Das Arbeitsgericht Sulzbach war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Sulzbach.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Amberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Amberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Sulzbach entstand das Arbeitsgericht Sulzbach als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den des Amtsgerichtes Sulzbach. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Sowohl das Landesarbeitsgericht Amberg als auch das Arbeitsgericht Sulzbach wurde zum 1. Januar 1930 aufgehoben. Die Aufgaben des Arbeitsgerichtes Sulzbach übernahm das Arbeitsgericht Amberg und dieses war nun dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zugeordnet.In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.
Einzelnachweise
Sulzbach Kategorie:Organisation (Sulzbach-Rosenberg) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1929