§ 130 StGB steht für: Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) Deutschlands Gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, siehe Diebstahl (Österreich) #Gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB) im Strafgesetzbuch (StGB) Österreichs Gewerbsmässiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, siehe Gewerbsmässiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (Liechtenstein) im Strafgesetzbuch (StGB) Liechtensteins