mini|Grenzkontrolle an der laotisch-thailändischen Grenze Grenzkontrollen sind an einer Grenze durchgeführte Maßnahmen, die aus Grenzübertrittskontrollen und der Grenzüberwachung bestehen. Grenzübertrittskontrollen sind Kontrollen, die an einer Grenzübergangsstelle erfolgen, um festzustellen, ob die betreffenden Personen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates einreisen oder aus dem Hoheitsgebiet eines Staates ausreisen dürfen. Die Grenzüberwachung dient der Überwachung der Grenzen zwischen den Grenzübergangsstellen und die Überwachung der Grenzübergangsstellen außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden, um zu verhindern, dass Personen die Grenzübertrittskontrollen umgehen.vgl. die Begriffsbestimmungen in Art. 2 Nr. 10–12 des Schengener Grenzkodex Die Grenzübergangskontrolle erstreckt sich auf die beim Grenzübergang mitgeführten Sachen.

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht). Diese dient zur Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben sowie der Einhaltung des Zollrechts ( des Zollverwaltungsgesetzes).Jan-Hendrik Krumme: Grenzaufsicht. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 18. Oktober 2023.

An Staatsgrenzen, für deren geografische Festlegung die einzelnen Staaten nach dem Völkerrecht zuständig sind, werden Grenzschutzbeamte, teilweise auch Soldaten eines oder beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand).

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa, Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen, sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Vereinbarungen werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

Europäische Union mini|Der Schengen-Raumvgl. Freies Reisen in Europa: Die Schengen-Raum-Karte. Entwicklung von 1985 bis 2023. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 13. Oktober 2023. Eine gemeinsame Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung ist in der Europäischen Union Bestandteil des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ( Abs. 2, AEUV). Die Grenzpolitik soll gem. Abs. 1 AEUV sicherstellen, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt und schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt wird.

Die Rechtsetzung des Europäischen Parlaments und des Rats betrifft gem. gemäß Abs. 2 AEUV die folgenden Bereiche: die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere kurzfristige Aufenthaltstitel; die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden; die Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangehörige innerhalb der Union während eines kurzen Zeitraums frei bewegen können; alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind; die Abschaffung der Kontrolle von Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen.

Für Unionsbürger kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen betreffend Pässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel oder diesen gleichgestellte Dokumente erlassen, damit sich Unionsbürger im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten können ( Abs. 3 AEUV).

Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die geografische Festlegung ihrer Grenzen nach dem Völkerrecht bleibt unberührt ( Abs. 4 AEUV).

Binnengrenzen

Mit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens 1995 wurden die Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichnerstaaten und die Visumspflicht abgeschafft und damit das Recht auf Freizügigkeit für Unions- und EWR- sowie Schweizer Bürger verwirklicht. Schengen: Europa ohne Grenzkontrollen. Europäisches Parlament, 18. Juni 2019, aktualisiert am 11. November 2022. Der Schengen-Raum umfasst 25 EU-Mitgliedstaaten und vier weitere europäische Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Zwei EU-Länder sind nicht Teil des Schengen-Raums: Für Irland gilt eine Ausnahmeregelung und Zypern soll dem Schengen-Raum noch beitreten. Kroatien ist dem Schengen-Raum am 1. Januar 2023 beigetreten sowie Bulgarien und Rumänien am 31. März 2024.

Der Schengener Grenzkodex sieht vor, dass grundsätzlich keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen stattfinden, die die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Union überschreiten. Er erlaubt in Art. 25 ff. jedoch im Falle außergewöhnlicher Umstände, in denen das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdet ist, die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an einer Binnengrenze.vgl. Europäische Kommission: Temporary Reintroduction of Border Control. Abgerufen am 18. Oktober 2023 (englisch). Das war beispielsweise zur Durchsetzung der aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Freizügigkeitsbeschränkungen seit 2020 der Fall.Freizügigkeit in der EU während der COVID-19-Pandemie: Begrenzte Prüfung der Kontrollen an den Binnengrenzen und unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 2020. Link zum Download.

Außengrenze mini|Fluggäste bei der Passkontrolle am Frankfurter Flughafen.

