mini|hochkant=1.2|Ehemaliger Palast der Zipser Kammer (links) auf einer Postkarte 1912. Er wurde 1770 im Barockstil umgebaut. mini|Erhaltener Rest des Palastes der Zipser Kammer (rechts) 2010 in Košice und Sitz der tschechoslowakischen Finanzdirektion von 1935 (links) auf dem Grundriss des übrigen Gebäudes mini|Teile des beim Abriss gefundenen Goldschatzes von Košice, Ausstellung im Ostslowakischen Museum Košice Die Zipser Kammer (, , ), seltener auch Kaschauer Kammer, 1557–1567 zeitweilig Administration oberungarischer Einkommen genannt, war eine königlich ungarische Finanzinstitution. Sie legte von 1539 bis 1848 die königlichen Abgaben und Einkünfte ganz Oberungarns (etwa die heutige östliche Slowakei und darüber hinaus), darunter auch die der namensgebenden Zips (Komitat Zips), fest, rechnete die Einnahmen ab und leitete sie an die Wiener Hofkammer weiter.

Ihr Sitz war in den Anfangsjahren die Burg Scharosch, danach Prešov (dt. Eperies), ab 1567 saß sie dauerhaft in Košice (dt. Kaschau, ung. Kassa), wo sie in der zentralen Hlavná ulica 68 ihren Hauptsitz hatte.Encyklopédia Slovenska: Spišská komora. Band V (1981). Das Gebäude wurde, mit Ausnahme des nördlichsten Traktes, 1935 abgerissen und durch ein modernes Gebäude der regionalen tschechoslowakischen Finanzdirektion ersetzt. Dabei wurde in den Fundamenten der zwischen 1680 und 1682 vor den aufständischen Kuruzen unter Emmerich Thököly versteckte Goldschatz von Košice entdeckt, der wahrscheinlich aus dem Vermögen eines geflüchteten hohen Kammerbeamten bestand.

Aufgaben In spätmittelalterlich–frühneuzeitlichen Ständestaaten gehörten Steuern nicht zur regulären Einnahmequelle der Herrscherhöfe und ihrer Kammern oder Kämmerer. Steuern wurden üblicherweise im Kriegsfall, besonders im Verteidigungsfall, von Ständeversammlungen zeitweilig bewilligt und selbst eingetrieben. So war es auch im Königreich Ungarn, in dem der von hochadligen Magnaten gegenüber dem niederen Adel und Städten dominierte Ungarische Landtag in den langanhaltenden Türkenkriegen und den Kriegen zwischen dem osmanischen Vasallenstaat Fürstentum Siebenbürgen und dem Königlichen Ungarn der Habsburger zwar oft hohe Steuern beschloss, aber auch selbst eintrieb.

Einnahmequellen des Hofes waren direkte Abgaben königsunmittelbarer Personengruppen (Stände), Städte, Territorien und Berufsgruppen, die durch Privilegien und Regalien zu Abgaben an den König verpflichtet waren, oft mit Abgabenfreiheit an den Adel verbunden, was im 15. und 16. Jahrhundert aber bei einigen Dörfern und Städten umgangen wurde. Dazu kamen in geringerem Maße die Einnahmen königlicher Kammergüter und Handelszölle, die aber häufig verpfändet waren. In Oberungarn waren die wichtigsten abgabepflichtigen Gruppen: 1. die Zipser Sachsen, die nach dem Zipser Freibrief 1271 jährlich am Martinstag den „Martinszins“ (lat. terragium) an den König entrichteten, 2. die oberungarischen königlichen Freistädte, die für ihren Privilegien zu Abgaben an den Hof verpflichtet waren, die meisten waren im Städtebund der Pentapolitana als Interessenvertretung organisiert, 3. die oberungarischen Bergstädte in der südöstlichen Zips und im südlich benachbarten Bodvatal (Ungarisches (Slowakisches) Erzgebirge), die nach dem königlichen Bergregal auf Edelmetalle und Salz den Bergzehnt und einige weitere Abgaben (darunter den Münzzins der Münzprägestätten) zu entrichten hatten, 4. die seit dem 15. Jahrhundert als Berghirten angesiedelten „Walachen“ (in Nordost-Ungarn meistens Russinen, später auch Goralen), die ebenfalls jährlich im Juli eine Abgabe an den König entrichteten, 5. der Stuhl der zehn Lanzenträger in der südlichen Zips, dessen königsunmittelbarer Kleinadel („Lanzenadel“) zu Abgaben verpflichtet war. Die Aufgabe der Zipser Kammer war, Personenzahl und Einkommen der abgabepflichtigen Stände und Städte zu schätzen, die jährlichen Abgaben festzulegen (gegen die es Möglichkeiten rechtlicher Einsprüche gab) und sie an den Hof zu leiten. Weil fast alle abgabepflichtigen Gruppen, mit Ausnahme der meisten „Walachen“, in der Zips, dem westlichen, reichsten Komitat Oberungarns und in der nahen Umgebung lebten, etablierte sich die Bezeichnung „Zipser Kammer“ für die Kammer Oberungarns. Weitere Aufgaben der Kammer war die Verwaltung der Kammergüter und der königlichen Zollstationen.

