kompetenzen besaß und über Steuern, deren Bemessungsgrundlage, ihre Höhe, ihre Verteilung und die Art ihrer Erhebung entschied, aber ebenso über den Krieg und über alles, was die Verwaltung der Bretagne betraf. Nachdem die Bretagne eines der Pays d’États geworden war, hielten die États de Bretagne auch nach der Vereinigung des Herzogtums Bretagne mit der französischen Krone 1532 weiterhin ihre Sitzungen ab, bis sie von der Nationalen Konstituanten Frankreichs 1789 einseitig für aufgelöst erklärt wurden.

Die États de Bretagne wurden vom Herzog und später vom König zweimal jährlich einberufen, wobei diese Sitzungen alle zwei Jahre in einer anderen bretonischen Stadt stattfanden. Außerdem konnten sie auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Ab dem 16. Jahrhundert bestimmten sie diejenigen aus ihren Reihen, die sie bei den Generalständen des Königreichs vertreten sollten.

Das geschichtliche Fundament dieser Versammlung bestand darin, dass die Bretonen wie die anderen Völker, die unter der französischen Krone leben, ein „freies Volk“ sind, das sich durch seine Stände in freier Weise verwaltete und bis 1715 keine Steuer an das Königreich abführte, im Gegensatz zu den tributpflichtigen Völkern. Deshalb konnte ihm keinerlei Abgabe in Geld oder in Naturalien auferlegt werden, es sei denn, es hätte durch seine Vertreter dem selbst zugestimmt. Erst der Gouverneur Pierre de Montesquiou d’Artagnan setzte nach der Pontcallec-Verschwörung Steuern an die französische Krone durch.

Die Debatten, die bei den einzelnen Sitzungen der États geführt wurden, drehten sich vorwiegend um die Verteilung der Steuern. Unter dem alten Regime musste die global festgesetzte Steuer für die Provinz anschließend in Gesamtsummen aufgeteilt werden, die von den unterschiedlichen weltlichen, kirchlichen und städtischen Herrschaften geschuldet wurden, um dann in den verschiedenen Gemeinden wiederum unter der Einwohnerschaft auf die einzelnen Haushalte verteilt zu werden.

Die États de Bretagne dürfen nicht mit den anderen souveränen Versammlungen wie dem Parlement de Bretagne oder der Chambre des comptes de Bretagne verwechselt werden.

Organisation und Funktionsweise Unterstützung der herzoglichen Politik und Abstimmung der Steuern In der Bretagne waren es nicht die Steuern, die während der Anfangszeiten dieser Versammlung im Mittelpunkt der Sitzungen standen. Dafür waren die "pairs et barons" zuständig. Die Versammlung der États de Bretagne diente vor allem dazu den Bedürfnissen der herzoglichen Politik zu entsprechen, es handelte sich dabei um die Curia ducis. In Justizangelegenheiten war sie bis zum Ende des 14. Jahrhunderts die souveräne Kammer des Herzogs, die die höchste Gerichtsbarkeit ausübte.

Im 14. Jahrhundert waren die Sitzungen der Ständeversammlung der Bretagne selten, denn sie fanden nur viermal statt: 1352, 1380, 1384 und 1389.

Unter der Herrschaft Johanns VI. von 1399 bis 1442 wurden die Sitzungen zahlreicher und widmeten der Zustimmung zur Herdsteuer (fouage) besondere Aufmerksamkeit. Aber die Sitzungen wurden nicht in einer regelmäßigen Frequenz einberufen.

Zu den Fragen, die von den États de Bretagne erörtert wurden, gehörte auch diejenige einer möglichen Nobilitierung. Zur Verdeutlichung mag das Beispiel der Familie Robert de la Mennais dienen, für die die Versammlung der États de Bretagne vom 28. Dezember 1786 in Saint-Malo die Erhebung in den Adelsstand befürwortete.

