Emmi Agathe Karola Margarete Wiltraut Rupp-von Brünneck (* 7. August 1912 in Berlin-Lankwitz, Provinz Brandenburg, Königreich Preußen, Deutsches Reich; † 18. August 1977 in Münsingen-Apfelstetten, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland) war Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Herkunft und Kindheit Wiltraut von Brünneck stammte aus einer uradeligen evangelischen Familie, die in Westpreußen und Brandenburg lebte. Zu ihren Vorfahren gehörten ein Staatsminister, Gutsbesitzer und mehrere Juristen. Auch ihr Vater Werner von Brünneck (1875–1914) war Jurist im preußischen Justizministerium, starb als Oberleutnant der Reserve. Die Mutter Margarete von Schmidt (1879–1946) war die Tochter des Kammergerichtspräsidenten und Kronsyndikus August von Schmidt und der Bertha Büttner. Nach dem Tod ihres Ehemanns heiratete sie 1918 den Generalmajor Hans Schede.
Sie wuchs mit ihrem 1910 geborenen Bruder Götz und ihrer 1919 geborenen Schwester Helga in einem deutschnational geprägten Umfeld auf. Der Bruder, ein Vetter sowie ein Onkel waren Mitglied im Stahlhelm.Klaus Wiegrefe: Die Nazi-Vergangenheit einer Verfassungsrichterin. In: Der Spiegel, Nr. 15/2022, 8. April 2022 (online, Bezahlschranke, zuletzt abgerufen am 13. August 2025). Zwar stand die Familie der Weimarer Republik kritisch gegenüber, doch gehörte sie auch nicht zu den Anhängern der Nationalsozialisten, gegen die sie vor allem wegen deren „proletarischen Habitus“ Vorbehalte hegte. Wiltraut von Brünneck legte 1931 das Abitur im Berliner Stadtteil Lankwitz ab.
Beruflicher Werdegang Nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten Berlin, Königsberg, Göttingen und Heidelberg legte Wiltraut von Brünneck 1939 die erste Staatsprüfung ab. 1941 schloss sie das Rechtsreferendariat als Jahrgangsbeste ab.Wolfgang Janisch: Auf dornigen Pfaden von der Diktatur in die Demokratie. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 89, 19. April 2022, Seite 13. Während ihrer Studienzeit trat von Brünneck 1934 in den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund ein, dessen „Arbeitsgemeinschaft für Juristinnen“ sie später leitete. Die Anwaltsstation während des Referendariats absolvierte sie bei Rüdiger Graf von der Goltz, einem entfernten Verwandten. Diesem half sie auch bei Mandaten von Versicherungsgesellschaften, die ihre jüdischen Versicherungsnehmer für die in der Reichspogromnacht 1938 erlittenen Zerstörungen nicht entschädigen wollten.
Politische Betätigung Von Brünneck wurde zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und von 1939 bis 1941 als Wehrmachthelferin in der Flugabwehr tätig. Sie war kein Mitglied der NSDAP, jedoch Mitglied in der NS-Frauenschaft und im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund. Sie verfasste programmatische Aufsätze in nationalsozialistischen Zeitschriften („Die Aufgaben der Frau im Recht“, „Die Industriearbeiterin im Recht“) und erörterte die Stellung der Frau als „Rechtswahrerin“ in der „Volksgemeinschaft“. Sie lobte die „Wirklichkeitsnähe“ der nationalsozialistischen Ideologie, die dem „Wesen“ der Frau entspreche.
Nach einer Tätigkeit als Assistentin bei Wolfgang Siebert an der Friedrich-Wilhelms-Universität (die spätere Humboldt-Universität) in Berlin wechselte sie 1943 als Regierungsrätin an das Reichsjustizministerium und übernahm eine Referentenstelle.Fabian Michl, Rote Roben, weiße Westen? Die nationalsozialistische Vergangenheit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, In: FAZ vom 13. August 2020 Dort war sie in der Grundbuchabteilung eingesetzt und dort an der sogenannten „Arisierung“ jüdischer Grundstücke beteiligt: Sie löschte Lasten und trug damit zur scheinbaren Legalisierung der Vorgänge bei. In der Nachkriegszeit soll von Brünneck ihren Lebenslauf beschönigt haben. Außerdem verfasste sie Entlastungszeugnisse in den Spruchkammerverfahren, unter anderem für den SS-Hauptsturmführer Karl Lang.
Sie wurde zur Richterin am Amtsgericht Sangerhausen und später am Landgericht Merseburg ernannt. 1947 berief der sozialdemokratische hessische Justizminister Georg-August Zinn von Brünneck in das Justizministerium. Sie nahm durch die Zusammenarbeit mit Elisabeth Selbert im Hintergrund des Parlamentarischen Rats auf die Formulierung von Artikel 117 Grundgesetz Einfluss, der für die Umsetzung der Gleichberechtigung als spätesten Termin den 31. März 1953 festsetzte.
