Das Amtsgericht Lentschütz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichtes Litzmannstadt mit Sitz in Lenczyca (damaliger offizieller Name: Lentschütz).
Geschichte Das Landgericht Litzmannstadt mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 9783110951677, S. 171 (Digitalisat). In Lentschütz wurde das Amtsgericht Lentschütz als eines von zehn Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538 (Digitalisat).
Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Lentschütz wurde das Sąd Rejonowy w Łęczycy bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Łęczycy errichtet.
Fußnoten
Lentschutz Kategorie:Łęczyca Kategorie:Gerichtsgründung 1940 Kategorie:Aufgelöst 1945