Für einen einheitlichen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen – den Schengen-Raum – ist auch eine gemeinsame Politik für den Schutz der Außengrenzen erforderlich. Die EU strebt daher an, gemeinsame Normen für die Kontrollen an ihren Außengrenzen zu schaffen und schrittweise ein integriertes System für die Verwaltung dieser Grenzen einzurichten.Mariusz Maciejewski: Schutz der EU-Außengrenzen. Europäisches Parlament, Kurzdarstellungen zur Europäischen Union, April 2023. Der Schengener Grenzkodex legt auch Regeln für die Grenzkontrollen in Bezug auf Personen fest, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union überschreiten (Art. 8 Abs. 3 Schengener Grenzkodex).

Visaabkommen der EU mit bestimmten Nicht-EU-Ländern (beispielsweise mit der Ukraine) ermöglichen es den betreffenden Drittstaatsangehörigen, mit einem biometrischen Pass ohne Visum für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einzureisen.Infografik – Visaabkommen der EU mit Nicht-EU-Ländern. Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Stand vom 9. März 2023. Diese Nicht-EU-Länder sind auch in Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II der EU-Visum-VO angegeben.

Für sonstige Drittstaatsangehörige regeln die Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang I („Negativstaater“, benötigen ein Visum) EU-Visum-VO und Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II („Positivstaater“, benötigen kein Visum) der EU-Visum-VO, ob sie zusätzlich zu einem gültigen Reisepass (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Schengener Grenzkodex) ein Visum benötigen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) Schengener Grenzkodex) oder nicht.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union mini|Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris werden an der französischen Grenze zu Belgien zwei Fahrspuren für Grenzkontrollzwecke auf eine verengtFusillades à Paris: au moins 60 morts. In: Le Point. Abgerufen am 13. November 2015 (französisch). Die Grenzpolitik ist ein Bereich der geteilten Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( Abs. 2 lit. j AEUV). Daher können sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedstaaten nehmen ihre Zuständigkeit wahr, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nicht oder nicht mehr ausübt ( Abs. 2 Satz 2, 3 AEUV).Aufteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union. EUR-Lex, 24. Februar 2022.

Die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit wird durch die gemeinsame Grenzpolitik jedoch nicht berührt ( AEUV).

Kontrollen durch einzelne Mitgliedstaaten an der Außen-, aber auch den Binnengrenzen der EU sind insbesondere ein Instrument zur Bekämpfung der irregulären Migration.Bekämpfung der irregulären Migration: besserer EU-Grenzschutz. Europäisches Parlament, 14. Juli 2017, aktualisiert am 11. Oktober 2023.

Deutschland Geschichte

Im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands beschlossen der DDR-Ministerrat (Regierung de Maizière) und die Bundesregierung (Kabinett Kohl III) am 27. Juni 1990, die Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze mit Inkrafttreten des Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zum 1. Juli 1990 abzuschaffen.

Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz Einreise und Aufenthalt Pass- und Visumspflicht für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Grundsätzlich sind sowohl ein Pass als auch ein Visum erforderlich (, AufenthG). Der illegale Aufenthalt wird gem. Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bestraft.

Ausländer sind verpflichtet, sich bei der Einreise der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen ( Abs. 1 Satz 2 AufenthG).

Die Einreise ist in  Abs. 2 AufenthG rechtlich definiert. Dementsprechend gilt ein Ausländer an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle erst dann als eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Die rechtliche Einreise ist daher nicht bereits mit dem Betreten deutschen Hoheitsgebietes, z. B. im Transitbereich eines Flughafens, erfolgt. Gleichwohl kann auch für den Aufenthalt auf deutschem Hoheitsgebiet, insbes. im Transitbereich der internationalen Flughäfen, ein Visum gem. AufenthV erforderlich sein (sog. Transitvisum).

Nach Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) hat sich auch Deutschland verpflichtet, keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts gegen Flüchtlinge zu verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.

Der persönliche Strafausschließungsgrund des Art. 31 Abs. 1 GFK erfasst nach der Rechtsprechung neben den eigentlichen Einreise- und Aufenthaltsdelikten auch solche Straftaten, die unmittelbar erforderlich und typisch für eine Flucht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Dazu gehört insbesondere ein Urkundsdelikt, das begangen wird, um die Reise vom Heimatstaat in den Zielstaat erheblich zu erleichtern oder gar erst möglich zu machen.AG Kehl, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14

Polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs Zuständigkeit