1953 wurde die Juristin zur Ministerialrätin befördert. 1959 arbeitete sie an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorrechte des Mannes in der Erziehung mit. Ihre Vorgängerin, die Richterin Erna Scheffler hatte 1959 die Entscheidung gegen die Vorrechte des Mannes in der Erziehung mit gefällt.
1963 wechselte von Brünneck in die Hessische Staatskanzlei. Im gleichen Jahr wurde die Ministerialdirigentin vom Bundesrat zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt, dessen Erstem Senat sie als Nachfolgerin Schefflers vom 1. September 1963 bis zu ihrem Tode angehörte. Ihre Nachfolgerin wurde 1977 die Richterin Gisela Niemeyer.
Entscheidungen und Sondervoten Die Juristin erwarb sich den Ruf einer Demokratin, die sich für die soziale Frage und für Gleichberechtigung einsetzte.
So war Wiltraut von Brünneck maßgeblich daran beteiligt, dass gleiche rechtliche Bedingungen für eheliche und uneheliche Kinder geschaffen wurden. Zwar forderte bereits das Grundgesetz vom Gesetzgeber die Umsetzung dieses Grundsatzes, doch die entsprechenden Gesetze ließen auf sich warten. Auf Rupp-von Brünneck geht ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 1969 zurück, der die Legislative unter Zugzwang brachte. Daraufhin beschloss der Bundestag vier Monate später entsprechende Regelungen.
Rupp-von Brünneck wich bei Entscheidungen einige Male von der Senatsmehrheit ab und verfasste zusammen mit anderen Richtern oder alleine Sondervoten.siehe u. a. , 218 ff. - Mephisto; - Schwangerschaftsabbruch; , 154 ff. - Grenzen verfassungsgerichtlicher Nachprüfung von Entscheidungen der Fachgerichte.
Am 26. April 1974 entschied sich der Bundestag mit knapper Mehrheit für die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch. Diese wurde jedoch am 25. Februar 1975 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärtUrteil des Bundesverfassungerichtes vom 25.02.1975, Aktenzeichen: 1 BvF 1/74 servat.unibe.ch/. Abgerufen am 3. Dezember 2017.. Gemeinsam mit Helmut Simon formulierte Rupp-von Brünneck damals eine abweichende Meinung. Dieses Minderheitenvotum wurde von den konservativen Richtern im Senat als Affront empfunden; Richter Werner Böhmer verließ den Saal, bevor Rupp-von Brünneck ihr Statement vortrug. Die Frankfurter Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen jedoch nannte das Sondervotum einen „Beweis von Klugheit, Vernunft und Menschlichkeit“ und gab damit eine breite öffentliche Meinung wieder.
Persönliches In Karlsruhe lernte sie bei einem Festessen Hans Georg Rupp kennen, der ebenfalls Richter des Bundesverfassungsgerichts war, jedoch im Zweiten Senat. 1965 heiratete sie ihn. Es handelte sich um die erste Eheschließung innerhalb der Richterschaft des Bundesverfassungsgerichts. Georg-August Zinn war Trauzeuge. Rupp-von Brünneck war Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.
Die Juristin starb 1977 nach längerer, 1976 diagnostizierter, „Kahlerscher Krankheit“ (Multiples Myelom)Fabian Michl: Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977). Juristin, Spitzenbeamtin, Verfassungsrichterin. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2022, als sie noch im Amt war.
Publikationen Die Verfassung des Landes Hessen, 1954. Die Grundrechte im juristischen Alltag, 1970. Verfassung und Verantwortung, gesammelte Schriften; erschienen postum 1983, ISBN 978-3-7890-0856-6
Literatur Das Bundesverfassungsgericht: 1951 - 1971, 2. Aufl. 1971, S. 239; ISBN 978-3-7880-1507-7 Walter v. Hueck, Frhr. Friedrich Wilhelm v. Lyncker-Ehrenkrook, Friedrich Wilhelm Euler: Genealogisches Handbuch der Adeligen Häuser / A (Uradel) 1973, Band XII, Band 55 der Gesamtreihe GHdA, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1973, S. 91–92. Nachruf von Irene Maier, in: JZ 1977, Hrsg. Joachim Vogel, Mohr Siebeck, Tübingen 1977, S. 812.
Fabian Michl: Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977). Juristin, Spitzenbeamtin, Verfassungsrichterin. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2022, ISBN 978-3-593-51523-6. Anne Lenze: Wiltraut Rupp-v. Brünneck (1912–1977). Die emanzipatorische Kraft von Sondervoten. In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Baden-Baden: Nomos, 2016, ISBN 978-3-8487-0003-5, S. 427–444
Weblinks
Wiltraut Rupp-von Brünneck bei leo-bw, dem landeskundlichen Informationssystem Baden-Württemberg Interview mit Fabian Michl, dem Autor der Biografie „Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977)“ (2022) Moritz Binkele: Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977): Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie (Vortrag/Podcast)
Einzelnachweise
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