mini|Amtsgerichtsgebäude, ungefähr vor 2006 Das Amtsgericht Flatow war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Flatow.
Geschichte In Flatow bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Flatow. Das königlich preußische Amtsgericht Flatow wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Conitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Flatow. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Flatow ohne die Teile, die den Amtsgerichten Vandsburg und Zempelburg zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 406 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 445 online Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise zu Polen. Flatow selbst blieb beim Deutschen Reich. Da Conitz an Polen gefallen war, wurde das Amtsgericht Flatow dem Landgericht Schneidemühl zugeordnet.
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Flatow. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Złotowie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Złotowie).
Richter Georg Hirschberg (Amtsrichter 1903 bis 1910)
Einzelnachweise
Flatow Kategorie:Złotów Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945