Das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen (offizieller Titel in ) ist eine durch die Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) verhandelte UN-Konvention. Das Übereinkommen regelt die Schiffseichung bei Binnenschiffen sowie darauf aufbauend die Vergabe von Eichscheinen und die Anbringung der Eichmarken, Eichzeichen und Eichskalen.

Einzelheiten Die Aufgabe der Schiffseichung ist die Feststellung des Volumens des Schiffskörpers und der vom Schiff nach Maßgabe seiner Eintauchung verdrängten Wassermenge. Die Eichung wird in jedem Vertragsstaat durch sogenannte Schiffseichämter durchgeführt.

Vertragsparteien Folgende Staaten haben Stand 2024 das Übereinkommen ratifiziert:

Staat Unterzeichnung Ratifizierung Inkrafttreten

Folgende ehemaligen Staaten waren Vertragsparteien: Staat Ratifizierung Inkrafttreten

Umsetzung In Deutschland wird das Übereinkommen durch die Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)Text der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (Binnenschiffseichordnung - BinSchEO) für die Bundeswasserstraßen umgesetzt. Diese wurde erstmals 1975 verabschiedet und 2022 in einer Neufassung veröffentlicht. In Deutschland ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als Schiffseichamt festgelegt,, Abs. 1 BinSchEO in Verbindung mit , Nr. 3 BinSchEO. konkret wird die Eichung vom Dezernat Technische Schiffssicherheit durchgeführt.

Die Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erfolgte 1975 durch die Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe für Binnenschiffe auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen und Seitenkanälen unterhalb Rheinfelden. Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe Die Eichung liegt in der Verantwortung der von den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau benannten Schiffseichämtern unter der Aufsicht des Bundesamts für Verkehr. Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe

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Deutschsprachige Übersetzungen : (BinSchEÜbk)

Einzelnachweise

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