Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde von der deutschen Bundesregierung am 28. März 2020 als Sondervermögen in Folge der COVID-19-Pandemie zur Stabilisierung der Wirtschaft eingerichtet. Er stellte Unternehmen Finanzierungshilfen zur Stärkung der Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Die Antragsfrist war Ende April 2022 ausgelaufen, Maßnahmen konnten noch bis Ende Juni 2022 bewilligt werden.
Nach Ablauf der Antragsfrist hat die Bundesregierung im selben Monat eine Neuausrichtung des Fonds beschlossen. Er soll als wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs dienen. Es sollen insbesondere die steigenden Energiekosten für Privatpersonen und Unternehmen abgefedert werden. Diese Finanzierungsmöglichkeit bestand bis zum Ablauf des Jahres 2023.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz – StFG) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zwischenzeitlich durch Art. 11 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert wurde. Wesentliche Änderungen folgten 2024 durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit transparenteren Verwaltungskosten, die nun direkt beim WSF gebucht werden. Zu weiteren eher marginalen Anpassungen am StFG kam es auch 2025 und 2026.
COVID-19 Hilfe Umfang und Instrumente Der Fonds hatte ursprünglich ein von der Bundesregierung genehmigtes Volumen von 600 Mrd. Euro. Die Europäische Kommission genehmigte lediglich einen Beihilferahmen von 500 Mrd. Euro, während die verbleibenden 100 Mrd. Euro als Kreditermächtigung für KfW-Darlehen unangetastet bestehen blieben. Angesichts des deutlich geringeren Antragsvolumen verringerte die Bundesregierung im Januar 2022 den Genehmigungsrahmen auf 250 Mrd. Euro und verlängerte die Antragsfristen bis April 2022. Der Fonds sah zwei Stabilisierungsinstrumente vor: Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Die Möglichkeiten zur Kapitalzuführung wurden vor allem in Anspruch genommen.
Bedingungen Der Fonds richtete sich branchenübergreifend an Unternehmen in der Realwirtschaft. Die Antragsteller mussten in den beiden vergangenen Geschäftsjahren mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben: Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro, über 50 Mio. Euro Umsatzerlöse, mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Um eine zielgerichtete Unterstützung zu gewährleisten, war die Hilfe mit mehreren Auflagen verbunden. Es galten Vergütungsbeschränkungen für Organmitglieder, die Auszahlung von Dividenden war für die Dauer der Inanspruchnahme untersagt und es gab eine Reihe von steuerlichen und informativen Verpflichtungen.
Inanspruchnahme Insgesamt hat der Fonds 33 Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten von 25 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Mrd. Euro beschlossen und mit den Unternehmen vertraglich vereinbart. Davon wurden nur 6,4 Mrd. Euro abgerufen und ausgezahlt.
Unternehmen verschiedener Branchen und Größen profitierten von dem Hilfsinstrument. Zu den Unternehmen gehörten: Deutsche Lufthansa AG, TUI AG, FTI Touristik GmbH, Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, MV Werften Holdings Ltd, UEE Holding SE & Co. KG (Enercon) Georgsmarienhütte Holding GmbH und weitere Unternehmen.
Neuausrichtung Abwehrschirm Umfang und Instrumente Nach dem Auslaufen des Fonds wurde er im September 2022 neu ausgerichtet und mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro festgelegt. Es sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von den hohen Energiepreisen entlastet werden, um Arbeitsplätze zu erhalten und um die Energieversorgung zu gewährleisten. Der Fonds soll folgende Maßnahmen finanzieren: Finanzierung von staatliche Programme zur Abfederung von Preissteigerungen beim Bezug von Gas und Strom (Gas- und Strompreisbremse), Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und marktrelevante Gasimporteure, die aufgrund der Energiekrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Inanspruchnahme Aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 war, anders als zunächst von der Bundesregierung beabsichtigt, eine Inanspruchnahme des Fonds über das Jahr 2023 hinaus nicht möglich. Die gesetzlich geregelten staatlichen Verpflichtungen aus den Gas- und Strompreisbremsen müssen seitdem aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.
Die offizielle Haushaltsrechnungen des Bundes weisen für den WSF-Energie exakt aus, dass nach 30,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 eine bereinigte Nettokreditaufnahme in Höhe von 41,5 Mrd. Euro im Jahr 2023 erfolgte.
Einzelnachweise
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