Groß Gottschow ist ein Gemeindeteil im Ortsteil Krampfer der Gemeinde Plattenburg im Landkreis Prignitz in Brandenburg.Plattenburg, Dienstleistungsportal des Landes Brandenburg, abgerufen am 20. Juli 2024.
Geografische Lage Das Dorf liegt im Nordwesten der Gemarkung und grenzt im Nordwesten an Perleberg. Nördlich grenzt das Dorf an die Gemeinde Groß Pankow an. Südöstlich liegt Krampfer, südlich Kahlhorst und südwestlich Kleinow und Burghagen. Die Landstraße 101 führt von Nordwesten kommend in südöstlicher Richtung als zentrale Verbindungsachse durch den Ort. Westlich fließt, von Norden kommend, der Jeetzbach in südlicher Richtung am Ort vorbei. Die Wohnbebauung konzentriert sich entlang der Gottschower Dorfstraße, die die 101 in einem rechten Winkel kreuzt. Die übrigen Flächen werden vorzugsweise land- und forstwirtschaftlich genutzt. Im Südwesten liegt der Meter hohe Fuchsberg, im Nordwesten der hohe Hütberg.Groß Gottschow, Brandenburgviewer, abgerufen am 20. Juli 2024. Im Mittelalter wurde es noch „als Walddorf gedeutet“Groß Gottschow, Webseite der Gemeinde Plattenburg, abgerufen am 20. Juli 2024., d. h. der Baumbestand war deutlich dichter als im 21. Jahrhundert.
Groß Gottschow ist ein breites Straßendorf mit Dorfkirche. Rund 1,5 km nordöstlich befindet sich Der wendische Kirchhof, rund 1,5 km südsüdöstlich der Flurname Kahl B. Westlich liegt die Oll Dörpstell, nordöstlich vom Dorf die Dörpstell nahe den Jeetzestücken auf der Flurmark Klein Gottschow. In 800 Metern Entfernung vom Dorfkern liegt östlich eine altslawische Siedlung aus dem 8./9. bis 10. Jahrhundert.Lieselott Enders (Bearbeitung): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Prignitz. Karte der Prignitz am Ende des Bandes (= [Friedrich Beck, Klaus Neitmann [Hrsg.]: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil I; Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 3). 2., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997, ISBN 978-3-7400-1016-4. doi:10.35998/9783830542995, S. 274
Geschichte und Etymologie 14. und 15. Jahrhundert mini|Dorfkirche Groß Gottschow Das Dorf wurde 1323/1351 erstmals als Goscrow urkundlich erwähnt. Die Bezeichnung soll auf einen Siedler mit dem Namen Chotzek oder Chotschek hinweisen.Groß Gottschow, Webseite des Literarischen Culloquiums Berlin, abgerufen am 20. Juli 2024. Weitere Schreibweisen waren 1345 Gazkowe, 1429 to dudeschen Gotzkow, 1441 to dudeschen Gosthow, to Dudeschen Goßcow, to Goßkow, 1621 zur Teuschen Götzkow und 1631 zur großen Gotzkow. In dieser Zeit kam es in den Jahren 1421 bis 1424 zu Überfällen durch mecklenburgische Raubritter. Zwei Jahre später brannten drei Höfe ab; Kühe wurden geraubt. Und auch in den Folgejahren kam es immer wieder zu Übergriffen auf das Dorf, so in den Jahren 1429, 1430, 1432, 1447 und 1448/1449. Das Dorf war zu dieser Zeit Wohnsitz der von Karstedt zu Groß Gottschau (1438). Anfang des 14. Jahrhunderts errichteten Handwerker eine Dorfkirche. Kurz vor Ende des 15. Jahrhunderts waren aber auch noch die Familien von Grävenitz und von Grabow dort ansässig. Aus dieser Konstellation ergab sich in eine komplexe Besitzgeschichte aus bis zu 14. Anteilen und drei Rittersitzen. Der erste Anteil gehörte von vor 1441 bis 1760 den von Grabow zu Groß Gottschow (1493) und Abbendorf und umfasste 7 ½ Hufe und Hebungen (1441) bzw. einen Rittersitz (1493, 1608) und sieben Hufe (1598, 1645) bzw. einen Rittersitz mit zwei Ritterhufen und ein Einhufner (1688). Er befand sich von 1689 bis 1741 im Wiederverkaufsbesitz der Ganz Edlen Herren zu Putlitz und wurde 1741 von den von Grabow reluiert. Der Besitz umfasste bis 1760 einen Rittersitz, zwei Bauern und einen Kossäten (1745) und kam im Jahr 1761 an die von Grabows Universalerbe von Zieten und Erben bis nach 1818. Im Jahr 1764 kamen ein Hufner der von Grävenitz zu Rohlsdorf sowie 1/3 der Straßengerechtigkeit hinzu. Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Anteil mit dem vormaligen Rittergut der von Holst vereinigt (siehe 2. Anteil). Die weiteren Besitzer waren von vor 1823 bis nach 1828 die Familie Schulze und von 1830 bis nach 1862 die Beyl zu Groß Gottschow über das Rittergut mit Zubehör. Die von Karstedt zu Groß Gottschow besaßen von vor 1438 bis 1641 den zweiten Anteil. Er umfasste einen Rittersitz (1438, 1546) und seit 1581 auch den Anteil der von Platen zu Mesendorf an der Straßengerichtsbarkeit (siehe 11. Anteil) bzw. einen Rittersitz mit 3 ½ Hufen, zwei Bauern und zwei Kossäten (1598). Er kam 1608 wiederverkaufsweise an die von Holst und wurde 1641 erblich veräußert. Anschließend waren von 1641 bis 1778 die von Holst zu Groß Gottschau die Besitzer eines Rittersitzes mit 3 ½ Hufen, einem Anteil der der Straßengerichtsbarkeit, zwei Hufnern mit 2 und 1 ½ Hufen sowie zwei Kossäten (1641) bzw. einen Rittersitz und vier Bauern (1745). Anschließend war die Witwe von Zieten, eine geborene Holst, ab 1778 Eigentümerin des Gutes. Drei Jahre später übernahm ihr Sohn das Rittergut und vereinigte es mit den von Zietenschen Rittergut (siehe 1. Anteil). Den dritten Anteil besaßen von vor 1448/1449 bis 1808 die von Grävenitz zu Schilde, Groß Gottschow und Rohlsdorf (1499, 1539, 1622) bzw. zu Rohlsdorf (1632, 1745) und nach 1808 die weiteren Besitzer von Rohlsdorf. Er umfasste einen Rittersitz (1499, 1622), die Straßengerechtigkeit und Kruglage, drei Zweihufner, zwei Kossäten und einen Wohnhof (1598, 1697) bzw. vier Bauern und zwei Kossäten (1745). Im Jahr 1764 wurde eine Hufnerhof und der Straßengerechtigkeit an die von Ziethen zu Groß Gottschow verkauft. Der Perleberger Bürger Dobberzin besaß von vor 1441 bis 1480 den vierten Anteil, der eine Hufe umfasste (1480). Er verkaufte ihn an die von Rohr zu Neuhausen, die ihn bis 1618 hielten. Später kam er zu Klein Linde und wurde 1618 gemeinsam mit Klein Linde an die von Winterfeld zu Dallmin verkauft. Sie hielten bis 1799 einen Bauernhof (1686, 1745). Den fünften Anteil hielt von vor 1432 bis nach 1840 der Perleberger Bürger Burghagen bzw. von Burghagen (seit 1830 von Burghagen-Wedell) zu Kleinow und Burghagen. Er umfasste die Dienste aus vier Hufen (1481) bzw. drei Untertanen (1739) und war zeitweise geteilt: Das Gut Kleinow besaß einen Bauern, das Gut Burghagen zwei Bauern (1745). Der sechste Anteil war von vor 1441 bis 1574 im Besitz der von Platen zu Quitzow und umfasste 13 Hufen (1441). Sie verkauften ihn an die von Karstedt, die bis nach 1840 einen Rittersitz (1684) bzw. (1745) zwei Bauern und einen Kossäten ganz, einen weiteren Bauern zusammen mit den von Platen zu Mesendorf besaßen (siehe 11. Anteil). Der siebte Anteil war von vor 1515 bis Anfang des 18. Jahrhunderts im Besitz der Herrschaften Stavenow und Kletzke. Sie besaßen je ½ Kirchenpatronat (1515, 1560, 1600 auch die von Quitzow zu Rühstädt und Quitzöbel) und Abgaben von Bauern für einige Wiesen (1560, 1688). Der Anteil war im 18. Jahrhundert bis nach 1840 im Besitz des Gutes Kletzke, die das Kirchenpatronat sowie einen Bauern besaßen (1745). Den achten Anteil besaßen von vor 1542 bis nach 1840 die Gans Edlen Herren zu Putlitz auf Wolfshagen und Putlitz und umfasste zwei Personen (1542). Der neunte Anteil war von vor 1423 bis nach 1840 im Besitz der von Wartenberg zu Uenze und umfasste drei Personen (1542) bzw. zwei Hufner und einen Kossäten (1579). Er gelangte später an die von Wartenberg zu Luggendorf und umfasste zwei Bauern und einen Kossäten (1711) bzw. drei Bauern (1745). Der zehnte Anteil war von vor 1618 bis nach 1840 im Besitz der von Möllendorf zu Lindenberg und Krampfer und umfasste Hebungen von einem Hof (1618) bzw. einen Anteil am geistlichen Lehen oder