Der Heynau-Prozess war ein Strafprozess in der Spätphase der Weimarer Republik, der von Juni bis August 1932 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt wurde. Gegenstand des Prozesses war eine Serie von Betrügereien, die sich durch die Jahre 1926 bis 1931 zog.
Die Angeklagten Im Heynau-Prozess standen sechs Männer vor Gericht: Erich Heynau (* 11. November 1888 in Urach), Rechtsanwalt Ernst Döffinger (* 12. Oktober 1899 in KarlsruheStandesamt Karlsruhe: Geburtsurkunde Nr. 2194/1899.; † 11. Februar 1973 in StuttgartStandesamt Stuttgart: Sterbeurkunde Nr. 606/1973.), Kaufmann Gottlieb "Ary" Marr (* 25. April 1898 in Rohrborn, Kreis Erfurt), Musiker Heinrich Pfeifer (* 21. März 1905 in Frankfurt am Main; † 23. Juli 1949 ebenda), Schriftsteller Gerhard Rabe (* 20. Mai 1891 in Cottbus; November 1964 in BerlinStandesamt Berlin-Charlottenburg: Sterbeurkunde Nr. 3579/1964. Er wurde am 18. November 1964 in seiner Wohnung tot aufgefunden, wobei das exakte Todesdatum nicht fesgesellt werden konnte.), Kaufmann Eugen Weigold (* 1892), Kaufmann
Verfahrensgegenstand Gegenstand des Heynau-Prozesses waren eine Vielzahl von Betrügereien und verwandte Delikte (Untreue etc.), die die sechs Angeklagten zwischen 1926 und 1931 in Stuttgart und Berlin begangen hatten. Finanztechnisch handelte es sich größtenteils um Wechselbetrügereien und Stoßgeschäfte. Der zuständige Staatsanwalt kennzeichnete den Charakter der Geschäfte als „typische Schieber- und Inflationsgeschäfte“, die sich aus der „ewigen Geldkamalität“ der Beteiligten ergeben hätten. Die ihm unterstehende Anklagebehörde trug die gewaltige Masse der Verfehlungen, die sie den Angeklagten vorwarf, in einer 300–seiten langen Anklageschrift zusammen, die den Ausgangspunkt des Prozesses bildete.
Aufgrund der gewaltigen Zahl von Tatbeständen, die die Anklage zusammengetragen hatte, gliederte das Gericht den Prozessstoff in drei Gruppen: 1. Weiter zurückliegende Fälle, 2. den sogenannten „Du-Vinage-Komplex“ und 3. den sogenannten „Komplex Wedel-Parlow und Richter“.
Die Serie der Taten der Angeklagten begann im Oktober 1926:
Der erste Betrug, den drei von ihnen inszenierten, war in seinem Ablauf als exemplarisch für zahlreiche der folgenden Betrugshandlungen: Ein Stuttgarter Caféhausbesitzer besaß einen Reklameabreissfahrplan, den er für 7.000 RM erworben hatte. Marr wurde dem Mann dann durch Heynau und Weigold als vermögender Geschäftsmann geschildert und gab vor, den Abreissfahrplan für 18.000 RM kaufen zu wollen (also zu einem Gewinn von 11.000 RM für den Eigentümer). Der Caféhausbesitzer zahlte Heynau als Honorar für die Anfertigung eines Kaufvertrags 75 RM und Weigold 1700 RM als Vermittlerprovision, erhielt dann aber von Marr niemals die vereinbarten 18.000 RM gezahlt. Stattdessen teilten Marr, Heynau und Weigold die von ihm gezahlte Provision in gleichen Teilen untereinander auf. Marr gab vor Gericht 1932 an, dass die Sache von vornherein ein Betrugstheater gewesen sei, während Heynau behauptete, sie für ein ernstes Geschäft gehalten zu haben.
Die Mehrzahl der beanstandeten Taten fiel indessen in die Jahre 1930 bis 1931: Der Anklage zufolge waren Döffinger, Pfeifer und Rabe die Hauptakteure und treibenden Kräfte der meisten Geschäfte, die die Gruppe während dieser Jahre einfädelte, während die Rolle von Heynau sich darauf beschränkte, dass er das Gelingen der Straftaten mit dem Ansehen seines Standes als Rechtsanwalt unterstützte. Heynau, ursprünglich ein erfolgreicher und wohlhabender Rechtsanwalt, war durch Spekulationssucht aus glänzenden Verhältnissen in eine finanziell schwierige Situation geraten.
