Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) ist ein österreichisches Bundesgesetz zur vorsorglichen Verringerung der Immission von Luftschadstoffen und für gebietsbezogene Maßnahmen zur Verringerung der durch den Menschen beeinflussten (anthropogenen) Emission.
Maßnahmen für Kraftfahrzeuge mini|hochkant=0.7|Anzeige der Geschwindigkeitsbeschränkung in einer IG-L-Zone mittels Verkehrsbeeinflussungsanlage mini|IG-L Südautobahn A2 Auf Grundlage des IG-L können in Österreich in sogenannten für Rechtlich umgesetzt werden derartige im Bundesland durch Verordnung des jeweiligen Landeshauptmanns.
Von den zeitlichen und räumlichen Beschränkungen ausgenommen sind gemäß § 14 Abs. 2 ex-lege Einsatzfahrzeuge sowie weitere bestimmte Fahrzeuggruppen. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge die zur Sicherung und Aufrechterhaltung der staatlichen Versorgung oder deren Betrieb im vorwiegend öffentlichen Interesse liegt.Vgl. hiezu insb. in § 14 Abs. 2 Z. 1 ausgenommen: . Weiters ausgenommen sind (Ziffer 5) sowie (Ziffer 8).
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 14 IG-L galten grundsätzlich für alleVgl. dazu den Initiativantrag des Nationalrats, 782 der Beilagen XXIV. GP – Regierungsvorlage – Vorblatt und Erläuterungen (PDF; S. 8) zur (u. a.) Neufassung des § 14 IG-L: Kraftfahrzeuge. Ausgenommen sind nur . Seit 23. November 2018 sind zusätzlich Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG gekennzeichnet sind und auf Autobahnen oder Schnellstraßen betrieben werden, ausgenommen, sofern darauf mittels Hinweisschildern ausreichend aufmerksam gemacht wird. Seit 2021 wird nach Intervention der EU-Kommission das Gesetz so verwaltet, dass auch reine Elektroautos mit dem deutschen E-Kennzeichen ausgenommen sind.
Die Anzeige der bei erhöhter Schadstoffbelastung nach IG-L zulässigen Höchstgeschwindigkeit (ugs. Luft-Hunderter) erfolgt auf den Autobahnen und Schnellstraßen in den meisten Fällen automatisch durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA). Nachfolgend sind die derzeit auf Autobahnstrecken gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgelistet: Land Straße Sanierungsgebiet nach IG-L Geschwindigkeits-beschränkung Rechtliche Grundlage(Verordnung) Oberösterreich A 1 West Autobahn km 154,9 – 175,5 (Anschlussstelle Enns-Steyr bis Knoten Haid) 100 km/h LGBl. Nr. 101/2008 Steiermark A 2 Süd Autobahn km 149,3 – 194,6 100 km/h LGBl. Nr. 70/2009 Steiermark A 9 Pyhrn Autobahn km 165,9 – 214,7 100 km/h LGBl. Nr. 70/2009 Salzburg A 10 Tauern Autobahn km 2,8 – 27,6 (Wals-Siezenheim bis Golling) 100 km/h LGBl. Nr. 89/2008 Tirol A 12 Inntal Autobahn km 0,0 – 91,9 (Staatsgrenze bis Zirl)km 131,2 – 145,5 (Karrösten bis Zams) 100 km/h LGBl. Nr. 145/2014 Tirol A 13 Brenner Autobahn km 0,0 – 12,0 (Innsbruck bis Schönberg im Stubaital)einschließlich A 131-Westast 100 km/h LGBl. Nr. 145/2014 Vorarlberg A 14 Rheintal/Walgau Autobahn km 36,2 – 37,0 (Feldkirch) 100 km/h LGBl. Nr. 34/2005
Auf der West Autobahn A 1 im Bereich des Gemeindegebietes von Salzburg von/bis Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim wurde zwischen 20. Februar und 19. Mai 2014 auf die Dauer von drei Monaten eine vorübergehende Beschränkung nach IG-L auf 80 km/h verordnet (Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung), um die Auswirkungen auf die Luftgüte in diesem Bereich zu testen.Vgl. Tempo 80 auf Salzburger Stadtautobahn startet: In: nachrichten.at/apa, 12. Februar 2014, abgerufen am 4. August 2014.Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung, LGBl. Salzburg 13/2014 (PDF) im RIS, abgerufen am 17. März 2018.
Seit Jahresbeginn 2006 gilt nach IG-L als Sanierungsgebiet das gesamte Landesgebiet von Wien (also auch außerhalb des Ortsgebietes) und nach als Maßnahmen für den Verkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Ausgenommen im Stadtgebiet sind die Autobahnen und Autostraßen sowie Teile der Straßenzüge von B 1, B 7, B 8 und B 17.
Siehe auch Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
Weblinks Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L) Rechtsinformationssystem des Bundes. Immissionsschutzgesetz-Luft (IG‑L). Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Einzelnachweise
Kategorie:Bundesgesetz (Österreich) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Umweltrecht (Österreich) Kategorie:Luftverschmutzung