Das Arbeitsgericht Bad Schwartau war ein oldenburgisches Arbeitsgericht mit Sitz in Bad Schwartau.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hamburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hamburg als einziges Landesarbeitsgericht des Stadtstaats Hamburg. Der Freistaat Oldenburg vereinbarte mit Hamburg per Staatsvertrag, dass dieses Landesarbeitsgericht auch als Revisionsgericht für das Arbeitsgericht Bad Schwartau dienen sollte. Dieses war für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Bad Schwartau und Ahrensbök zuständig. Am Gericht bestanden eine Kammern für Arbeiter, eine Kammer für Angestellte und eine Kammer für Handwerk.Staats-Handbuch des Freistaates Oldenburg, 1927, S. 103.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde ein Landesarbeitsgericht Lübeck geschaffen und das Arbeitsgericht Lübeck diesem zum 31. März 1937 zugeordnet. Gleichzeitig wurden die oldenburgischen Arbeitsgerichte Eutin und Bad Schwartau aufgehoben und deren Sprengel dem Arbeitsgerichtes Lübeck zugelegt.Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
Siehe auch Gerichte im Großherzogtum Oldenburg
Einzelnachweise
Bad Schwartau Kategorie:Organisation (Bad Schwartau) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1937