mini|Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünlandkomplex südöstlich Horn mini|Heckenbereich im Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünlandkomplex südöstlich Horn mit etwa 12 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Horn-Bad Meinberg. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 10 Horn-Bad Meinberg/Schlangen durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet liegt südöstlich von Horn. Die L 945 (Leopoldstaler Straße) grenzt westlich direkt an und die Bundesstraße 1 südlich. Das LSG umfasst einen Hecken-Grünlandkomplex. Das Grünland wird kleinflächig durch Heckenzüge parzelliert. Im LSG stehen Kopfbäume, Baumgruppen, Einzelbäume, Obstbäume und stark verlandete Nasszonen.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Waldbereiches mit unterschiedlichen Feuchtestufen,“ „zur Erhaltung eines Waldkomplexes in der Zerfallphase, wegen der Eigenart und Schönheit des alten Hudewaldes,“ „zur Sicherung der das Landschaftsbild prägenden Alt- und Totholzbestände.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünlandkomplex südöstlich Horn HeckenGrunlandkomplex