thumb|Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht Schöningen war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Schöningen.
Geschichte Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Schöningen bestand das Amt Schöningen. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Helmstedt entstand so das Kreisgericht Helmstedt und darunter das Amtsgericht Schöningen als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 seine Stadt, 17 Orte mit 13.264 Einwohnern.August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 517 f., Digitalisat
Ab 1879 Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Schöningen blieb bestehen und war nun eines der 16 Amtsgerichte, die dem Landgericht Braunschweig zugeordnet waren.Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 16.153 Gerichteingesessene gezählt.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 399 online
Im Jahre 1973 wurde das Amtsgericht Schöningen aufgehoben.Zweites Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 61.
Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgerichtsgebäude (Westendorf 9) steht unter Denkmalschutz und dient heutzutage als Wohnraum.
Siehe auch Liste der Baudenkmale in Schöningen
Einzelnachweise
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