mini|August Ferdinand von Pflugk August Ferdinand von Pflugk, auch Pflug (* 22. Mai 1662 in Dresden; † 8. April 1712) war ein sächsischer Staatsmann.
Reichsgraf August Ferdinand von Pflugk erlangte durch sein Wirken als Oberhofmarschall und Premierminister Augusts des Starken, herausragende politische Bedeutung. Er übernahm teils ungewöhnliche oder pikante Aufgaben und begleitete seine Dienstherren, Herrscher des Kurfürstentums Sachsens und des Königreichs Polen, durch politisch bedeutsame Ereignisse wie die Wahl zum König und des Großen Nordischen Krieges.
Familie und Herkunft Schon früh wurde August Ferdinand von Pflugk mit dem Leben bei Hofe vertraut gemacht. Zahlreiche seiner Vorfahren waren bereits im Dienst Sächsischer Kurfürsten. Sein Vater, Hieronymus Sigmund Pflugk (1638–1678), diente unter Johann Georg II. als Kammerherr und Hauptmann der Schweizer-Trabanten-Leibgarde. Als Page hatte er angefangen und bald Karriere gemacht bis hin zum Offizier. Er war Ritter des Heiligen Römischen Reiches. August Ferdinands Mutter, Dorothea von Ponickau, kannte sich als Tochter des Kaiserlichen Rates und Reichspfennigmeisters Johann von Ponickau ebenfalls mit höfischen Gepflogenheiten aus. Somit waren wichtige Voraussetzungen für die Zukunft ihrer Kinder geschaffen. Bekannt sind neben August Ferdinand weitere sechs Kinder, von denen neben August vier das Erwachsenenalter erreichten.
Schwester Johanna Christiane heiratete am 15. Juni 1675 Wolf Dietrich von Erdmannsdorff. Von Erdmannsdorff verwaltete als Oberhofjägermeister und Kammerherr unter anderem das Jagdschloss Kössern. Dadurch stand er in engem Kontakt zu Kurfürst Johann Georg IV., der sich in Kössern bevorzugt mit seiner Mätresse Magdalena Sibylla von Neitschütz traf.
Pflugks Schwester Magdalena Sophia gehörte durch Eheschließung mit dem Ober-Rechnungs-Präsidenten Hans Dietrich von Schönberg, ebenfalls zum nahen Umfeld des sächsischen Hofes.
Der in den Berichten zur Schweizer-Trabanten-Leibgarde genannte Bruder Tham Siegismund, trat nach dem Tod des Vaters in der Garde an dessen Stelle als Hauptmann. Außerdem trug er den Titel Hofmarschall. Er heiratete 1679 die Reichsgräfin Agnes Judith von Spaen (1658–1731), Tochter des kurbrandenburgischen Generalfeldmarschalls Reichsgraf Alexander von Spaen (1619–1692). Aus dieser Ehe ging Freiherr Alexander von Pflugk (1680–1745) hervor, der sich mit Christina Charlotta von Schlieben (1695–1746) verehelichte. Zu anderen Geschwistern ist nur wenig überliefert.
Am 16. Mai 1688 heiratete August Ferdinand Pflugk auf Schloss Lichtenburg Marie Elisabeth von Brockdorff, Tochter des holsteinischen Politikers und Offiziers Heinrich Ditlevsen von Brockdorff (1600–1671). Marie Elisabeth war als Hofdame der verwitweten Kurfürstin Wilhelmine Ernestine von der Pfalz (1650–1706) nach Sachsen gekommen, da diese bei ihrer Schwester Anna Sophie, Kurfürstin zu Sachsen, aufgenommen wurde. Auf Schloss Lichtenburg bei Prettin verbrachte die pfälzische Kurfürstenwitwe die letzten Jahre ihres Lebens in Gesellschaft ihrer Schwester, welcher das Schloss Lichtenburg als Witwensitz zur Verfügung stand. Für die Brockdorff brachte die Eheschließung mit Pflugk einige Vorteile mit sich. Marie Elisabeths Schwester Auguste fungierte ebenfalls als Hofdame. Sie gehörte jedoch zum Hofstaat der sächsischen Kurfürstin. Beide Schwestern waren entfernte Cousinen der Anna Constantia von Brockdorff, später Gräfin Cosel, die als bekannteste Mätresse August des Starken in die sächsische Geschichte einging. Doch durch ihren Aufenthalt am sächsischen Hof, war Pflugks Frau, Marie Elisabeth von Brockdorff, schon 1686, vor der Cosel, mit dem 16-jährigen Prinzen Friedrich August (August der Starke) näher bekannt geworden. Ihre Cousine gleichen Familiennamens lernte August der Starke erst 1704 kennen. Dieses erste bekannte Liebesverhältnis des Prinzen, wurde durch organisatorische Maßnahmen recht schnell unterbunden. Friedrich August trat eine lange Kavaliersreise an und die Brockdorff heiratete den frisch zum Kammerherrn ernannten August Ferdinand Pflugk. Diese Ehe wurde zwölf Jahre später kinderlos geschieden.
