Das Amtsgericht Wesselburen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Wesselburen (Schleswig-Holstein).
Geschichte Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Wesselburen als eines von 17 Amtsgerichten des Kreisgerichtes Itzehoe. Den Gerichtssprengel bildeten die Kirchspielvogteidistrikte Wesselburen, Büsum und Neuenkirchen.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte () Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Wesselburen blieb bestehen, übernahm auch den Sprengel des aufgelösten Amtsgerichtes Neuenkirchen und war nun dem Landgericht Kiel nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste jetzt aus dem Kreis Norderdithmarschen die Gemeindebezirke Büsum, Hedwigenkoog, Neuenkirchen und Wesselburg.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 504, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online
Im Jahre 1970 wurde das Amtsgericht Wesselburen aufgehoben.§ 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99.
Einzelnachweise
Wesselburen Wesselburen Kategorie:Wesselburen Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1970