Das Arbeitsgericht Deutsch Krone war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Deutsch Krone.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Schneidemühl entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Schneidemühl als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder. In Deutsch Krone entstand das Arbeitsgericht Deutsch Krone. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Deutsch Krone, Märkisch Friedland und Schloppe. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 115), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichtes Deutsch Krone endete.

Einzelnachweise

Kategorie:Wałcz Deutsch Krone Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945