mini|Ehem. Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht Friedrichstadt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Friedrichstadt.

Geschichte Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Friedrichstadt als eines von zwölf Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Friedrichstadt und die Kirchspiele Süderstapel, Bergenhusen und Erfde nördlich der Eider.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte () Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Friedrichstadt blieb bestehen und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste jetzt aus dem Kreis Schleswig den Stadtbezirk Friedrichstadt, die Gemeindebezirke Bargen, Bergenhusen, Drage, Erfde, Kleiseerkoog, Meggerdorf, Norderstapel, Seeth, Süderstapel, Thiele und Wohlde sowie der Gutsbezirk Meggerkoog.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 498, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Süderstapel gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online Im Jahre 1975 wurde das Amtsgericht Friedrichstadt aufgehoben.§ 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99, in der Fassung des Art. 3 § 1 des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 205.

Gerichtsgebäude Das Gerichtsgebäude stammt aus dem Jahr 1854 und ist ein zweigeschossiger, traufständiger Gelbsteinbau im Rundbogenstil, mit Treppengiebel und Satteldach. Das Gerichtsgebäude (Am Markt 12) steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch Liste der Kulturdenkmale in Friedrichstadt

Einzelnachweise

Friedrichstadt Friedrichstadt Kategorie:Friedrichstadt Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1975