thumb|Deutscher Reichsadler (1872); im Wappenschild des Kaisers fehlte ihm die Collane des Schwarzer Adlerorden Die Deutschen Kaiser nach 1873 führten eine Vielzahl von Titeln und Wappen, die in verschiedenen Zusammensetzungen zu den offiziell benutzten Titeln und Wappen wurden. Titel und Wappen wurden 1873 letztmals festgelegt. Die Herrschertitel bedeuteten jedoch nicht unbedingt, dass das entsprechende Gebiet wirklich beherrscht wurde, auch trugen manchmal mehrere Fürsten gleiche Titel.
1817 wurden aufgrund der Vielzahl der offiziellen Titel für den König von Preußen neue Titelarten eingeführt, nämlich der große Titel, der mittlere Titel und der kurze Titel, und parallel dazu das große Wappen, das mittlere Wappen und das kleine Wappen Preußens.
Allgemeines In den Herrschertiteln werden alle Titel zusammengestellt, die ein Herrscher auf sich vereinigt hat. Der Titel ist die öffentliche Selbstdarstellung der Person in ihrem politischen Umfeld, daher können in diesem Titel Bezeichnungen auftreten, die lediglich einen Anspruch verkünden, aber zur Zeit ihrer Anwendung keiner politischen Realität entsprechen.
Sehr bald emanzipierte sich auch der Titel von der Funktion, die dieser zum Ausdruck brachte, und wurde Zeichen der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, so dass mehrere Personen gleichzeitig den gleichen Titel führen konnten. So führte der König von Preußen ab 1868 neben dem waldeckischen Fürsten Georg Viktor den Titel „Fürst zu Pyrmont“, weshalb später für den Inhaber der Funktion der Titel „regierender Fürst“ zum Unterschied zum reinen Titelträger gebildet wurde. Aber auch dieser verblasste allmählich, wie am letzten „regierenden Fürsten von Pyrmont“ zu sehen ist, dem eigentlich infolge eines Vertrages von 1867 neben Kirchensachen nur noch das Begnadigungsrecht zustand.
Nur beim Kaiser, König und Großherzog bringt der Verlust des Amtes auch den Verlust des Titels mit sich. Die übrigen Titel waren und sind im Laufe der Entwicklung an die Person geknüpft, so dass sie mit dem Verlust der Funktion nicht unbedingt untergingen.
Der König hatte mehr Titel inne, als er führte. 1864 ordnete er an, dass die Zahl von etwas über 50 im Titel und im Wappen nicht überschritten werden solle. Es handelt sich bei beiden also um eine Auswahl, wobei nur die wichtigsten genannt wurden.
Im großen Titel der deutschen Kaiser als Könige von Preußen spiegelt sich die Geschichte der Hohenzollern und der preußischen Herrscher wider. Alle deutschen Kaiser führten nach 1873 den gleichen Titel „Deutscher Kaiser und König von Preußen“. Der große Titel der deutschen Kaiser nach 1873 ist die vollständige Aufzählung der einzelnen Titel, die sie als König von Preußen führten.
Bei Ausstellung von Urkunden, bei denen Titel anzuwenden waren, wurde nur der Titel des Königs von Preußen angewendet. Der Titel „Deutscher Kaiser“ zusammen mit seinem großen Titel als König von Preußen wurde nur bei Bezeichnungen durch Dritte verwendet (z. B. in Lehr- und Unterrichtsbüchern). Es handelte sich um die Umgestaltung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes. Der König war Inhaber des Bundespräsidiums. Als solcher erhielt er 1871 den Kaisertitel.
