Das Arbeitsgericht Heiligenstadt war ein deutsches Arbeitsgericht mit Sitz in Heiligenstadt.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. In Heiligenstadt entstand kein Arbeitsgericht, das für Heiligenstadt zuständige Arbeitsgericht war das Arbeitsgericht Worbis.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 116), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Nun wurde in aber kein Arbeitsgericht in Worbis mehr gebildet, stattdessen entstand das Arbeitsgericht Heiligenstadt.Bekanntmachung über die Arbeitsgerichte im Lande Thüringen vom 24. Juli 1946, Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil II S. 309 Gerichtssprengel waren nun der Landkreis Eichsfeld. Revisionsinstanz war nun das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende entstand das Arbeitsgericht Heiligenstadt 1993 nicht neu.

Einzelnachweise

Heiligenstadt Kategorie:Organisation (Heilbad Heiligenstadt) Kategorie:Gerichtsgründung 1946 Kategorie:Aufgelöst 1963