Die am schwersten geschädigte Partei der Betrugsserie war die Konsulswitwe Amelie Du Vinage, die als eine der ersten Ärztinnen Deutschlands bekannt geworden ist: Pfeifer hatte die Witwe im November 1930 in Berlin kennen gelernt und – trotz eines fast dreißigjährigen Altersunterschieds – eine romantische Liaison mit ihr begonnen. Er war von der Frau dann zum Generalbevollmächtigten als Verwaltung des beträchtlichen Vermögens, das sie von ihrem verstorbenen Mann geerbt hatte, eingesetzt worden und speziell damit beauftragt worden, die unübersichtlichen Verhältnisse des ererbten Vermögens zu ordnen. Im März 1931 erteilte sie ihm eine notarielle Generalvollmacht mit der Befugnis, Unterbevollmächtigte aufzustellen. Als solche stellte Pfeier dann Heynau, Döffinger und den Fotografen Arthur Lichte auf. Anstatt ihr die bestehenden Belastungen ihres Vermögens klarzumachen, verleitete Pfeifer Du Vinage, die an einen gehobenen Lebensstil gewohnt war, dazu, weitere erhebliche Ausgaben zu tätigen: In ihrem Namen stellte Pfeifer Wechsel bzw. Akzepte aus, wodurch er sich und seinen Untervertretern Geld beschaffte. Das Ergebnis war, dass die Witwe in kurzer Zeit finanziell völlig ruiniert wurde, indem ihr ganzes Vermögen aufgezehrt wurde und dass auch eine Reihe weiterer Personen, welche die von ihm ausgestellte Wechsel diskontiert hatten, geschädigt wurden. Die Wechsel der Gruppe – die in der Presse wegen der großen Zahl von Papieren, die sie ausgaben als „Wechselrittergesellschaft“ bezeichnet wurde – sollten größtenteils durch Marr in Stuttgart umgesetzt werden. Marr ließ die Du-Vinage-Akzepte in Stuttgart diskontieren und schädigte dadurch dort eine Reihe weitere Personen. Pfeifer verübte derweil in Berlin weitere Betrügereien mit nicht mehr einlösbaren Du-Vinage-Akzepten.
Der Komplex „Wedel-Parlow und Richter“ drehte sich um Wechsel des Landgerichtsdirektor Baron von Wedel-Parlow und des Rittergutsbesitzers Richter, die Rabe zu betrügerischen Zwecken von Berlin nach Stuttgart brachte. Mit diesen Wechseln wurden von Heynau, Rabe und Döffinger dann eine Reihe Groß-Stuttgarter Geschäftsleute betrogen, darunter eine Möbelfirma in Zuffenhausen und ein Stuttgarter Autohändler.
Ende April 1931 flogen die Betrügereien der Gruppe schließlich auf, als er Gerichtsvollzieher im Haus der Frau Du Vinage erschien. Am 1. Mai entzog sie Pfeifer die erteilte Generalvollmacht.
Am 23. Juli 1931 erging Haftbefehl durch den Untersuchungsrichter gegen Heynau, Doeffinger, Pfeifer, Rabe und Marr. Die Männer wurden teils direkt, teils mit Verzögerung ausfindig gemacht und in Haft genommen und schließlich in das Stuttgarter Gerichtsgefängnis überführt.
Die Vorwürfe gegen die Angeklagten Die Staatsanwaltschaft legte den sechs Angeklagten in ihrer Anklage Folgendes zur Last: Erich Heynau wurden insgesamt zehn strafbare Handlungen vorgeworfen: Nämlich fünf Fälle des Betrugs (teils einfachen, teils fortgesetzten Betrugs), drei Fälle der erschwerten Untreue und zwei Fälle der Unterschlagung. Gottlieb Marr wurde angeklagt einfachen Betrug und fortgesetzten Betrug im Rückfall, erschwerter Untreue (in Tateinheit mit Unterschlagung) und Hehlerei begangen zu haben. Rabe wurde angeklagt, zwei fortgesetzte Verbrechen des Betrugs im Rückfall begangen zu haben. Pfeifer wurde angeklagt, erschwerte Untreue und Betrug begangen zu haben. Döffinger wurde angeklagt, mehrfachen Betrug und Hehlerei begangen zu haben. Weigold wurde wegen Betrugs angeklagt.
Während die übrigen vier Angeklagten nicht oder unwesentlich vorbestraft waren, hatten Marr und Rabe erhebliche Vorstrafen wegen Betrügerei vorzuweisen.
