Eine Petitio Principii (aus für „Inanspruchnahme des Beweisgrundes“), auch Zirkelbeweis ( oder ), , ist eine argumentative Figur, bei der eine Behauptung durch Aussagen begründet wird, welche die zu beweisende Behauptung schon als wahr voraussetzen. Dies kann zum einen explizit geschehen, wenn die Behauptung als Schlusssatz oder Konklusion eines Arguments vorliegt, in dem sie selbst als Prämisse vorkommt, zum anderen implizit, indem die Konklusion kein expliziter Bestandteil des Arguments ist, sondern stillschweigend angenommen wird.

Eine petitio principii kann ein logisch gültiger Schluss sein: Aus jeder beliebigen Aussage folgt fraglos diese selbst. Bei diesem Spezialfall eines unmittelbaren Zirkelschlusses liegt formal betrachtet kein Fehlschluss vor, die Ableitung ist korrekt, aber es handelt sich nicht um einen Beweis in klassisch-aristotelischem Sinn: Wenn die Prämissen des Beweises von der Konklusion nicht verschieden sind, ist der Satz vom zureichenden Grund verletzt. In der modernen nicht-formalen Logik wird Petitio principii hingegen häufig als alltägliche Argumentationsfigur anerkannt. Die Figur ist ebenfalls ein Spezialfall der bzw. eine logische Figur, die für eine verwendet werden kann.

Arten der petitio principii Eine petitio principii kann auf verschiedene Weisen konstruiert werden.Douglas J. Soccio, Vincent E. Barry: Practical Logic. 4. Auflage. Harcourt Brace Jovanovich College Publishers, 1992, ISBN 0-03-073907-1 Eine Prämisse taugt nicht zur Unterstützung der Konklusion, wenn sie lediglich

eine andere Formulierung der Konklusion ist: „Schwarzfahren ist unsozial, weil es auf Kosten der zahlenden Fahrgäste geschieht.“ eine Generalisierung der Konklusion ist: „Kopfschmerztabletten haben unerwünschte Nebenwirkungen, denn alle Medikamente haben unerwünschte Nebenwirkungen.“ aus der Luft gegriffen ist, bloß um die Konklusion zu beweisen: „Ich nehme immer am Karneval teil, weil ich Traditionen bewahre.“

Historisches Die petitio wurde bereits von Aristoteles im Organon als Fehlschluss beschrieben. In dem von Gottlob Benjamin Jäsche erstellten Handbuch zur Logik-Vorlesung von Immanuel Kant wird sie in § 92 gemeinsam mit dem Zirkelschluss (circulus in probando) behandelt. (Genau genommen wird dort unter dieser Bezeichnung die logisch unzulässige Verwendung eines Satzes als ein selbst-evidentes Axiom besprochen: )

Beispiele „Mein Bruder mag keinen Spinat, und das ist ein Glück für meinen Bruder, denn falls er welchen mögen würde, äße er davon, und er kann ihn nicht ausstehen.“Nino Ferrer in dem Lied „Madame Robert“ aus dem Musikalbum Je veux être noir (1966) laut Pétition de principe in der französischsprachigen Wikipedia: «Mon frère n’aime pas les épinards, / et c’est heureux pour mon frère car, / s’il les aimait, il en mangerait / et il ne peut pas les supporter.» Für das Erscheinungsdatum: – Hier ist die Behauptung, dass es ein Glück für den Bruder ist, keinen Spinat zu mögen, durch eine petitio begründet. Ich sage immer die Wahrheit, denn Wahrheit ist Übereinstimmung der Rede mit der Wirklichkeit. Wer die Unwahrheit sagt, redet nicht über die Wirklichkeit, also über nichts. Wer von Etwas redet, redet nicht über Nichts, sagt also die Wahrheit. „Wieso stimmen Vorstellungen in unserem Geiste mit Gegenständen der Erfahrung überein, obwohl sie nicht von den Erfahrungen selbst geschaffen werden? – Dies mit den Grundsätzen einer Erkenntnistheorie zu begründen, hieße intellektuelle Vorstellungen durch intellektuelle Vorstellungen zu beweisen“Wolfgang Röd: Die Philosophie der Neuzeit 3. Teil 1: Kritische Philosophie von Kant bis Schopenhauer. München 2006, S. 31

Literatur John Woods, Douglas Walton: Petitio principii. In: Synthese, Band 31, Nr. 1, Juni 1975, S. 107–127. L. Cummings: Petitio principii: the case for non-fallaciousness. In: Informal Logic, Band 20, Nr. 1, S. 1–18.

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

Kategorie:Lateinische Phrase Kategorie:Rechtssprache Kategorie:Philosophische Logik Kategorie:Informeller Fehlschluss

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