Der Ausschuss für Zahlungsbilanzbeschränkungen (Committee on Balance-of-Payments Restrictions) ist ein Gremium der Welthandelsorganisation (WTO).
Einsetzung Der Ausschuss wird durch Artikel IV, Absatz 7 des Marrakesch-Abkommens eingesetzt:
Der Allgemeine Rat setzte das Gremium bei seiner Sitzung am 31. Januar 1995 ein. Bereits vor der Gründung der Welthandelsorganisation hatte es ein Gremium im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1947) gegeben.
Aufgaben Der Ausschuss ist ein Beratungsgremium für Staaten, die aufgrund von Zahlungsbilanzbeschränkungen Einfuhrrestriktionen aufrechterhalten. Die Hauptaufgabe in dieser Beratung ist das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie ein Staat die Einfuhrbeschränkungen wieder abbauen kann. Genauere Informationen sind im Uruguay Round Understanding on the Balance-of-Payments Provisions of Gatt 1994 niedergelegt. Beispiele aus dem Jahr 2000 zeigen, dass die in den Beratungen vorgelegten Plänen zum Abbau von Einfuhrrestriktionen führten. Zu den Ländern, dessen Handelspolitiken im Gremium beraten wurden, zählen Ägypten, Brasilien, die Slowakei, Polen, Indien und Nigeria.
Beispielsweise der IMF, die OECD, UNCTAD und die Weltbank sind als Berater bei den Ausschusssitzungen zugelassen.
Der aktuelle Vorsitzende ist Stand Februar 2026 José Roberto Sánchez Fung.
Einzelnachweise
Kategorie:Internationale Organisation (Völkerrecht) Kategorie:Organisation (internationaler Handel) Kategorie:Welthandelsorganisation Kategorie:Gegründet 1995