Das Arbeitsgericht Schleswig war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Schleswig.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. In Schleswig entstand kein Arbeitsgericht, das Arbeitsgericht Flensburg war für Schleswig zuständig.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 110), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Bei den Beratungen über die Umsetzung wurde als Maßstab gewählt, dass die Bezirke der Arbeitsgerichte denen der Arbeitsämter entsprechen sollten. Danach wurde nun das Arbeitsgericht Schleswig gebildet.Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, Digitalisat 1956 wurde das Arbeitsgericht Schleswig wieder aufgehoben.§ 1 des Gesetzes über die Neueinteilung der Bezirke der Gerichte für Arbeitssachen in Schleswig-Holstein vom 24. April 1956, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 77.

Einzelnachweise

Schleswig Kategorie:Gericht (Schleswig) Kategorie:Gerichtsgründung 1946 Kategorie:Aufgelöst 1956