Das Gebiet Weinges Erlich wurde vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 15. Oktober 1962 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Graben-Neudorf und Dettenheim im Landkreis Karlsruhe.
Lage und Beschreibung Das 195 ha große Landschaftsschutzgebiet liegt südlich der Pfinz zwischen Graben-Neudorf und Dettenheim. Es gehört zum Naturraum Nördliche Oberrhein-Niederung. Im Süden grenzt das Naturschutzgebiet Oberbruchwiesen unmittelbar an.
Es handelt sich um eine Waldgebiet in einer grundwasserbeeinflussten Niederung. In einigen Bereichen ist ein Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Feuchtwald mit Übergängen zum Erlenbruchwald ausgebildet. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Teile des größten Moorgebietes in der badischen Rheinebene. Die Niedermoore und Anmoore haben sich in verlandeten Altrheinrinnen gebildet, die Torfbildung setzte am Ende des Boreals beziehungsweise zu Beginn des Atlantikums ein.Konrad Raab: Moore und Anmoore in der Oberrheinebene. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe 1997, S. 65–71 (pdf, 17,8 MB).
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Karlsruhe
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Karlsruhe Kategorie:Geographie (Graben-Neudorf) Kategorie:Geographie (Dettenheim) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa FWeinges Erlich Kategorie:Schutzgebietsgründung 1962