Abdulrahman al-Khalidi (Arabisch: عبد الرحمن الخالدي; geboren 1993) ist ein saudi-arabischer Menschenrechtsaktivist. Nachdem er sich ab 2011 als Student für die Rechte von Gefangenen eingesetzt hatte, floh al-Khalidi 2013 im Zuge des Arabischen Frühlings aus Saudi-Arabien. Im Exil schloss er sich Dissidenten wie Jamal Khashoggi und Omar Abdulaziz an. Im Jahr 2021 beantragte al-Khalidi Asyl in Bulgarien. Die anschließende Entscheidung der bulgarischen Regierung, seinen Antrag abzulehnen, führte zu einer breiten Verurteilung durch Menschenrechtsgruppen. Bis August 2026 saß er in Abschiebehaft.

Leben Während seines Jurastudiums erfuhr al-Khalidi von der Verletzung der Rechte von Gefangenen in Saudi-Arabien und begann, sich durch seine Mitgliedschaft in der Saudi Civil and Political Rights Association für die Rechte von Menschen einzusetzen, die im Rahmen des Strafrechtssystems des Landes inhaftiert sind. Zwischen 2011 und 2013 nahm er an Demonstrationen in Riad teil, bei denen er sich für die Rechte von Gefangenen einsetzte und eine Verfassungsreform im Land forderte. Nach dem Ausbruch des Arabischen Frühlings nahm al-Khalidi auch an Protesten in der Ostprovinz gegen die saudi-arabische Regierung teil. Im Exil, das er in Ägypten, Katar und der Türkei verbrachte, setzte er seine politischen Aktivitäten fort und arbeitete journalistisch. Unter anderem war er Mitglied der Online-Bewegung Geish al-Nahl (Bienenarmee).

Asylantrag in Bulgarien Im Oktober 2021 überquerte er die türkisch-bulgarische Grenze zu Fuß und wurde anschließend in Bulgarien festgenommen. Ab Oktober 2021 war al-Khalidi in Busmantsi, in der Nähe des Sofioter Flughafens, in Abschiebehaft. Am 16. November 2021 beantragte er Asyl, welches von der staatlichen Agentur für Flüchtlinge abgelehnt wurde. Al-Khalidi legte Einspruch ein gegen die Entscheidung ein, die im Wortlaut vom Verfassungsgericht in Sofia übernommen wurde. Im November 2022 versuchte al-Khalildi sich das Leben zu nehmen.

Am 27. September 2023 fällte der Oberste Verwaltungsgerichtshof sein Urteil und beschloss, alle Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben und den Fall wegen Verfahrensmängeln und -fehlern, nämlich der Tatsache, dass keine Übersetzung ins Arabische vorlag und dass er fälschlicherweise als Syrer angesehen wurde, zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanzen zurückzuverweisen. Am 18. Januar 2024 wurde seine Freilassung durch das Verwaltungsgericht in Sofia verfügt, jedoch am 22. Januar 2024 durch die Staatliche Agentur für Sicherheit verweigert. Am 5. Juli 2024 kündigte er aus Protest gegen die Verletzung seiner Rechte einen Hungerstreik an, der von den bulgarischen Behörden dementiert wurde. Im Oktober 2024 verfügte das Verwaltungsgericht seine Abschiebung. Die Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigern beim UN-Menschenrechtsrat, Mary Lawlor, gab an, dass die Abschiebung al-Khalidis gegen das Non-Refoulement-Gebot verstoße. Aus der Haft berichtete al-Khalidi über Vorkommnisse, darunter Misshandlungen durch das Personal.

Am 26. März 2025 wurde sein Asylantrag vom Gericht erneut abgelehnt, gleichzeitig aber auch seine sofortige Freilassung angeordnet, was nicht geschah. Im August 2026 wurde er freigelassen.

Einzelnachweise

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