Der 2. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (auch Untersuchungsausschuss Atom), der vom 20. Deutschen Bundestag im Juli 2024 eingesetzt wurde, sollte ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands, der Gesetzgebung und der Energiepolitik nach dem russischen Überfall auf die Ukraine sowie von den in die Entscheidungsprozesse eingeflossenen Informationen, den leitenden Überlegungen und Zielsetzungen und von der Kommunikation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit verschaffen. Er sollte auch im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung der letzten drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke im Jahr 2023 klären, ob der Abschaltung der Kraftwerke im April 2023 eine ergebnisoffene Prüfung einer Laufzeitverlängerung vorausging. Der Abschlussbericht wurde am 19. Februar 2025 vorgelegt, darin konnten sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Bericht einigen, er enthält die durch die beteiligten Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD verfassten eigenen Voten mit Feststellungen zum Sachverhalt und einer hierauf gestützten Bewertung.
Hintergrund Im Rahmen des Atomausstiegs in Deutschland sollten die drei letzten betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz/AtG) zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb beenden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte im Februar 2022 eine ergebnisoffene Prüfung zu einem möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke in Deutschland zu.
In einem Vermerk der Fachebene des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 1. März 2022 wurde darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen ein kurzzeitiger oder ein langzeitiger Weiterbetrieb möglich und mit der nuklearen Sicherheit verträglich wäre. In einem Vermerk vom 3. März 2022 hieß es vom Leiter der Abteilung Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz im BMUV, dass eine Verlängerung der Laufzeit über den gesetzlich festgelegten 31. Dezember 2022 hinaus sicherheitstechnisch nicht vertretbar wäre. Am 7. März 2022 lehnten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMUV gemeinsam einen Weiterbetrieb ab, auch aus Gründen der nuklearen Sicherheit. Am 27. September 2022 kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an, für die beiden Kraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim die Reserveoption ziehen und die Kraftwerke bis ins Frühjahr 2023 am Netz behalten zu wollen. Bundeskanzler Olaf Scholz setzte Mitte Oktober 2022 per Richtlinienkompetenz den Weiterbetrieb aller drei noch betriebenen Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023 durch.
In der Folge wurden Zweifel geäußert an einer tatsächlichen ergebnisoffenen Prüfung eines Weiterbetriebs durch das Ministerium unter Robert Habeck. Mit Urteil vom 22. Januar 2024 unterlag das BMWK vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen einen Journalisten des Magazins Cicero und musste Unterlagen zu den vorstehenden Vorgängen freigeben (Az. VG 2 K 302/22 u. a.);www.lto.de, Journalist darf Dokumente über AKW-Weiterbetrieb einsehen, in: Legal Tribune Online, 15. Februar 2024, abgerufen am 3. Juli 2024 das Magazin veröffentlichte daraufhin am 25. April 2024 einen Artikel unter der Überschrift „Wie die Grünen beim Atomausstieg getäuscht haben“www.cicero.de, Daniel Gräber: Wie die Grünen beim Atomausstieg getäuscht haben, in: Cicero, 25. April 2024, abgerufen am 3. Juli 2024 mit der Kernaussage, es seien sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium im Frühjahr 2022 Bedenken zum Atomausstieg unterdrückt worden. Der Blog Volksverpetzer kam nach einer Prüfung der Originaldokumente zu dem Schluss, Cicero habe „Dinge dazugedichtet, […] um einen Skandal zu erfinden.“Thomas Laschyk, Philip Kreißl: Habeck hat nichts falsch gemacht: der rechte Pseudo-Skandal “AKW-Files”. In: Volksverpetzer, 26. April 2024, abgerufen am 12. Oktober 2024. Cicero scheiterte vor dem Landgericht Hamburg mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Aussage.
Antrag In der 168. Sitzung des 20. Deutschen Bundestag am 14. Mai 2024 fand auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde unter dem Titel „Kernkraft-Aus – Vorgänge um Bundesminister Habeck und Bundesministerin Lemke transparent aufklären“ statt.dserver.bundestag.de, Plenarprotokoll 20/168, 14. Mai 2024, abgerufen am 3. Juli 2024www.bundestag.de, „Bundestag debattiert über das „Kernkraft-Aus““, 15. Mai 2024, abgerufen am 3. Juli 2024
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag brachte im Juni 2024 einen Antrag zur „Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode“ (20/11731) ein, um die Umstände des Atomausstiegs aufzuklären. Die Fraktion schlug vor, dass dem Untersuchungsausschuss 14 ordentliche Mitglieder (SPD- und CDU/CSU-Fraktion je vier, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion je zwei, AfD-Fraktion und Gruppe Die Linke je ein Mitglied sowie jeweils stellvertretende Mitglieder) angehören sollten. Angestrebt wurde laut Antrag „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild [...] von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands, der die Energieversorgung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen betreffenden Regelsetzung, insbesondere der Gesetzgebung, und der Energiepolitik an die nach dem Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine fundamental veränderte Lage sowie von den in die Entscheidungsprozesse eingeflossenen Informationen, den die getroffenen Entscheidungen leitenden Überlegungen und Zielsetzungen und von der diesbezüglichen Kommunikation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“. Der Untersuchungszeitraum sollte am 24. Februar 2022 beginnen und mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses enden.
Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Deutsche Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen.www.gesetze-im-internet.de, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 44“, abgerufen am 3. Juli 2024 Der Unionsfraktion gehörten zum Zeitpunkt des Antrags 196 der 733 Mitglieder des Deutschen Bundestages an und somit mehr als die benötigten 25 Prozent.