Im Gegenzug hatte die Zipser Kammer ohne Überweisung nach Pressburg (Hauptstadt des königlichen Ungarn im 16./17. Jahrhundert) oder Wien und ohne zentrale Mittelbewilligungen der Herrscherhöfe die militärische Infrastruktur im sehr umkämpften Oberungarn zu finanzieren. Dazu gehörten die Besoldung und Verpflegung der habsburgischen Truppen im Land, der Bau und die Instandhaltung der zahlreichen Festungen und Burgen und der Ausbau und die Wartung der militärisch genutzten Straßen.Magyar Katolikus Lexikon: Szepesi Kamara (Eckart 1946).

Die Steuerhoheit änderte sich grundlegend im Zeitalter des Absolutismus, der die ständische Mitbestimmung beseitigte, eingeführt im Habsburgerreich ab Leopold I., in Ungarn aber vorwiegend nach den Kuruzenaufständen mit Joseph I., Karl VI., Maria Theresia und Joseph II. ca. 1680/1720–90, wenn auch in Ungarn der Landtag nie vollständig ausgeschaltet wurde. Steuern wurden nun von den absolutistischen Herrschern dauerhaft (neben den oben erwähnten Einnahmen) eingeführt. Die Einführung ständiger Steuern war auch notwendig, weil viele Staaten Europas nicht mehr ein Heer im Kriegs- und Verteidigungsfall, sondern ein stehendes Heer zu versorgen hatten. Die Steuererhebung wurde durch die Lehre des Merkantilismus (hier auch als Kameralismus) langfristiger Wirtschafts- und Wohlstandsförderung möglichst limitiert, was allerdings in Kriegsfällen oft nicht eingehalten wurde. Zu den neuen Steuern zählten jetzt individuelle Kopfsteuern, vorwiegend für die städtebürgerliche und freie bäuerliche (nicht leibeigene) Bevölkerung und indirekte Steuern, also Markt-, Handels- und Verbrauchssteuern. Damit stiegen die Einnahmen der Zipser Kammer (wie aller absolutistischen Kammern) sprunghaft.

Aber auch ihre Aufgaben nahmen deutlich zu. Dazu gehörte die Erstellung von Steuerregistern, wofür die Zahl der steuerpflichtigen Familien und ihr Einkommen erfasst und geschätzt wurden. Weiter kamen zu den oben aufgezählten Ausgaben auch der Abbau von Zöllen innerhalb des Landes, ein deutlich zunehmender Bedarf der Finanzierung befestigter Straßen und anderer Infrastruktur (z. B. neu eingeführter Polizeibehörden), die Förderung von Märkten und (oft staatlichen) Manufakturen und Bergbau-Unternehmen, auch schon die Finanzierung des (in der Region noch eher bescheiden entstehenden) staatlichen Schulwesens. Damit wuchs die Zipser Kammer zu einer sehr großen staatlichen Behörde, deren Zuständigkeit und Organisation durch die absolutistische Kameralwissenschaft genauer abgegrenzt und definiert wurden, verbunden mit der neu eingeführten Buchhaltungsmethode der Kameralistik und der Wirtschaftsförderungspolitik des Kameralismus (alle Begriffe leiten sich von „Kammer“, lat. camera ab). Der Zipser Kammer unterstanden als Unterbehörden die Zipser Bergkammer, die Zipser Münzkammer und die Zipser Salzkammer für den Bergbau, der die Zips prägte, aber auch in einigen anderen oberungarischen Komitaten eingeführt wurde. Dazu kam im 18. Jahrhundert eine Forstkammer als Unterbehörde. Nach den Türkenkriegen und der Wiedervereinigung Ungarns unter Herrschaft der Habsburger war die Zipser Kammer etwa 1720–1848 auch weiterhin für die königlichen Einkünfte, Steuern, Wirtschafts- und Finanzverwaltungen der oberungarischen Komitate Zips, Scharosch, Abaujwar, Tornau, Gemer und Kleinhont, Semplin, Ung, Borschod, Samboltsch, Sathmar, Berg, Ugotsch und Hewesch verantwortlich. Das entsprach fast einem Fünftel der Fläche des Königreichs Ungarn ohne die autonomen, zeitweilig ausgegliederten Teile Kroatien-Slawonien und Siebenbürgen. Trotzdem trug sie bis zu ihrer Auflösung 1848 die traditionelle Bezeichnung „Zipser Kammer“.

