Das Amtsgericht Schieratz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichtes Kalisch mit Sitz in Schieratz.

Geschichte Das Landgericht Kalisch mit Sitz in Kalisch wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171 (Digitalisat). In Schieratz wurde das Amtsgericht Schieratz als eines von vier Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538 (Digitalisat).

Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Schieratz wurde das Sąd Rejonowy w Sieradzu bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Sieradzu eingerichtet.

Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgerichtsgebäude befand sich in der ul. POW 5 (damals: Bahnhofstraße 5). Der Zustand des Gebäudes war schlecht, daher plante die Besatzungsmacht den Neubau eines repräsentativen Neubaus. Nachdem sich verschiedene Baupläne nicht umsetzen ließen, schliefen die Neubaupläne kriegsbedingt ein.Krzysztof Lesiakowski: Hitlerowskie plany przebudowy Sieradza. DZIEJE NAJNOWSZE, ROCZNIK XLVII — 2015, 1 PL ISSN 0419-8824, S. 50 (Digitalisat; polnisch).

Einzelnachweise

Schieratz Kategorie:Sieradz Kategorie:Gerichtsgründung 1940 Kategorie:Aufgelöst 1945