Das Arbeitsgericht Weißenfels war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Weißenfels.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Halle entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Halle als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg. In Weißenfels entstand das Arbeitsgericht Weißenfels. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Hohenmölsen, Teuchern und Weißenfels. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 116), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Weißenfels wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende wurden in Sachsen-Anhalt mit dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991 wieder Arbeitsgerichte gebildet. Dabei wurde das Arbeitsgericht Weißenfels nicht wieder neu gebildet.Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991, Digitalisat

Einzelnachweise

Weissenfels Weissenfels Kategorie:Organisation (Weißenfels) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1946 Kategorie:Aufgelöst 1963