Georg Heinrich Maier (* 16. April 1907 in Tübingen, Königreich Württemberg; † Oktober 1945 in Baranowitschi, Belarussische SSR, Sowjetunion) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Journalist. Seine akademische Laufbahn begann er in Berlin unter dem Rechtshistoriker Ernst Rabel, sie endete jedoch aufgrund seiner Kritik an den Nationalsozialisten 1934. In seinen rechtswissenschaftlichen Werken beschäftigte er sich vor allem mit Fragen des Erbrechts und der Frage der irrtümlichen Zahlung fremder Schulden. In seinen genuin rechtsgeschichtlichen Werken befasste sich Maier mit der Entwicklung der Zession und der Abschöpfung von Bereicherungen im Römischen Recht.

Maier wandte sich nach Ende seiner akademischen Laufbahn dem Journalismus zu und schrieb noch bis Herbst 1936 Zeitungsartikel, in denen er Vorhaben der Nationalsozialisten, teils offen, teils verdeckt, kritisierte. Um weiteren Repressalien zu entgehen, trat er 1939 der Wehrmacht bei. Er starb 1945 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Sein Tod hinterließ nach Einschätzung seiner Kollegen eine große Lücke in der Wissenschaft des Römischen Rechtes der Nachkriegszeit.

Leben Frühes Leben und beginnende akademische Laufbahn Georg Heinrich Maier wurde am 16. April 1907 in Tübingen als Sohn des Philosophen Heinrich Maier geboren. Sein Großvater mütterlicherseits war der Philosoph Christoph von Sigwart, einer seiner Urgroßväter war Heinrich Christoph Wilhelm von Sigwart. Seine Schwester war die Wissenschaftshistorikerin und Philosophin Anneliese Maier. Beide Eltern von Georg Heinrich Maier waren schwäbischer Herkunft.Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633. Maier schlug ebenfalls eine akademische Laufbahn ein. Er entschied sich für die Beschäftigung mit dem Römischen Recht.Karl Heinz Burmeister: Georg Heinrich Maier. In: Württembergische Biographien. S. 167–169, Digitalisat.

Nach Besuchen von Gymnasien in Göttingen, Heidelberg und Berlin begann Maier, in Berlin Rechtswissenschaften zu studieren, wo er die erste juristische Staatsprüfung ablegte. Als Referendar begann er, sich wissenschaftlich zu betätigen. So veröffentlichte er einen Artikel mit dem Titel Regress wegen Zahlung fremder Schulden, wenn nicht nomine debitoris gezahlt ist? in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte 1930 und drei Beiträge im Rechtsvergleichenden Handwörterbuch von Franz Schlegelberger zum Erbrecht 1931.

Maier wurde ein Schüler von Ernst Rabel und legte 1932 die Dissertation mit dem Titel Prätorische Bereicherungsklagen vor, mit der er summa cum laude zum doctor iuris utriusque promoviert wurde. 1933 habilitierte er sich mit einer Schrift unter dem Titel Juris vinculum inter personas, Studien zum Römischen und modernen Obligationsbegriff. Maier veröffentlichte die Habilitationsschrift zeitlebens nicht; sie wurde posthum 1953 und 1954 in zwei Aufsätzen publiziert1. Teil: Zur Geschichte der Zession. In: Festschrift für Ernst Rabel II. 1954, S. 205–233. 2. Teil: Irrtümliche Zahlung fremder Schulden. In: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152, 1952/53, S. 97–111 (mit Verbesserungen von Rolf Serick). vgl. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475 Fn. 7. und wurde als „großartige historisch-methodische Betrachtung über die Natur des Forderungsrechtes“ bezeichnet.