Der letzte Erlass betreffend die Abänderung des großen und mittleren Königlichen Titels, wie er vom 9. Januar 1817 festgestellt worden, und die Abänderung des durch den „Allerhöchsten Erlass vom 11. Januar 1864“ berichtigten Großen und Mittleren Königlichen Wappens stammt vom 16. August 1873 und lautet in heutiger Orthographie: „Nachdem durch Gesetz vom 20. September 1866 das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die freie Stadt Frankfurt und durch Gesetz vom 24. Dezember 1866 die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der preußischen Monarchie auf immer vereinigt worden sind, Ich auch in den Patenten wegen Besitznahme der gedachten Landesteile vom 3. Oktober 1866 und vom 12. Januar 1867 Mir vorbehalten habe, die entsprechenden Titel Meinem Königlichen Titel hinzuzufügen, ist eine Abänderung des großen und mittleren Königlichen Titels, wie er durch die Verordnung vom 9. Januar 1817 festgestellt worden, und zugleich eine Abänderung des durch den Erlass vom 11. Januar 1864 berichtigten großen und mittleren Königlichen Wappens notwendig geworden. Ich bestimme deshalb hiermit, dass der große und mittlere königliche Titel in Zukunft in dem aus der Anlage A zu entnehmenden Wortlaut und das große und mittlere königliche Wappen in einer Form geführt werde, wie sie aus der Feldereinteilung in Anlage B und der Beschreibung in Anlage C näher zu ersehen ist. Der große Titel und das große Wappen sollen bei den in feierlicher Form auszufertigenden Urkunden, namentlich in Angelegenheiten meines Hauses und behufs Standeserhöhungen in Anwendung kommen. Im übrigen verbleibt es sowohl wegen des kurzen Königlichen Titels und des kleinen Königlichen Wappens, als wegen des Gebrauchs der verschiedenen Arten des Titels und Wappens bei den Vorschriften der Verordnung vom 9. Januar 1817, und sollen auch die Dienstsiegel der Behörden einstweilen unverändert beibehalten, und erst wenn sie unbrauchbar werden, durch neue, Meinen gegenwärtigen Bestimmungen entsprechende Siegel ersetzt werden. Ich beauftrage das Staatsministerium, diesen Erlass zur Nachachtung für sämtliche Behörden durch die Gesetz-Sammlung bekannt machen zu lassen. Wildbad Gastein, den 16. August 1873.“
Die Titel des preußischen Königs zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs mini|hochkant=1.6|Großes Wappen König Wilhelms II. von Preußen
Die Titel lauteten nach dem Erlass von 1873 vollständig (dargestellt an Wilhelm):
Der große Titel Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen, Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern, Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz, Großherzog vom Niederrhein und Posen, Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, wie auch der Wenden und Kaschuben, zu Krossen, Lauenburg, Mecklenburg, Landgraf zu Hessen und Thüringen, Markgraf der Ober- und Niederlausitz, Prinz von Oranien, Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Moers, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen, Herr von Frankfurt.
Der mittlere Titel
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Markgraf zu Brandenburg, souveräner und oberster Herzog von Schlesien, Großherzog vom Niederrhein und Posen, Herzog zu Sachsen, Westfalen und Pommern, zu Lüneburg und Bremen, zu Holstein, Schleswig und Lauenburg, Burggraf zu Nürnberg, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Ostfriesland, Osnabrück und Hildesheim, zu Nassau und Fulda, Graf zu Hohenzollern, Herr von Frankfurt.
Der kurze Titel
Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. etc. etc.
Weitere Titel Der königlich preußische Erlass vom 16. August 1873 traf eine Auswahl aus den Titeln des Königs. Als Deutscher Kaiser hatte der preußische König auch noch weitere Titel: Ab 1900 bis 1918: „Tupu Sili“ von Samoa.Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. Stuttgart 2004, ISBN 3-8252-1332-3, S. 183. Siehe auch Mataafa Josefo.
Erläuterung der einzelnen im großen Titel aufgeführten Titel in ihrer Reihenfolge
König von Preußen
Unter seinem letzten Hochmeister Albrecht wurde 1526 der Deutschordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen unter polnischer Lehnshoheit verwandelt. Nach dem Tod seines Nachfolgers, des Herzogs Albrecht Friedrich im Jahr 1618, kam das Herzogtum Preußen durch Erbgang an die brandenburgischen Hohenzollern, die es nun in Personalunion regierten. In den Verträgen von Wehlau 1637 und Oliva 1660 gelang es dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem „Großen Kurfürsten“, die volle Souveränität über das Herzogtum Preußen zu erhalten, wodurch er selbst zu einem europäischen Souverän wurde. Sein Nachfolger Friedrich III. von Brandenburg krönte sich am 18. Januar 1701 zum König Friedrich I. in Preußen, nachdem der Kaiser vertraglich zugesichert hatte, ihn im Heiligen Römischen Reich und in Europa als König anzuerkennen. Der Name und das Wappen des preußischen Monarchen gingen anschließend infolge der neuen Hoheits- und Behördenbezeichnung königlich-preußisch auf den gesamten preußischen Staat der Hohenzollern über, der inner- und außerhalb des Reiches lag und für den sich im 18. Jahrhundert der Name Preußen durchsetzte.