Geschichte Die mittelalterliche Vorgängerin der Zipser Kammer war die Königliche Kammer zu Kaschau, die seit 1297 nachweisbar ist und im 1671 abgerissenen Königshaus Kaschau ihren Sitz hatte. Sie war eine von vier königlichen Kammern im Königreich Ungarn des 14. und 15. Jahrhunderts und für die Abgaben, Zölle und Einnahmen des östlichen Ungarn, östlich (links) der Theiß und des nordöstlichen Ungarn (Oberungarn) zuständig, wozu neben den Abgaben der oben erwähnten Gruppen in Oberungarn auch die Bergbauabgaben im Siebenbürgischen Erzgebirge und in der Maramuresch sowie die Abgaben der südlicheren „Walachen“ (sprachlich-ethnisch rumänische Berghirten der Ost- und Südkarpaten) gehörten. Neben der Kammer in Kaschau existierte eine weitere königliche Kammer in Buda für die ungarischen Tieflandgebiete westlich (rechts) von Donau und Theiß, eine Kammer in Pressburg/Preßburg (Bratislava, damals , ) für die heutige westliche und mittlere Slowakei (damals nördliches Niederungarn, einschließlich der niederungarischen Bergstädte) und die Kammer in Zagreb (dt. veraltet: Agram) für das in Realunion verbundene Königreich Kroatien und Slawonien. Siebenbürgen als Verbund der drei ständischen Nationen (Unio Trium Nationum) der Siebenbürger Sachsen auf dem Königsboden, der Szekler im Szeklerland und der ungarischen Adligen auf dem Komitatsboden hatte eine eigene ständische Finanzverwaltung.

Im Mittelalter waren Kammern noch keine institutionalisierten Ämter, sondern ein Kammergraf wurde mit dem Posten auf Lebenszeit belehnt und erledigte die Aufgaben mit eigenen Mitarbeitern. Beispielsweise erhielt der erste überlieferte Kammergraf von Kaschau, Hanuš, von König Andreas III. die Wälder zwischen Košice und Gelnica. Schon im Spätmittelalter waren die Kammergrafen, deren Arbeit viel Verwaltung und gutes Einkommen, aber kein dauerhaftes Prestige der Familie bedeutete, zunehmend keine hochadligen Magnaten mehr, sondern universitär ausgebildete Angehörige des niederen Adels oder des Städtebürgertums. Schon im Spätmittelalter unterstanden den königlichen Kammern von Kaschau und Pressburg auch jeweils eine Bergkammer und eine Salzkammer unter jeweiligen Berg- und Salzgrafen. Alle vier regionalen Kammern unterstanden dem königlichen Schatzmeister (Thesaurarius).

Die regionale Kammerverwaltung änderte sich grundlegend mit dem Ungarischen Bürgerkrieg 1526–33 zwischen den gewählten Königen Johann Zápolya und Ferdinand I. von Habsburg, in den das Osmanische Reich intervenierte, was zur Dreiteilung Ungarns in Osmanisch-Ungarn, das königliche Ungarn der Habsburger und das pro-osmanische Wahlfürstentum Siebenbürgen führte. Damals gehörte Kaschau zum Herrschaftsbereich Johann Zápolyas, der mehrere Jahre im Königshaus von Kaschau residierte, wo ihm die Königliche Kammer von Kaschau unterstand. Nach seinem Rückzug nach Siebenbürgen nahm er sie mit, wo sie sich zur fürstlichen Kammer Siebenbürgens besonders für das Partium (Teile der ungarischen Komitate nördlich und westlich des Kernlandes Siebenbürgens der drei Nationen, die ebenfalls in siebenbürgisches Herrschaftsgebiet fielen) entwickelte. mini|Für die königlichen Einkünfte des königlichen Ungarns (blau und rot) war die Ungarische Kammer in Pressburg verantwortlich, für Oberungarn (im Osten) dagegen die Zipser Kammer