mini|Myzel eines Austernpilzes auf Kaffeesatz Die forensische Mykologie ist ein Teilgebiet der Forensik, das Kenntnisse und Methoden der Mykologie auf Fragestellungen der Kriminalistik, der Rechtsmedizin und des Zivilrechts anwendet. Sie nutzt Pilze und ihre Verbreitungseinheiten – vor allem Sporen, Myzelien und Fruchtkörper – als Beweismittel, etwa zur Eingrenzung der Leichenliegezeit, zur Auffindung verborgener Grabstellen, zur Verknüpfung von Personen und Gegenständen mit einem Tatort, zur Klärung von Pilzvergiftungen und zur Begutachtung von Schimmelschäden in Gebäuden.

Das Fach ist jung und vergleichsweise wenig standardisiert. Während die forensische Entomologie seit Jahrzehnten etabliert ist, wurden Pilze lange lediglich als unspezifische Zersetzer wahrgenommen; erst seit den 2000er Jahren wird ihr Beweiswert systematisch untersucht. Die außerordentliche Artenvielfalt der Pilze – aktuelle Schätzungen gehen von 2,2 bis 3,8 Millionen Arten aus, von denen erst ein kleiner Bruchteil beschrieben ist – gilt dabei zugleich als Chance und als methodische Hürde, weil viele Arten nur von wenigen Fachleuten sicher bestimmt werden können. Eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2025 wertete 81 einschlägige Studien aus und ordnete die Anwendungen vier Feldern zu: der Schätzung der Leichenliegezeit, der Bestimmung von Liegezeiten in Erdgräbern, der Ortszuordnung über Sporen als Spurenmaterial sowie der Veränderung anderer biologischer Spuren durch Pilzwachstum.

Geschichte

Der erste dokumentierte Fall, in dem Pilzwachstum zur Eingrenzung der Leichenliegezeit herangezogen wurde, stammt von H. van de Voorde und P. J. Van Dijck von der Katholischen Universität Löwen und wurde 1982 in der Zeitschrift für Rechtsmedizin veröffentlicht. Aufgefunden wurde eine alleinstehende Frau in einem Raum mit weitgehend konstanter Temperatur von etwa 12 °C; sie wies Stichverletzungen im Brustbereich sowie Pilzbewuchs im Gesicht und am Unterbauch auf. Da sich die Körpertemperatur der Umgebungstemperatur bereits angeglichen hatte und keine Insektenbesiedlung feststellbar war, versagten die klassischen Schätzverfahren. Die Untersucher entnahmen Material des Bewuchses am Auge der Verstorbenen, legten Kulturen an und bebrüteten diese unter den am Fundort herrschenden Bedingungen. Aus der Zeit, die bis zum Erreichen der am Leichnam beobachteten Koloniegröße verstrich, leiteten sie den postmortalen Zeitraum ab; die Schätzung wurde später durch das Geständnis des Täters gestützt.

Als eigenständiges Arbeitsfeld wurde die forensische Mykologie vor allem durch die Übersichtsarbeiten von David L. Hawksworth und Patricia E. J. Wiltshire ab 2011 sichtbar, die zugleich Fallbeispiele aus der britischen Ermittlungspraxis zusammentrugen und die Notwendigkeit qualifizierter mykologischer Gutachter betonten. Parallel dazu entwickelte sich, ausgehend von Arbeiten zur Taphonomie von Wirbeltierkadavern, die Untersuchung pilzlicher Sukzessionen an Leichen und in Grabböden.

Schätzung der Leichenliegezeit

In der rechtsmedizinischen Praxis stützt sich die Schätzung des Todeszeitpunkts traditionell auf die Abkühlung des Körpers, den Fortgang der Leichenerscheinungen und – in späteren Phasen – auf die Sukzession von Insekten. Gerade bei stark fortgeschrittener Zersetzung, bei Fundorten ohne Insektenzugang oder bei niedrigen Temperaturen verlieren diese Verfahren an Aussagekraft; hier kommen mykologische Ansätze als ergänzende Methode in Betracht.

Vergleich kultivierter Kolonien

Der klassische Ansatz überträgt das Vorgehen von van de Voorde und Van Dijck: Vom Leichnam entnommenes Pilzmaterial wird isoliert, in Reinkultur überführt und unter Bedingungen bebrütet, die denen am Fundort möglichst genau entsprechen. Aus der benötigten Wachstumsdauer bis zur beobachteten Koloniegröße wird ein Mindestzeitraum abgeleitet. Neben der Koloniegröße lassen sich auch definierte Entwicklungsstadien auswerten, etwa die Ausbildung von Substrat- und Luftmyzel, der Beginn der Sporulation und die damit einhergehenden Farbveränderungen. Das Verfahren ist grundsätzlich nicht an bestimmte Arten oder Körperregionen gebunden; entscheidend ist, dass Temperatur, Luftfeuchte, Substrat und Lichtverhältnisse des Fundorts im Labor belastbar nachgebildet werden können, da diese Faktoren die Wachstumsrate erheblich beeinflussen. Aus demselben Grund liefert der Ansatz in der Regel nur einen Mindestzeitraum seit der Besiedelung, nicht den Todeszeitpunkt selbst.