mini|Titelseite der Vossischen Zeitung vom 1. August 1932. Im Jahr 1934 setzten die Nationalsozialisten Maiers beginnender akademischen Laufbahn ein Ende. Das Preußische Kultusministerium verweigerte ihm die Venia legendi, obwohl seine Habilitation von der juristischen Fakultät angenommen worden war.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475. Wegen eines AufsatzesDie Professoren der Zukunft: Aus dem Dozentenlager in Zossen. In: Vossische Zeitung. Ausgabe vom 23. Januar 1934. zitiert nach Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476. in der Vossischen Zeitung über die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und seiner Weigerung, Mitglied des NS-Dozentenbundes zu werden, wurde er für mehrere Wochen im Konzentrationslager Oranienburg interniert.Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633–634. Auch seine Schwester Anneliese geriet in politische Konflikte mit den Nationalsozialisten und bekam Probleme mit ihrer Habilitation 1934. Im Gegensatz zu ihrem Bruder blieb sie nicht im Deutschen Reich, sondern ging nach Italien.

Die universitäre Laufbahn war Maier nach seiner Internierung im Konzentrationslager verschlossen, und so betätigte er sich als Anwalt. Während dieser Zeit klagte er darüber, dass er mit seinen Mandaten kaum die Kosten seines Büros bezahlen könne und er Schwierigkeiten bei der Zulassung in die Anwaltskammer gehabt habe. Auch mit seinem Sozius in der Kanzlei soll Maier nach eigenen Angaben Probleme gehabt haben. Die Tätigkeit als Anwalt übte er bis 1939 aus.Vorbemerkung zu Irrtümliche Zahlung fremder Schulden. In: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152 (1952/53), S. 97. In Berlin verkehrte er trotz der von den Nationalsozialisten verhängten Repressalien gegen ihn in der Gesellschaft von anderen Romanisten, so unter anderem Brigitte Levy, die Maier als „erste Romanistin“ bezeichnete. Ihr Vater Ernst Levy hatte die Dissertation von Maier revidiert und 1932 in der gemeinsam mit Maiers Doktorvater Rabel herausgegebenen Reihe Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte veröffentlicht.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476. Maier veröffentlichte in den Jahren 1934 und 1935 noch drei Besprechungen von romanistischen Arbeiten in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung. Seine letzte wissenschaftliche Arbeit wurde der Artikel Novation in Schlegelbergers Rechtsvergleichendem Handwörterbuch.

Journalistische Veröffentlichungen Neben der Tätigkeit als Anwalt publizierte er weiter in Zeitungen, auch in Opposition zum NS-Regime, so in der Vossischen Zeitung und in der Frankfurter Zeitung.Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 634. Zu den Aufsätzen gehörte auch eine Kommentierung eines Urteils der Richterin Hedwig Reimer, die später Maiers Frau wurde. Nachdem die Vossische Zeitung am 31. März 1934 aufgrund eines Verbotes eingestellt worden war, wechselte er 1935 zur Frankfurter Zeitung. Dort arbeitete er mit Hans Kallmann zusammen, der seit 1933 Artikel über Gesetzgebung und Rechtspraxis veröffentlichte.Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. Siedler Verlag, Berlin 1986, S. 260. Maier schrieb bis Herbst 1936 zahlreiche Artikel in der Frankfurter Zeitung, die er häufig mit „M.“ unterzeichnete, aber auch mit „Richter“ oder „Spiegler“. Letzteres scheint eine Anspielung auf Eike von Repgow, den Verfasser des Rechtsspiegels Sachsenspiegel, zu sein. Bei einigen anonymen Beiträgen ergibt sich aus ihrem Inhalt, dass der Autor nur ein „gebildeter Rechtshistoriker“ sein könne. Diese werden auch Maier zugeordnet.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476–477.

Inhaltlich beschäftigte sich Maier in dieser Zeit mit verschiedenen juristischen Themen. Andreas Wacke identifiziert drei Schwerpunkte in der Arbeit: Den ersten Schwerpunkt bilden justizpolitische Themen wie die Überleitung der Gerichte auf das Reich, der Volksgerichtshof, die Verdrängung von Frauen aus Justiz und Rechtspflege sowie die Frage von Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern und andere weniger politische juristische Themen, wie die reformatio in peius, Bagatellverfahren und Reformen im juristischen Studium. Im Rahmen der Artikel von Maier über diese juristischen Themen identifiziert Wacke als Hauptthemen Maiers das Straf- und Strafprozessrecht sowie die Scheidungspraxis, insbesondere im Rahmen von sogenannten „Mischehen“.