Das einschränkende in im Königstitel erinnerte daran, dass der Westen Preußens, das Preußen königlichen Anteils (Ermland und Westpreußen), weiterhin der polnischen Krone unterstand. Diese terminologische Feinheit wurde aber nur in der deutschen Fassung beachtet. Lateinisch nannte er sich „Nos Fridericus, Dei gratia Rex Borussiae, …“Christian Otto Mylius, Corpus Constitutionum Marchicarum (1737–1755) für Juli 1703. und in der französischen Fassung „Frederic par la grace de Dieu Roi de Prusse …“Georg Friedrich von Martens, Recueil des Principaux Traités (1791–1807) vol. 6; part „Anhang“; S. 679 für November 1705.
Nach der ersten Polnischen Teilung von 1772 unter Friedrich II. fielen das Ermland, der Netzedistrikt und Westpreußen an Preußen, so dass sich Friedrich II. nunmehr König von Preußen nennen konnte. Dieser Titel ging auf seine Nachfolger bis hin zu Wilhelm II. über.
Markgraf zu Brandenburg
Infolge der Königskrönung von 1701 rückte der Titel Markgraf zu Brandenburg an die zweite Stelle in der Titulatur.
Die Mark Brandenburg war 1411 an König Sigismund zurückgefallen. Sie umfasste die Altmark, die Mittelmark, die Prignitz, das Land Sternberg östlich der Oder und einen Teil der Uckermark. Das Amt des Erzkämmerers des Heiligen Römischen Reichs und damit die Kurwürde war 1356 dem Markgrafen von Brandenburg durch die Goldene Bulle zugesprochen worden. Eine Gesandtschaft der märkischen Stände suchte im Jahre 1411 Sigismund in Ofen mit der Bitte auf, einen Statthalter in der seit dem Tod Kaiser Karls IV. heruntergekommenen Mark einzusetzen. Der König bestellte Friedrich VI., Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern, zum obersten Hauptmann und Verweser in der Mark. Er führte den Titel Wir Fridrich von gotes gnaden Marggrave zu Brandenburg, des heiligen Romischen Ryches Ertzkamerer und Burggrave zu Nuremberg. Am 18. April 1417 empfing Friedrich die Mark Brandenburg als Fahnenlehen von König Sigismund.
Seitdem herrschten Hohenzollern als Markgrafen in Brandenburg und waren Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich. Die Institutionen des Erzkämmerers und Kurfürsten erloschen 1806 mitsamt ihren Titeln, als das Reich zu bestehen aufhörte. Daher blieb als Titel nur der Markgraf übrig. Die Verordnung vom 30. April 1815 teilte den preußischen Staat in 10 Provinzen auf, wobei die Mark Brandenburg zur Provinz Brandenburg mit zwei Regierungsbezirken wurde.
Burggraf zu Nürnberg
Der Zollerngraf Friedrich III. hatte 1191 die Erbtochter des letzten Burggrafen von Nürnberg, Sophie von Raabs, geheiratet. Die von Raabs starben im Mannesstamme aus. Er erhielt 1192 von Kaiser Heinrich VI. das Amt des Burggrafen von Nürnberg. Er nannte sich fortan „Friedrich der I. Burggraf von Nürnberg“. Durch die Belehnung mit der Burggrafschaft Nürnberg 1192 hatte sich im 13. Jahrhundert ein eigener Zweig des Hauses in Franken etabliert. Von dieser burggräflichen Linie der Zollern stammen die fränkischen Markgrafen und die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg ab.