Das Amtsgericht Nordstrand war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Nordstrand.

Geschichte Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Nordstrand als eines von zwölf Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Insel Nordstrand mit der Pohnshallig.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte ()

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Nordstrand blieb bestehen und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Husum die Gemeindebezirke Elisabeth-Sophien-Koog und Nordstrand.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 499, Digitalisat

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online

Im Jahre 1902 wurde das Amtsgericht Nordstrand aufgehoben. Sein Sprengel wurden dem Amtsgericht Husum zugeordnet.Gesetz betreffend die Aufhebung des Amtsgerichts in Nordstrand vom 16. April 1902; in: GS 1902, S. 73, Digitalisat. Die Aufhebung wurde zum 1. Oktober 1902 wirksam.Verordnung betreffen das Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. April 1902 vom 8. September 1902; in: GS 1902, S. 311, Digitalisat.

Einzelnachweise

Nordstrand Kategorie:Nordstrand (Gemeinde) Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1902