Maier beteiligte sich durch seine Artikel an der rechtswissenschaftlichen Diskussion, indem er über Referentenkommentare zu den Nürnberger Rassegesetzen und die Frage schrieb, ob Kommentare aus der Zeit vor 1933 noch zu benutzen oder stattdessen durch „gesundes Volksempfinden“ zu verdrängen seien.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 477–478. Im November 1935 gab es einen Vorschlag des NS-Juristenbundes im Paragraph 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, den Begriff Mensch auszutauschen, weil dieser nach Ansicht der NS-Juristen die „Verschiedenheit von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw.“ nicht zeige. Maier antwortete darauf, dass eines der Ziele des Juristenbundes sei, die „wissenschaftliche[n] Abstraktionen als lebensfremd zu beseitigen“ und Unterschiede zwischen Ungleichem als „gottgegebene[…] Realitäten zu betonen“. Gerade der Begriff des Menschen sei aber laut Maier nicht dazu gedacht gewesen, solche Unterschiede zu zeigen. Nach Ansicht von Günther Gillessen in seinem Buch über die Frankfurter Zeitung sei diese Replik mutig und zeige verkürzt, was das Blatt gegen die Diskriminierung der Juden zu äußern hatte.Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. S. 261.

Maier berichtete im Rahmen der Berichte über justizpolitische Themen über zahlreiche Eingriffe des NS-Regimes in verschiedene Rechte, so beispielsweise die Zensur der Presse, das Schriftleitergesetz, die Aufenthaltsbeschränkungen gegenüber Pfarrern, die Anklage aufgrund eines verweigerten Flaggengrußes gegen einen Bürgermeister, Einschränkungen des Kündigungsschutzes von jüdischen Arbeitern und Kündigung wegen früherer kommunistischer Betätigung.

Der zweite Schwerpunkt seiner Arbeit war nach Wacke die Berichterstattung über juristische Veranstaltungen. Dazu gehörte unter anderem ein Bericht über den Deutschen Juristentag in Leipzig 1936. Maier betonte den Bruch mit der Tradition der früheren Juristentage und hielt die Tagung mehr für einen „NS-Rechtswahrertag“ als eine „Heerschau und Feierkundgebung des deutschen Rechtsstandes“. Andere Veranstaltungen, über die Maier berichtete, waren Vorträge von Roland Freisler, Carl Schmitt und Walter Simons.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 478. Maier bot in seinen Berichten Einblicke in Tagungen der Akademie für Deutsches Recht und eine Tagung von Carl Schmitt für Hochschullehrer unter dem Titel Das Judentum in der Rechtswissenschaft.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479.

Als dritten Schwerpunkt seiner publizistischen Tätigkeit nennt Wacke die Hochschulpolitik. Maier berichtete hier zum einen über äußere Änderungen des Hochschulbetriebes. So trugen die Professoren der Berliner Fakultäten traditionell Talare in vier Farben. Zur Zeit des Nationalsozialismus kam zu den Talaren häufig ein braunes Hemd. Maier berichtete außerdem über juristische Änderungen, so die Reichshabilitationsordnung und das Gesetz zur Entpflichtung von Hochschullehrern. In seinen Beiträgen berichtete Maier ferner über Professoren, darunter am 28. Januar 1934 über den 60. Geburtstag seines Doktorvaters Rabel, der drei Jahre später in die USA emigrieren musste. Glückwünsche umfassten Paul Oertmann, Rudolf Stammler, aber auch Franz Schlegelberger. Maier wies auf die Zwangsemeritierung vieler Rechtswissenschaftler wie Martin Wolff, Heinrich Triepel, Ernst Levy oder Walter Jellinek hin.Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479–480.