Das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan ist ein im Oktober 2022 gestartetes Programm der deutschen Bundesregierung, mit dem besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan nach der Machtergreifung durch das de-facto-Regime der Taliban im August 2021 in Deutschland aufgenommen werden sollen. Zugleich soll das Programm ausdrücklich die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands berücksichtigen.

Das Programm, das sich unter anderem an ehemalige Ortskräfte der Bundesregierung in Afghanistan und deren Familienangehörige richtet, sieht eine Aufnahmezusage nach Abs. 2 AufenthG vor. Die erteilte Aufnahmezusage steht unter dem Vorbehalt des Visumverfahrens sowie des Ergebnisses von Sicherheitsüberprüfungen; diese werden in Pakistan an der deutschen Botschaft Islamabad durchgeführt.

Das Bundesaufnahmeprogramm war im Koalitionsvertrag 2021–2025 vorgesehen und wurde in Zusammenarbeit mit der Zivilbevölkerung, darunter der deutschen Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke, entwickelt. Neben dem Bundesaufnahmeprogramm gab es bereits weitere Aufnahmeprogramme, die Afghanen Zusagen zur Einreise nach Deutschland vermittelten: das 2013 initiierte Ortskräfteverfahren, die im August 2021 aufgestellte sogenannte Menschenrechtsliste sowie das im Mai 2022 beschlossene und Ende 2022 begonnene Überbrückungsprogramm. Der Koalitionsvertrag 2025–2029 wiederum sah vor, Einreisen über freiwillige Aufnahmeprogramme so weit möglich zu stoppen. Nachdem die Bundesregierung begann, diesen Stopp umzusetzen, stuften Gerichte vor allem Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, nicht aber andere Zusagen, als rechtsverbindlich ein. Die Regierung nahm alle Zusagen nach AufenthG für Personen der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms zurück.

Zeitliche Entwicklung Als das Bundesaufnahmeprogramm am 17. Oktober 2022 startete, hatten bereits fast 26.000 Ortskräfte und besonders gefährdete Afghanen die von der Bundesregierung ermöglichten Aufnahmewege nach Deutschland genutzt. Im Rahmen des neuen Programms sollten Aufnahmezusagen für bis zu 1.000 Personen pro Monat erteilt werden. Faktisch wurde in den ersten sechs Monaten keine Person über dieses Programm aufgenommen, und Ende März 2023 stoppte die Bundesregierung vorübergehend gänzlich die Visavergabe und Einreise über das Programm. Diesen Schritt begründete sie damit, dass es Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche gegeben hatte. Nach Medienrecherchen warteten mit Stand vom Mai 2023 mehr als 14.000 Menschen aus Afghanistan trotz Aufnahmezusage auf ihre Reise nach Deutschland; viele von ihnen hielten sich in Pakistan und im Iran auf. Ende Juni 2023 lief das Programm wieder an, mit der Vorgabe, in Islamabad intensive Sicherheitsinterviews als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durchzuführen.

Anlässlich einer Kleinen Anfrage der Linkspartei gab die Bundesregierung bekannt, dass bis zu diesem Zeitpunkt (Mitte September 2023) noch keine Person über das Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen war. Bis April/Mai 2024 kamen nach Angaben der Bundesregierung insgesamt mehr als 33.200 ehemalige afghanische Ortskräfte, deren Familienangehörige oder andere gefährdete Afghaner mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland, wobei diese Zahl allerdings verschiedene Aufnahmeverfahren umfasst; über das Bundesaufnahmeprogramm kamen bis Mitte April 2024 insgesamt 290 Personen.

In dem nach der Bundeswahl 2025 ausgehandelten Koalitionsvertrag vereinbarte die Bundesregierung, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit möglich zu beenden, darunter ausdrücklich auch des Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan. Abschnitt „3.3 Migration und Integration“, S. 93.

Auch 2025 sind Menschen nach Deutschland gebracht worden; es handelt sich um mehrere Flüge als Teil des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan.

Die Bundesregierung hat Afghanen in Pakistan, die in den vergangenen Jahren im Rahmen unterschiedlicher Aufnahmeprogramme von Deutschland eine Zusage zur Einreise erhalten hatten, Geldzahlungen angeboten, wenn sie bis zum 17. November 2025 auf ihre Aufnahmezusagen verzichten.

Ursprünglich hatten als 2308 Afghanen eine Zusage erhalten. Nach Medienangaben befanden sich gegen Ende Dezember 2025 noch rund 260 Personen, die zuvor eine Aufnahmezusage erhalten hatten, in Pakistan. Mit Stand von Januar 2026 befinden sich insgesamt noch 410 Personen im Ausreiseverfahren. In einer Antwort der Bundesregierung vom 22. April 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD heißt es: "Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand vom 10. April 2026 in 63 Fällen derzeit 117 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch anhängig."

Weblinks

Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: Aufnahmezusagen verpflichten zur Visumserteilung. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin (Nr. 34/2025).

Einzelnachweise

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