Diese Liste führt alle historischen Freihäuser der Stadt Linz in Oberösterreich an.
Die Besitzverhältnisse der einzelnen Häuser machen die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Stadt Linz deutlich, die von Steyr und Waldhausen im Strudengau bis Salzburg und Ostbayern (Berchtesgaden) sehr intensiv waren. Die Freihäuser befanden sich ursprünglich alle innerhalb der Stadtmauer, im 17. und 18. Jahrhundert auch in der Vorstadt. Unter „befreiten Häusern“ versteht Grüll Häuser, die bis ins 17. Jahrhundert noch in bürgerlichem Besitz waren und erst mit Bewilligung des Magistrates an Adelige, Geistliche oder die Regierung gelangten und meist geringere Befreiungen als die ursprünglichen Freihäuser aufwiesen.Grüll 1955, S. 17.
Die Freiheiten konnten sich auf die Ermäßigung oder vollständige Befreiung von Steuern und des Burgrechtspfennigs, auf die Pflichten von militärischen Einquartierungen, Robot, Zug, Wacht und dergleichen beziehen. Die Stadt behielt sich jedoch oft das Einstandsrecht und die Jurisdiktion in Kriminalfällen (im Gegensatz zur Jurisdiktion bei Erbschaften nach Todesfällen) vor. Die erworbenen Freiheiten konnten von einem Haus auf ein anderes Haus übertragen werden (was in Linz mehrmals geschah).
Mit kaiserlichem Reskript aus dem Jahr 1749 wurden alle Linzer Freihäuser der Steuerobrigkeit der Stadt unterstellt, und die Steuern wurden nach dem von der k. k. Revisionskommission festgestellten Hausnutzen errechnet.Grüll 1955, S. 198. Ab 1756 zahlten die Freihäuser ihre Steuern an die landständische Landtafel.
Liste der Freihäuser in Linz (sortiert nach Lemma und – falls kein eigener Artikel vorhanden ist – nach der Seitenangabe bei Grüll 1955)