Einberufung Die États de Bretagne versammelten sich ausschließlich nach einer Einberufung durch den Herzog bzw. später den König, zuerst aus Gründen von Notwendigkeit (im 14. Jahrhundert), später jedes Jahr und ab 1632 alle zwei Jahre, wobei die Versammlungen am häufigsten im Winter stattfanden, wenn die Ernte und die maßgeblichen bäuerlichen Tätigkeiten erledigt waren. "Die Einberufung erfolgte gewöhnlich Ende September durch herzogliche Briefe. Die Gemeinden wählten ihre Abgeordneten in Gegenwart der Gouverneure der Gemeinden. Die Sitzung dauerte einen oder zwei Monate, manchmal auch länger. Die Mitglieder der États wurden nicht für ihre Ausgaben entschädigt. Während der Sitzung konnten sie nicht festgenommen oder verfolgt werden, ebenso nicht für zwei Wochen vor oder nach der Sitzung. Die von den États ernannten Beamten waren der Syndikus und seine Stellvertreter, der Amtsschreiber, der Schatzmeister, der Herold, der Maréchal des logis und der Provost der Händler. Der Herold trug bis zu Zeiten Karls VIII. einen Tappert aus Velours mit dem Wappen der Bretagne und nach der Union mit Frankreich denjenigen der Bretagne und Frankreichs. Er hatte die Aufsicht über das Mobiliar und die Tapisserien, er gestaltete die Räumlichkeiten (« le théâtre et les amphithéâtres »), und richtete die Podeste für die Delegierten, die Baldachine, Sessel und Stühle für die Beamten und die Mitglieder der verschiedenen Stände her ".

Die Sitzungen fanden in verschiedenen bretonischen Städten statt, die ausreichende Aufnahmekapazitäten hatten. Diese lagen meist in der Osthälfte des Landes, vor allem Vannes, Rennes, Nantes, Dinan, St-Brieuc und Vitré; ab 1732 wurden die Sitzungen am häufigsten in Rennes abgehalten. Von 1567 bis 1788 fand die Versammlung nur viermal im Westen des Landes statt, in Quimper und Morlaix. Von 1599 an wurde die Auswahl des Versammlungsorts auf Vorschlag des procureur syndic der États getroffen, der am Königshof ansässig war.

Während der bedeutenden Sitzungen wurden Kommissionen gebildet, die aus jeweils sechs Mitgliedern jedes Standes zusammengestellt wurden. Während der Sitzungen dieser Kommissionen befasste sich der Rest der Teilnehmer mit den unterschiedlichen Detailfragen der üblichen Verhandlungsgegenstände, insbesondere mit Steuerangelegenheiten.

Zusammensetzung Wie alle Stände der Provinzen bestanden jene der Bretagne im Jahr 1755 aus einer fixen Anzahl von 104 vorbestimmten Sitzen: 50 für die Inhaber der größten kirchlichen Herrschaften, d. h. für die neun Diözesen und die 41 Abteien; der Bischof der Diözese, in welcher sich die États versammelten, führte deren Vorsitz. 10 für die Inhaber der Lehen mit dem Titel Baronnie oder Bannière: diejenigen von Avaugour, Léon, Fougères, Vitré, Retz, La Roche-Bernard, Château-Brian, Lanvaux, Pont und Ancenis. Die Zusammenlegung von Avaugour, Fougères und Lanvaux zur herzoglichen Domäne führte zu deren Ersatz durch die Baronnies von Malestroit, Derval und Quintin. Da man irgendwann nicht mehr wusste, ob mit der Baronnie von Pont diejenige von Pont-l'Abbé oder die von Pont-Château gemeint war, nahmen sie abwechselnd an den Sitzungen teil. Der älteste der Edelmänner führte den Vorsitz über die Deputierten des Adels, doch alle volljährigen Edelmänner der Bretagne konnten ihm assistieren. Anfangs lag das Alter der Volljährigkeit bei 14 Jahren, später bei 25 Jahren. 44 für die Delegierten derjenigen Städte der Bretagne, die das Privileg der Blutgerichtsbarkeit besaßen. Jede Gemeinde, die Sitz und Stimme in den États hatte, konnte soviele Delegierte schicken, wie sie wollte, der Vorsitzende musste aus den Justizbeamten der Stadt gewählt werden, der Vizevorsitzende war der jeweilige diensthabende Syndikus. Ihnen wurden ihre Ausgaben ersetzt und sie erhielten 2 Écus pro Tag. Der Seneschall einer der vier großen Sénéchaussées, in deren Bereich die Versammlung einberufen wurde, war der Präsident für den Dritten Stand. Die Städte, die eingeladen wurden, Deputierte zu entsenden, variierten ohne erkennbare Logik bis 1614 eine Liste aufgestellt wurde: Ancenis, (Antrain), Auray, (Bazouges-la-Pérouse), Brest, Carhaix, Châteaubriant, Clisson, Concarneau, Dinan, Dol-de-Bretagne, (Douarnenez), Fougères, Guérande, Guingamp, Hennebont, Josselin, La Guerche-de-Bretagne, Lamballe, Landerneau, Lannion, Le Croisic, Lesneven, Machecoul, Malestroit, Moncontour, Montfort-sur-Meu, Morlaix, Nantes, Ploërmel, Pontivy, Quimper, Quimperlé, Quintin, Redon, Rennes, Saint-Gildas-de-Rhuys, Saint-Brieuc, Saint-Malo, Saint-Pol-de-Léon, (Saint-Renan), Tréguier, Vannes, und Vitré.