August Ferdinand Pflugk heiratete nach der Scheidung von der Brockdorff erneut. Am 26. November 1701 wurde die elf Jahre jüngere Elisabeth Friederike von Stubenberg seine Frau, Tochter des Grafen Rudolph Wilhelm von Stubenberg und der Wild- und Rheingräfin zu Thaun und Kürburg, Anna Juliana Salm-Grumbach. August Ferdinand und Elisabeth Friederike verband bis zum Tod Pflugks 1712, eine enge Beziehung, die unter anderem in der Fortsetzung des Vermächtnisses auf Schloss Tiefenau und der nach seinem Ableben dort entstandenen Schlosskapelle zu sehen ist. Auch diese Ehe blieb kinderlos. Das angehäufte Vermögen vererbte die Witwe Pflugks an einen ihrer Neffen. Pflugk hatte vom römisch-deutschen Kaiser die Berechtigung, zu adoptieren und seinen Titel als Reichsgrafen weiterzugeben.
Durch die Ehe mit der Gräfin von Stubenberg wurde der Familienkreis um weitere Persönlichkeiten erweitert. Zu nennen sind beispielsweise Adolph Wilhelm Graf von Stubenberg, ihr Bruder, verheiratet mit Magdalena Henriette von Miltitz und Philipp Ferdinand von Reibold, Ehemann der Schwester Anna Barbara Dorothea von Stubenberg. Der als Kämmerer bei Johann Georg III bekannte Reibold, war 1698 beim sächsischen Statthalter Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg unangenehm aufgefallen und sollte vom Hof entfernt werden. Durch Pflugks Wort, eingelegt bei August dem Starken, wurde Reibold mit neuen Ämtern betraut. Nach Pflugks Tod war er sogar an dessen Stelle als designierter Oberhofmarschall gerückt.
Titel Reichsgraf August Ferdinand von Pflugk (seit 20. November 1705) war Herr auf Kottewitz, Tiefenau und Gohrisch. Des Weiteren trug er die Titel kurfürstlich-sächsischer und königlich-polnischer Wirklicher Geheimer Rat, Oberhofmarschall, Premierminister, Direktor der Geheimen Kanzlei, Ritter des Heiligen Römischen Reiches, Träger des Ordens des Heiligen Andreas des Erstberufenen und Ritter des Johanniter-Ordens.
Karriere 1674 wurde der 12-jährige August Ferdinand Pflugk Page des kursächsischen Prinzen Johann Georg. Diese Stellung baute er in den folgenden vier Jahren aus, nämlich zum Kammer-, Jagd-, und Büchsen-Pagen des Kurprinzen. Ab 1682 eröffnete der junge Pflugk seine militärische Laufbahn als Volontär in der Garde des Prinzen von Oranien. Es folgte für ein Jahr Dienst im Regiment zu Fuß unter Generalmajor Spahn. Am 12. Juni 1683 erhielt er Order, sich von Brielle nach England zu begeben, von wo aus er bereits am 28. August 1683 nach Paris reiste. Aufenthalte in Fontainebleau und Versailles führten zur Begegnung mit Ludwig XIV. Im Jahr darauf reiste August Ferdinand Pflugk über Straßburg, Frankfurt am Main und Heidelberg zurück nach Sachsen. Am 25. Juli 1684 traf er in Dresden ein. Schon in Folgejahr, am 30. Mai 1685, trat Pflugk eine weitere längere Reise an, als Kammerjunker des nun 16-jährigen Kurprinzen Johann Georg, auf dessen Kavalierstour. Am 7. November 1685 erreichten sie Frankreich. Im April 1886 lag Florenz auf der Reiseroute. Neben Frankreich und Italien, wurden auch England und die Niederlande bereist. Im Anschluss der Reise, 1687, erfolgte Pflugks Ernennung zum Kämmerer. 1688 begab er sich als Kammerherr im Auftrag des Hofes nach Kopenhagen.