Am 14. Juni 2024 wurde im Plenum dazu diskutiert, im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen.www.das-parlament.de, „Untersuchungsausschuss soll Umstände des Atomausstiegs klären“, 14. Juni 2024, abgerufen am 3. Juli 2024 Am 2. Juli 2024 brachte die Unionsfraktion noch einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag ein. Der Prüfungsausschuss tagte am 3. Juli 2024.www.bundestag.de, Tagesordnung, 3. Juli 2024, abgerufen am 3. Juli 2024 Die Fraktionen der Koalition brachten an diesem Tag einen weiteren Änderungsantrag, betreffend die Reduzierung der Zahl der Mitglieder, ein. Die Gruppe Die Linke erklärte im Prüfungsausschuss, sich am Untersuchungsausschuss nicht zu beteiligen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfahl dem Bundestag die Annahme des Antrags in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke. In der 181. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 4. Juli 2024 war diese Empfehlung als abschließende Beratung ohne Aussprache vorgesehen; der Untersuchungsausschuss wurde so eingesetzt.
Ziel Untersuchungsauftrag war, sich „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild [zu] verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands, der die Energieversorgung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen betreffenden Regelsetzung, insbesondere der Gesetzgebung, und der Energiepolitik an die nach dem Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine fundamental veränderte Lage sowie von den in die Entscheidungsprozesse eingeflossenen Informationen, den die getroffenen Entscheidungen leitenden Überlegungen und Zielsetzungen und von der diesbezüglichen Kommunikation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“ im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Insbesondere sollte geklärt werden, welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden oder aber welche Informationen hätten verfügbar gemacht und einbezogen werden können und wieso das ggf. nicht geschah, ob und gegebenenfalls welche mit Fragen der Energieversorgung und der nuklearen Sicherheit befassten deutschen und internationale Behörden, Forschungseinrichtungen etc. in den Entscheidungsprozessen mit Bundesbehörden in Kontakt standen oder beteiligt wurden oder welche ggf. hätten kontaktiert oder beteiligt werden können und wieso das ggf. nicht geschah, ob Bundestag und Öffentlichkeit jeweils umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden sowie ob die von Bundesminister Habeck am 27. Februar 2022 zugesagte ergebnisoffene Prüfung stattgefunden hat.
Geprüft werden sollte zudem, ob und wie die Art und Weise der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation die parlamentarische Kontrolle von Entscheidungen ermöglicht oder erschwert und welche Änderungen von Vorschriften deshalb sachgerecht und geboten sind.
Mitarbeit im Untersuchungsausschuss Mitglieder des Ausschusses Dem Untersuchungsausschuss gehörten elf ordentliche (SPD-Fraktion sowie CDU/CSU-Fraktion je drei Mitglieder, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP-Fraktion je zwei Mitglieder, AfD-Fraktion ein Mitglied) und elf stellvertretende Mitglieder an; die damalige Fraktion Die Linke im Bundestag beteiligte sich nicht am Untersuchungsausschuss.
Zum Start des Untersuchungsausschusses wurden als Mitglieder benannt: SPD-Bundestagsfraktion: Jakob Blankenburg (Obmann), Zanda Martens und Robin Mesarosch als ordentliche Mitglieder, Johannes Fechner, Dunja Kreiser und Nina Scheer als Stellvertreter CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Andreas Lenz (Obmann), Stefan Heck und Anne König als ordentliche Mitglieder Fabian Gramling, Dietrich Monstadt und Klaus Wiener als Stellvertreter Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Konstantin von Notz (Obmann) und Lukas Bennerwww.gruene-bundestag.de, „Mitglieder für den 2. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode“, 3. Juli 2024, abgerufen am 3. Juli 2024von-notz.de, „PM: Konstantin von Notz freut sich auf Arbeit im Untersuchungsausschuss“, 4. Juli 2024, abgerufen am 4. Juli 2024 als ordentliche Mitglieder Fraktion der Freien Demokraten: Frank Schäffler (Obmann) und Judith Skudelny als ordentliche Mitglieder Carl-Julius Cronenberg und Michael Kruse als Stellvertreter AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Andreas Bleck (Obmann) als ordentliches Mitglied Michael Kaufmann als Stellvertreter
Als Vorsitzender wurde Stefan Heck gewählt, sein Stellvertreter Robin Mesarosch per Akklamation bestimmt.
Änderungen in der ursprünglichen Besetzung gab es wie folgt: FDP: Julian Grünke wurde anstelle von Judith Skudelny als ordentliches Mitglied benannt Bündnis 90/Die Grünen: Lisa Badum und Bernhard Herrmann wurden als stellvertretende Mitglieder benannt.
Mitarbeiter der Fraktionen Von den Fraktionen wurden für die Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses folgende Mitarbeiter benannt: SPD: Anne Hawxwell (federführend), Stefanie Awe, Orkan Kiliçdaroglu, Keno Kunkel, Anja Möbus, Lenard Schauhoff, Ece Schirmer, Paulina Schmidt, Jakob Schmitz und Ali von Wangenheim CDU/CCSU: Andreas Feser (federführend). Johannes Becker, Andreas Abmeier, Carina Emser, Justus Kersting, Daniel Kopp, Philip C. Lipp, Philipp Matzke, André Meyer, Julia Schulze, Jochen Splettstößer, Jana Süß, Matti Weiß und Susanna Wiegand