Verfolgte und vertriebene Studenten der Goethe-Universität in der NS-Zeit sind im Vergleich zu den Verfolgten und vertriebenen Wissenschaftlern der Goethe-Universität in der NS-Zeit eine bislang wenig erforschte Gruppe. Opfer waren überwiegend Studentinnen und Studenten, die in sozialistischen oder kommunistischen Organisationen aktiv waren. Ebenso verfolgt und ausgegrenzt wurden jüdische Studentinnen und Studenten, von denen viele aber auch als Mitglieder den linken politischen Studentenorganisationen angehörten.

Die Ausgangslage Nach Wolfgang Abendroth tendierte „die Mehrheit der Studenten […] während der gesamten Periode der Weimarer Republik […] generell zur Reaktion“. Sie seien fixiert gewesen auf den Aufstieg in die schon im Kaiserreich herrschende Klasse und hätten sich in Krisensituationen verstärkt faschistischen Strömungen angeschlossen.Wolfgang Abendroth: Ein Leben in der Arbeiterbewegung Mit der Weltwirtschaftskrise und den durch sie sich verschlechternden Berufsaussichten auch für Akademiker hätten sich diese Tendenzen verschärft und der „Teil der Studenten, der bisher monarchistisch-obrigkeitsstaatlich gesinnt war, wird immer mehr von den Nationalsozialisten beherrscht, obschon sich keinesfalls alle im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes organisieren“. Jüdische Studenten, die bislang schon als unliebsame Konkurrenten gleichsam gemäßigten antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt gewesen waren, seien im Zuge der sich verschärfenden Auseinandersetzungen mit einem immer extremer werdenden Antisemitismus konfrontiert worden. Als Gegenbewegung hierzu seien in Frankfurt und Berlin ab 1929/30 die linken Studentenorganisationen wesentlich stärker geworden und hätten vermehrt Zuspruch von jüdischen und nicht-jüdischen Studenten erfahren.

Mit Stand 1. Februar 1933 waren für das Sommerhalbjahr 1933 an der Goethe-Universität 3.945 reguläre Studenten immatrikuliert (3.182 Männer, 763 Frauen). Hinzu kamen 745 Gasthörer und Besucher (492 Männer, 253 Frauen). Die Gesamtzahl betrug somit 4.690 Studentinnen und Studenten (3.674 Männer, 1.016 Frauen).Verzeichnis der Vorlesungen Sommer-Halbjahr 1933 und Personalverzeichnis, S. 28. Für weitere Informationen über die damalige Frankfurter Studentenschaft siehe: Gerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd. S. 38 ff. Für das Sommersemester 1930 waren nach Grüttner in Frankfurt 3.772 Studentinnen und Studenten immatrikuliert; 2.243 von ihnen waren evangelisch (59,5 %), 1.033 katholisch (27,4 %), 364 jüdisch (9,6 %) und 132 (3,5 %) gehörten anderen Glaubensgemeinschaften oder keiner an. Der prozentuale Anteil jüdischer Studentinnen und Studenten war mit 10,7 % nur in Berlin höher als in Frankfurt und lag im Durchschnitt bei 4,3 %.Michael Grüttner: Studenten im Dritten Reich

Aufgrund politischer und rassistischer Verfolgungen verlor ein Teil der Frankfurter Studentinnen und Studenten im Laufe des Sommer-Semesters 1933 seinen Studienplatz – vor allem jene, die jüdischen Glaubens waren oder linken Hochschulgruppen angehörten. Der Anteil beider Gruppen war an der Frankfurter Universität überdurchschnittlich hochGerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd, und die Frankfurter Universität galt in ihrer Gesamtheit „den Nazis als verhaßte Hochburg jüdischen und marxistischen Geistes“.Christoph Dorner, Lutz Lemhöfer, Reiner Stock, Gerda Stuchlik, Frank Wenzel: Die braune Machtergreifung. Universität Frankfurt 1930–1945

