Mit dem Satz civis romanus sum (zu Deutsch „Ich bin römischer Bürger“) berief man sich im gesamten Römischen Reich auf sein römisches Bürgerrecht, das einem Vorrechte gewährte. Im weiteren Sinne verweist man auf das Konzept der Staatsbürgerschaft als dauerhaftes und unauflösliches Rechtsverhältnis mit einem weltweiten Geltungsbereich. Ein Bürger Roms blieb ein Bürger Roms, egal wohin er ging (ius migrationis) – im Gegensatz zum Konzept des Untertans, der nur insoweit Schutz und Rechte genießen konnte, als er im Einflussbereich seines Herrschers stand.

In der römischen Antike Der Ausdruck civis romanus sum findet sich mehrfach bei Cicero, der die Anklage im Prozess gegen Gaius Verres 73–71 v. Chr. vertrat. Seine „Reden gegen Verres“ sind berühmt als Beispiel der sogenannten Goldenen Latinität und wurden nach dem Prozess als Stücke der Rednerkunst veröffentlicht.M. TVLLI CICERONIS ORATIONES IN VERREM II.V Cicero sieht einen der Hauptvorwürfe gegen Verres in ständigen Verletzungen der Bürgerrechte in dessen Amt als römischer Statthalter in Sizilien: Ein Römer darf nicht erniedrigt, gequält, gefoltert oder grausam bestraft werden. Außer für Hochverrat darf ein Römer nicht mit dem Tode bestraft werden. Eine erniedrigende Todesstrafe darf an einem Römer nicht vollstreckt werden, ihm ist das Recht auf Suizid oder Tod durch das Schwert zu gewähren. Auf keinen Fall darf er gekreuzigt werden. Ein Römer darf nicht zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Ein Römer hat das Recht auf Anklage vor einem ordentlichen römischen Gericht, dieser Prozessvorbehalt war in der Antike alles andere als selbstverständlich.

In diesem Sinne sah Cicero bei Verres einen Verrat, da dieser die republikanische Idee beschädigte, dass ein Römer überall auf der Welt sich auf die Bürgerrechte gegenüber jedermann berufen kann, erst recht vor römischen Amtsträgern:A. a. O II.V.CXXXXVIIA. a. O II.V.CLXIICicero: Reden gegen Verres. Aus dem Lateinischen mit Einleitung und Erläuterung von Friedrich Spiro (Volltext im Projekt Gutenberg-DE)

Der Ausdruck findet sich zudem bei Livius in ab urbe condita. In Buch 2, Kapitel 12 stellt Scaevola mit diesem Begriff seine Tapferkeit gegenüber Lars Porsenna, der Rom belagerte, zum Ausdruck.

In der Apostelgeschichte Die Wendung civis romanus sum findet auch in der Apostelgeschichte Erwähnung (). Dieser Überlieferung folgend, bewahrte dieser Satz Paulus nach seiner Verhaftung in Jerusalem vor der Folter. Er berief sich auf den Prozessvorbehalt, appellierte an den Kaiser und wurde infolgedessen – vermutlich 64 n. Chr. – nach Rom gebracht.

In der Neuzeit 1850 hatte der britische Außenminister Lord Palmerston in seiner Don-Pacifico-Rede gefordert,Henry John Temple, 3rd Viscount Palmerston: A Speech on the affairs of Greece and the Don Pacifico case, given in the House of Commons, 25 June 1850 (Volltext bei Wikisource) dass das Britische Empire seine Bürger in der Welt genau so schützen sollte wie einst das Römische Reich seine Bürger. Damit begründete er als Bestandteil britischer Außenpolitik ein Eingriffsrecht zum Schutz britischer Bürger weltweit, wie die seinerzeit von ihm angeordnete Blockade des Hafens von Piraeus:

John F. Kennedy bezeichnete in seiner berühmten Berliner Rede die Wendung civis romanus sum als den stolzesten Satz der Antike.John F. Kennedy: Rede vor dem Rathaus Schöneberg am 26. Juni 1963 (Volltext bei Wikisource) Diese Phrase verwendete er rhetorisch auch bei anderer Gelegenheit wie ein Jahr zuvor auf einem Empfang in New Orleans:Civic Reception 4. Mai 1962 in New Orleans

Während der Jugoslawienkriege in den 1990er Jahren referierte Madeleine Albright diese Worte, wohl anmerkend, sie wolle im Hinblick auf Kennedy nicht unbescheiden wirken, aber doch auf die geschichtliche Parallele verweisen: „Ja sam Sarajevka!“

In der Rechtswissenschaft wird unter Rückgriff auf das antike Konzept heute civis europaeus sum diskutiert. Hierbei wird auf die Unionsbürgerschaft im Europarecht Bezug genommen, welche die nationale Staatsbürgerschaft eines Menschen eines EU-Mitgliedstaats ergänzt und diesem Rechte zusichert, etwa das Recht auf diplomatische und konsularische Betreuung durch die Mitgliedstaaten.

Siehe auch Römisches Recht Constitutio Antoniniana

Literatur Hubertus Kudla: Lexikon der lateinischen Zitate (= Beck’sche Reihe. Band 1324). Beck, München 1999, ISBN 3-406-42124-5.

Einzelnachweise

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