Namensgebung Die Bezeichnung des Prozesses als „Heynau-Prozess“ geht auf die bei Strafverfahren, die sich gegen mehrere Personen richten, übliche Praxis zurück, das Verfahren im amtlichen Schriftgut nach dem Namen des wichtigsten Angeklagten oder zumindest des Namens desjenigen Angeklagten zu benennen, dessen Verfolgung den Ausgangspunkt der später auf die weiteren Angeklagten ausgreifenden Verfolgung bildet. Im Falle des Heynau-Prozess wurde das Verfahren im Verkehr der Justizstellen als „Verfahren gegen Heynau und Genossen“ bezeichnet, da der Rechtsanwalt Erich Heynau derjenige Angeklagte war, der als erstes in den Fokus der Behörden geraten war. In Anlehnung hieran wurde der Prozess in der gesamten Tagespresse abgekürzt als „Heynau-Prozess“ bezeichnet.
Die Anwendung der beschriebenen Praxis im Falle des Verfahrens gegen Heynau und die anderen Angeklagten wurde bereits zeitgenössisch wiederholt aus sachlichen Erwägungen kritisiert. So schrieb das Stuttgarter Neue Tagblatt:
Der Prozess Dem Heynau-Prozess ging eine eingehende Voruntersuchung voraus, während der die Staatsanwaltschaft sich einen Überblick über die Gesamtheit der undurchsichtigen Geschäfte der angeklagten Männer zu verschaffen versuchte. Diese zog sich über eine Zeitspanne von fünfzehn Monaten von März 1931 bis Juni 1932. Während der Voruntersuchung wurden die Angehörigen der Geschäftemachergruppe nach und nach in Untersuchungshaft genommen: Pfeifer und Heynau am 23. Juli 1931, Döffinger am 24. Juli 1931, Rabe am 14. August 1931 und Marr am 28. November 1931.
Das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Rücksicht auf dessen Umfang nicht von dem Amtsgericht, sondern am 2. Mai 1932 durch die Strafkammer IV des Landgerichts Stuttgart eröffnet.vgl. Kapitel I des 6. Teils der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931, Reichsgesetzblatt, S. 536. Die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts begann dann am 27. Juni 1932. Das Verfahren zog sich über sechs Wochen bis zur Urteilsverkündung am 6. August 1932. Die Verhandlungen fanden im Schwurgerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts statt.
Den Vorsitz in dem Verfahren führte Landgerichtsdirektor Hahn. Die Anklage wurde von Staatsanwalt Fuchs vertreten. Die Verteidigung der Angeklagten übernahmen die Stuttgarter Rechtsanwälte Nagel und Bisterfeld. Hinzu kam eine beträchtliche Zahl von Zeugen, die zu dem Verfahren hinzugezogen wurden. Presseberichten zufolge wurden 79 Personen als Zeugen geladen.Vor den Gerichten. Schwäbischer Merkur vom 28. Juni 1932.
Strafanträge Die Anklage beantragte am Ende Verhandlung in ihrem Schlussplädoyer folgende Strafen für die Angeklagten: Für Heynau: 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis wegen einfachen und fortgesetzten Betrugs, Untreue und Unterschlagung unter Freisprechung in drei besonderen und verschiedenen weiteren Einzelfällen (abzüglich 1 Jahr Untersuchungshaft). Für Marr: 1 Jahr Gefängnis wegen fortgesetzten Betrugs und Hehlerei (abzüglich 8 Monate Untersuchungshaft). Für Pfeifer: 11 Monate Gefängnis wegen fortgesetzten Betrugs und Unterschlagung (verbüßt durch die Untersuchungshaft).Im Detail wurde Pfeifer von der Anklage vorgeworfen, dass er in der Zeit von Dezember 1930 bis Mai 1931 in Berlin, Stuttgart und anderen Orten in einer fortgesetzten Tat in der Absicht, sich und anderen Vermögensvorteile zu verschaffen, als Bevollmächtigter über Vermögensstücke seines Auftraggebers absichtlich zu dessen Nachteil verfügt und in Tateinheit hiermit - in der Absicht sich und Dritten rechtswidrige Vermögensvorteile zu verschaffen - das Vermögen anderer Personen durch Irrtumserregung mittels Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Tatsachen beschädigt habe. Für Rabe: 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis wegen fortgesetzten Betrugs (abzüglich 6 Monate Untersuchungshaft). Für Döffinger: 1 Jahr Gefängnis wegen fortgesetzten Betrugs und Hehlerei (abzüglich 10 Monate Untersuchungshaft).