Das Arbeitsgericht Gemünden war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Gemünden am Main.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Würzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Würzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Gemünden entstand das Arbeitsgericht Gemünden als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Arnstein und Gemünden am Main. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Gemünden wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Karlstadt zugeordnet.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.
Einzelnachweise
Gemunden Kategorie:Gemünden am Main Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1929