Das Amtsgericht Neuteich war ein Amtsgericht der Freien Stadt Danzig mit Sitz in Neuteich.

Geschichte Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. In Neuteich entstand kein Amtsgericht, es wurden dort aber Gerichtstage des königlich preußischen Amtsgerichtes Tiegenhof gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 446 online Als Folge des Friedensvertrages von Versailles wurde Danzig als „Freie Stadt Danzig“ aus dem Reichsverband ausgegliedert, und mit dem Amtsgericht Neuteich wurde 1920 eines der vier Amtsgerichte dieses Mandatsgebietes geschaffen.Verordnung über Abänderung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vom 16. Juni 1920; in: Staatsanzeiger für Danzig, S. 149. Im Jahre 1931 waren am Gericht zwei Richterstellen eingerichtet.Maximilian Müller-Jabusch (Hrsg.): Handbuch des öffentlichen Lebens. Leipzig 1931, S. 679, Digitalisat. Mit der Dritten Verordnung betreffend Vereinfachungen und Ersparnisse in der Rechtspflege vom 3. Juli 1935 wurde das Amtsgericht Neuteich zum 1. Oktober 1935 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Tiegenhof zugelegt.Dritte Verordnung betreffend Vereinfachungen und Ersparnisse in der Rechtspflege vom 3. Juli 1935, Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig.1935, Nr. 71 (5 Juli), Digitalisat.

Einzelnachweise

Neuteich Kategorie:Gericht (Freie Stadt Danzig) Kategorie:Gmina Nowy Staw Kategorie:Gerichtsgründung 1920 Kategorie:Aufgelöst 1935