mini|Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen

Nach der Machtübergabe an die Nazis erfolgten sehr schnell auch die Maßnahmen zur Gleichschaltung der Studentenschaft. Am 25. April 1933 trat das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen in Kraft. Es übernahm die Definition des Nichtariers aus dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933Humboldt-Universität zu Berlin: Die Entfernung unerwünschter Studierender durch das „Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen“ und „sollte die Neuzulassung jüdischer Schüler und Studenten entsprechend dem jüdischen Bevölkerungsanteil auf eineinhalb Prozent“ begrenzen.LEMO Lebendiges Museum Online: Der "Arierparagraph" In der Folge dieses Gesetzes ging „die Zahl der jüdischen Studenten/innen im Sommersemester 1933 drastisch zurück […] (ca. 50%)“. Am 29. Juni 1933 ordnete das Preußische Kultusministerium per Erlass (U I Nr. 21890) an, „alle Studierenden vom Hochschulstudium auszuschließen, ‚die sich in den letzten Jahren nachweislich in kommunistischem Sinne betätigt haben (auch ohne Mitglied der KPD zu sein)‘. Die Hochschulen wurden verpflichtet, zur Feststellung der in Frage kommenden Personen die örtlichen Studentenführungen heranzuziehen und Listen der relegierten Studenten an alle Hochschulen zu versenden, um eine Immatrikulation der Betroffenen an anderer Stelle zu verhindern.“ Der frisch gewählte Rektor der Universität, Ernst Krieck, folgte unverzüglich diesem Erlass, richtete einen Ausschuss zur politischen Überprüfung der Studenten ein und ließ die im Erlass geforderten Listen erstellen. Am 11. Juli 1933 schloss der Senat der Universität unter Berufung auf den Erlass die ersten drei Studenten vom Studium aus:Urteil des Senats der Johann Wolfgang Goethe-Universität, abgedruckt bei Gerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd. S. 84. Eva Reichwein, Peter von Haselberg und Erich Gerlach. Am 12. Juli 1933 verfügte Rektor Kriegk, ebenfalls unter Bezug auf den Erlass, den Ausschluss von vier weiteren Studierenden und fügte eine Liste von 12 weiteren Personen an, die auch wegen kommunistischer Betätigung relegiert worden wären, wenn sie nicht schon von sich aus die Universität verlassen hätten. Am 9. August 1933 verschärfte das Preußische Kultusministerium seinen zuvor zitierten Erlass und bestimmte, „daß auch alle Studierenden an preußischen Hochschulen, die sich in den letzten Jahren nachweislich in marxistischen (kommunistischen oder sozialdemokratischen) oder sonst antinationalem Sinne aktiv betätigt haben, mit sofortiger Wirkung von dem Universitätsstudium auszuschließen sind. […] Die Annahme einer marxistischen oder sonstigen antinationalen Betätigung sind aber insbesondere dann erfüllt, wenn ein Studierender in Wort, Schrift oder durch sein sonstiges Verhalten gehässig gegen die nationale Bewegung aufgetreten ist, ihre Führer beschimpft oder nationalgesinnte Studierende zu verfolgen, zurückzusetzen oder sonst zu schädigen versucht hat. Als besonders belastend ist dabei die Zugehörigkeit zu pazifistischen, landesverräterischen oder ähnlichen Organisationen (z. B. der "Deutschen Friedensgesellschaft" pp.) anzusehen.“Preußischer Minister für Wissenschaft, kunst und Volksbildung: Erlass U I Nr. 22525 vom 9. August 1933, zitiert nach Christoph Dorner, Lutz Lemhöfer, Reiner Stock, Gerda Stuchlik, Frank Wenzel: Die braune Machtergreifung. Universität Frankfurt 1930–1945. S. 80. Hatte der Erlass vom 29. Juni lediglich die Heranziehung der örtlichen Studentenschaft beim Ausschluss der kommunistischen Studenten verlangt, so wurde jetzt die Einsetzung eines auf Vorschlag der Studentenschaft zu berufenden Ausschusses „aus national zuverlässigen Studierenden“ verfügt, „der dem Rektor beratend zur Seite steht“. In Frankfurt waren da bereits Fakten geschaffen worden. Bereits am 3. Mai 1933, knapp zwei Monate vor dem ersten der beiden zuvor zitierten Erlasse, hatten Mitglieder des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) sämtliche Eingänge des Universitätsgebäudes in der Jügelstraße besetzt und die Ausweise der Studenten kontrolliert. Die Studentenausweise der nicht-arischen Studenten, obwohl diese in den beiden Erlassen keine Erwähnung fanden, wurden durch andersfarbige ersetzt

In der Folge sah sich die Jüdische Gemeinde gezwungen, ein Hilfs- und Beratungsangebot für jüdische Studentinnen und Studenten aufzubauen. Das geschah unter dem Dach der Jüdischen Beratungsstelle für Wirtschaftshilfe, die sich auch um die Berufsausbildung der nicht-akademischen Jugendlichen in der Jüdischen Anlernwerkstatt Frankfurt kümmerte.

Aufgrund des Überfüllungsgesetzes schloss die Universität Ende November 1933 weitere jüdische Studenten vom Studium aus.Nach Grüttner waren in ganz Deutschland nur 49 jüdische Studenten unmittelbare Opfer des Überfüllungsgesetzes, davon allerdings 30 in Frankfurt (neben 12 in Königsberg, 5 an der TH Berlin und 2 in Leipzig). (Michael Grüttner: Studenten im Dritten Reich. S. 214) Diejenigen, die weiterhin zum Studium zugelassen wurden, waren „erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt“. Über die zuvor schon erwähnten Maßnahmen hinaus wurde ihnen die Zulassung zum Staatsexamen verwehrt, eine Promotion nur noch in Ausnahmefällen zugelassen und ab Frühjahr 1937 überhaupt nicht mehr. Zusätzlich kam es seitens der Fakultäten zur nachträglichen Aberkennung des Doktorgrades, was in Frankfurt zwischen 1933 und 1945 in 114 Fällen passierte.Michael Maaser: Die Frankfurter Studenten im »Dritten Reich«Ausführlich zu den Frankfurter Depromotionsverfahren: Katharina Becker: Akademischer Tod Rechtswissenschaftliche Fakultät: in 20 Fällen Medizinische Fakultät: in 30 Fällen Philosophische Fakultät: in 17 Fällen Naturwissenschaftliche Fakultät: in 12 Fällen Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: in 35 Fällen Ab April 1938 war in Frankfurt eine Immatrikulation nur noch mit einem Arierausweis möglich, und am 8. Dezember 1938 wurden sämtliche jüdischen Studentinnen und Studenten von den Universitäten und Hochschulen ausgeschlossen. Gestützt auf die als Buch vergriffene Dissertation von Bernward VietenBernward Vieten: Medizinstudenten in Münster. Universität, Studentenschaft und Medizin 1905 bis 1945. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1982, ISBN 3-7609-5087-6. berichtet Stuchlik von 547 Relegationen, die zwischen Mai und Dezember 1933 an den Hochschulen des Dritten Reichs vollzogen worden seien. Heruntergebrochen auf Frankfurt hieß das:

Vergleichbare Zahlen über die Relegationen jüdischer Studenten und deren Studiensituation scheinen nicht vorzuliegen.

Verfolgte studentische Organisationen Jüdische Studentenorganisationen in Frankfurt