Das Amtsgericht Rogasen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Rogasen (Provinz Posen).

Geschichte Das königlich preußische Amtsgericht Rogasen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Posen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Rogasen. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Obornik ohne die Teile, die dem Amtsgericht Obornik zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 448, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgrößeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Murowana-Goslin und Polajewo gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 460 online Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen, und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein. An seine Stelle trat das polnische Sąd Powiatowy w Rogoźnie. Im Jahre 1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurden das Amtsgericht Rogasen neu gebildet und erneut dem Landgericht Posen zugeordnet.Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Rogasen.

Richter Heinrich Wilhelm Dove

Einzelnachweise

Rogasen Kategorie:Gmina Rogoźno Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1919 Kategorie:Gerichtsgründung 1939 Kategorie:Aufgelöst 1945