Das Arbeitsgericht Wörth war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Wörth an der Donau.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Regensburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Regensburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Wörth entstand das Arbeitsgericht Wörth als eines von sechs Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den des Amtsgerichtes Wörth. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Sowohl das Landesarbeitsgericht Regensburg als auch das Arbeitsgericht Wörth wurde zum 1. Januar 1930 aufgehoben. Die Aufgaben des Arbeitsgerichts Wörth übernahm das Arbeitsgericht Regensburg und dieses war nun dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zugeordnet.In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.

Einzelnachweise

Worth Kategorie:Wörth an der Donau Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1929