Kirchenpatronat (1698, 1706). Der elfte Anteil war von vor 1542 bis nach 1800 im Besitz des Gutes Mesendorf über mindestens einen Zweihufner (1555) und einen Anteil an der Straßengerichtsbarkeit (1581), die im genannten Jahr an die von Karstedt zu Groß Gottschow verkauft wurde (siehe 2. Anteil).Lieselott Enders (Bearbeitung): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Prignitz. Karte der Prignitz am Ende des Bandes (= Friedrich Beck, Klaus Neitmann [Hrsg.]: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil I; Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 3). 2., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997, ISBN 978-3-7400-1016-4. doi:10.35998/9783830542995, S. 275 Danach umfasste er einen Zweihufner und einen Kossäten (1621) bzw. einen Bauern ganz und einen zusammen mit den von Karstedt zu Kaltenhof (siehe 6. Anteil). Der zwölfte Anteil gehörte vor 1429 der Familie Cone von Retzdorf genannt vom Schilde, die eine Hufe von einem Hof besaßen. Sie vermachten ihn 1429 an den Altar der Knochenhauergilde und den Kaufleuten in Perleberg. Im Jahr 1542 war er im Besitz des St. Annen-Altars und umfasste die Hebungen von einem Hof und Groß Gottschow, bevor er in die Verwaltung des Gemeinen Kastens zu Perleberg überging. Der 13. Anteil war von vor 1426 bis 1543 im Besitz der Kaland zu Perleberg und umfasste einen Bauernhof in Groß Gottschow (den sogenannten Kalandshof). Anschließend wurde der dem Gemeinden Kasten zu Perleberg überlassen und war bis 1849 ein Vollhufnerhof (1744) unter der Gerichtsbarkeit der Stadt. Die 14. Anteile waren Splitterbesitz, der sich teilweise in Händen einzelner Perleberger Lehnbürgerfamilien befanden, so 1323/1351 bei der Familie Sander, 1345 bei der Familie Radolf über Hebungen, 1441 bei der Familie Strelemann über zwei Höhe mit drei Hebungen und Achim Noide über eine Rente, 1618 bei der Familie Dobberzin über Hebungen von einem Hof der von Winterfeld; 1625 bis nach 1721 bei der Familie Rulow über Hebungen von einem Bauernhof und 1745 bei Georg Rotschin über einen Bauern.Lieselott Enders (Bearbeitung): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Prignitz. Karte der Prignitz am Ende des Bandes (= Friedrich Beck, Klaus Neitmann [Hrsg.]: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil I; Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 3). 2., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997, ISBN 978-3-7400-1016-4. doi:10.35998/9783830542995, S. 276
16. Jahrhundert Das Kirchenpatronat lag im Jahr 1542 bei den von Quitzow. Es gab zu dieser Zeit einen Pfarrhof mit zwei Hufen, der 1558 auch einen Kohlgarten vor dem Dorf umfasste. Der Pfarrer bewirtschaftet ihn selbst und konnte bei 20 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Gerste und ½ Wispel Hafer säen. Außerdem besaß er eine Wörde zu 3 Scheffel Saat. Er bekam die 30. Garbe allerlei Korns vom ganzen Feld. Ein Küster war zu dieser Zeit nicht vorhanden; 1581 auch kein Küsterhaus. Die von Quitzow befahlen den Einwohnern jedoch den Bau, der 1585 realisiert wurde. Die Kirche besaß einen fünf Hufe großen Acker auf dem 5 Scheffel Saat ausgebracht wurden. Hinzu kamen eine Wiese, einen Hopfengarten sowie etliche Wörden, die Meuseborch genannt wurden.Lieselott Enders (Bearbeitung): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Prignitz. Karte der Prignitz am Ende des Bandes (= Friedrich Beck, Klaus Neitmann [Hrsg.]: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil I; Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 3). 2., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997, ISBN 978-3-7400-1016-4. doi:10.35998/9783830542995, S. 277 Im Dorf gab es zu dieser Zeit 26 Hufner und drei Kossäten (1576). Fünf Jahre später wohnte ein Bauer in einem ehemaligen Edelmannshof (Rittergut).
17. Jahrhundert