Von diesen haben Antrain, Bazouges-la-Pérouse, Douarnenez und Saint-Renan niemals Deputierte entsandt und sind deswegen in Klammern gesetzt. Clisson schickte Deputierte nur bis 1626, ebenso Machecoul nur bis 1651. Um die Stände wieder aufzufüllen, durfte Hédé ab 1645 einen Vertreter entsenden und ebenso La Roche-Bernard ab 1667. In Port-Louis wechselte die Situation über die Zeiten hin. An den Ständeversammlungen konnten nur Orte teilnehmen, die sich als Gemeinden oder Städte organisiert hatten und das Privileg besaßen, sich fiskalisch selbst zu verwalten.

Die Abstimmung in der Versammlung erfolgte nach Stand und nicht nach Kopfanzahl: jeder Stand besaß nur eine einzige Stimme.

Zu den Vertretern der Provinz gesellten sich später etwa 20 königliche "Kommissare". Darunter war im 18. Jahrhundert der Intendant der Bretagne der wichtigste und aktivste, zuvor waren es der Oberkommandant oder der Generalleutnant. Als Homme d'information, als essentielle Schaltstelle, die im Zentrum aller Angelegenheiten stand, machten ihn seine Kompetenzen zum wichtigsten Mann der Sitzungen von den Eröffnungsberatungen bis zur Ausführung der abgestimmten Entscheide. Aber seine wirkliche Macht in der Provinz war im Vergleich geringer als diejenige der États, denn diese verfügten über die Finanzmittel, um die Initiativen umzusetzen, über die er die alleinige Verfügungsgewalt hatte, zum Beispiel im Hinblick auf die Öffentlichen Baumaßnahmen.

Vorbereitung und Durchführung der Entscheide In den Intervallen zwischen den Sitzungen sicherten verschiedene handelnde Personen und Organe die Durchführung der getroffenen Entscheide: der Schatzmeister der procureur général syndic, welcher die États auf allen Ebenen vertrat, insbesondere im Hinblick auf Gerichtsverfahren. Er wurde auf Grundlage einer Liste gewählt, die von den königlichen "Kommissaren" vorgelegt wurde. Der letzte von ihnen war René-Jean de Botherel du Plessis, der Widerstand gegen die Annexion der Bretagne leistete und 1791 eine offizielle Protestkundgebung in Nantes abhielt. der Amtsschreiber, der für die Archive zuständig war der Herold, zusammen mit dem Maréchal des logis zuständig für die Abwicklung der Einberufungen die Amtsdiener die "députés en cour", die das Cahier de doléances mit den Anweisungen der Untertanen an ihre Vertreter führten diejenigen Deputierten, die bei der Rechnungslegung vor dem Rechnungshof der Bretagne mitwirkten.

Zunächst wurden zeitweilige Kommissionen eingesetzt: eine für die Redaktion der Cahiers de doléances eine für die Unterzeichnung von Steuerpachtverträgen eine für die Achtung der Privilegien der Provinz.

In späterer Zeit setzen die États Kommissionen für die Zwischenzeit zwischen ihren Sitzungen ein, die eine dauerhafte und wirksame Arbeit sicherstellen sollten: Es gab Kommissionen, die sich um bestimmte Aufgaben kümmern sollten, so ab 1715 die "Diözesanbüros" (eines pro Diözese), die mit der Verteilung der Steuern und der Nachprüfung von Beschwerdefällen beauftragt waren. Diese wurden schon 1718 nach der Pontcallec-Verschwörung aufgelöst.