Da der Kurfürst von Sachsen ab dem 31. Mai 1689 Karl von Lothringen im Pfälzischen Erbfolgekrieg unterstützte, beteiligten sich sächsische Truppen an der Belagerung von Mainz. Auch August Ferdinand Pflugk erlebte die Rückeroberung der Festungsstadt Mainz. Dieser Teilnahme folgte zu Beginn des Jahres 1690 die Ernennung zum Hofmarschall. In dieser Funktion begleitete er den sächsischen Kurfürsten zur Krönung des Römischen Königs Joseph I. in Augsburg. Im Zuge der Krönungszeremonien gehörte Pflugk zu dem Personenkreis, der den Schlag zum Ritter des Heiligen Römischen Reichs empfing. Nach der Krönung reiste Pflugk im Tross des Kurfürsten nach Italien und in die Champagne. Bereits 1691 durfte er als Oberkammerherr in Schloss Moritzburg auftreten.
Kurfürst Johann Georg IV. (1668–1694), der nach dem Tod seines Vaters Johann Georg III. (1647–1691) dringend die Erbfolge zu sichern hatte, war aufgrund seiner Beziehung zur nicht standesgemäßen Magdalena Sibylla von Neitschütz, kaum ernsthaft an einer solchen Zweck-Ehe interessiert. Eine Ehe wurde arrangiert. Der entscheidende Vorschlag dazu kam von Generalfeldmarschall Hans Adam von Schöning. Schöning diente ursprünglich als kurbrandenburgischer Offizier, war aber dort seines Kommandos enthoben und deshalb an den sächsischen Hof gewechselt. Die Wahl fiel durch ihn auf die verwitwete Markgräfin von Brandenburg-Ansbach. 1691 entsendete man, den nun mit den Würden eines Obersthofmeisters ausgestatteten, August Ferdinand Pflugk als „envoyé extraordinaire“ (Außerordentlicher Gesandter) nach Brandenburg. Seine Aufgabe war die Regelung der „Vermählungs-Tractate“ (Eheschließungs-Dokumente) zur Ehe zwischen Johann Georg IV. und Eleonore Erdmuthe Luise von Sachsen-Eisenach, Markgräfin von Brandenburg-Ansbach (1662–1696). Die Witwe hatte dem früh an Pocken verstorbenen Markgrafen drei Kinder geboren. Die Vermählung zwischen ihr und Johann Georg IV., rückte beide Herrscher-Häuser näher zusammen. Bereits im Frühjahr 1694 verstarb Johann Georg IV. ohne einen standesgemäßen Erben zu hinterlassen. Dadurch wurde sein jüngerer Bruder Friedrich August I. (1670–1733), später auch August der Starke genannt, neuer Kurfürst. Bei ihm stieg Pflugk weiter auf, 1695 zum Geheimen Rat und wenig später zum Oberkammerherrn. Am 19. März 1696 ernannte ihn Markgraf Albrecht Friedrich von Brandenburg-Schwedt zum Ritter des Johanniter-Ordens. Im selben Jahr übernahm Pflugk die Verantwortung für die Oberkämmerei.
Eine interessante Gelegenheit für August den Starken tat sich im Juni 1696 auf. Johann III Sobieski, König von Polen, verstarb. Der neue König wurde traditionell durch den Adel gewählt. August der Starke zählte zu den Anwärtern. Am 12. Juni 1697 war er unter Begleitung seiner wichtigsten Männer nach Polen zur Wahl gereist. Auch Oberkammerherr Pflugk gehörte zur Delegation. Die Wahl fiel jedoch nicht auf Kurfürst Friedrich August I. Der Kurfürst musste seine Krönung zum König von Polen mit militärischen und diplomatischen Mitteln durchsetzen. Mit der Wahl zum König ergaben sich auch zahlreiche neu aufzuteilende Verantwortungsbereiche. Jacob Heinrich von Flemming hatte für viele Funktionen die idealen Voraussetzungen für die Wünsche des neuen Königs. Flemming beherrschte nicht nur die Sprache des polnischen Volkes, er hatte gute Beziehungen aufgebaut. So konnte er als Gesandter in Polen die Wahlen August des Starken zum König ebnen. Als Generalmajor sollte er nach der Krönung Augusts Macht ausbauen. Unterstützt wurde er bei seinen Aufgaben unter anderen von Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg, dem sogenannten Statthalter des sächsischen Kurfürsten und vom Oberkammerherrn August Ferdinand Pflugk.