Pilzsukzession und molekulare Gemeinschaftsanalyse

Neuere Arbeiten untersuchen statt einzelner Kolonien die Zusammensetzung der gesamten Pilzgemeinschaft auf dem Leichnam und im umgebenden Boden, die sich im Verlauf der Zersetzung in einer gerichteten Abfolge verändert. Dieses Konzept entspricht der auch für Bakterien beschriebenen „mikrobiellen Uhr“, die in Modellversuchen eine Eingrenzung der Liegezeit über mehrere Wochen erlaubte und in die neben Bakterien auch Pilze eingehen. An Schweinekadavern zeigten Fu und Mitarbeiter 2019 mittels Metabarcoding der ITS-Regionen, dass sich die Pilzgemeinschaften von Innen- und Außenfundorten deutlich unterscheiden und dass Hefen wie Yarrowia lipolytica und Candida-Arten die späten Zersetzungsphasen dominieren; sie schlossen daraus auf ein Potenzial sowohl für die Liegezeitschätzung bei stark zersetzten Leichen als auch für den Nachweis einer nachträglichen Verbringung des Leichnams.

An menschlichen Leichen liegen bislang deutlich weniger Daten vor. Schwarz und Mitarbeiter bestimmten 2015 an 23 rechtsmedizinischen Sektionsfällen mit sichtbarem Pilzbewuchs die beteiligten Arten molekular und fanden unter anderem Aspergillus fumigatus und Candida albicans; sie legten damit eine Referenzdatenbank an und wiesen zugleich auf das arbeitsmedizinische Risiko bei Sektionen und Exhumierungen hin. An einer kanadischen Körperspende-Einrichtung identifizierten Beaulieu und Mitarbeiter 2025 an Leichen nach rund 21 bis 23 Monaten Liegezeit mittels ITS2-Sequenzierung vor allem kälteangepasste Arten wie Tausonia pullulans und Fusicolla-Arten; sie betonen, dass der Pilzbewuchs für sich genommen allenfalls eine Größenordnung von Wochen bis Monaten anzeigt. Eine Fallstudie an einem Leichnam und einer abgetrennten oberen Extremität wies 2026 sieben gemeinsame Arten nach und diskutiert Pilzprofile als ergänzendes Hilfsmittel, um getrennt aufgefundene Körperteile einander zuzuordnen; die Autoren halten weitere Validierungsstudien für erforderlich, bevor solche Profile forensisch belastbar sind.

Auffinden und Beurteilung verborgener Grabstellen

Werden Leichen in Waldgebieten verscharrt, verändert die Zersetzung die Nährstoffverhältnisse des umgebenden Bodens erheblich: Der Eintrag stickstoffhaltiger Verbindungen und der daraus freigesetzte Ammoniak begünstigen eine charakteristische Pilzflora, deren Fruchtkörper über Monate bis Jahre an der Oberfläche erscheinen können. Unterschieden werden dabei die von Naohiko Sagara beschriebenen Ammoniakpilze, für deren Fruchtkörperbildung erhöhte Ammoniak- beziehungsweise Stickstoffkonzentrationen erforderlich sind, und die Postputrefaktionspilze, die an oder nahe zersetzten tierischen Überresten fruchten. Beide Gruppen überschneiden sich weitgehend, sind aber nicht deckungsgleich: Rhopalomyces strangulatus etwa tritt an Kadavern auf, ohne auf Ammoniak angewiesen zu sein, während Coprinus echinosporus stickstoffreiche Substrate benötigt, aber auch ohne tierische Überreste vorkommt. Nachgewiesen wurden solche Vergesellschaftungen bislang vor allem in Waldökosystemen, neben Säugetier- und Vogelkadavern auch an Wespennestern.

Für die Ermittlungspraxis folgt daraus, dass auffällige Fruchtkörperaggregationen in Waldgebieten einen Hinweis auf verborgene Grabstellen geben können und dass die Abfolge der fruchtenden Arten eine grobe zeitliche Einordnung der Grablegung erlaubt. Daneben lässt sich die ausgeprägte Schwerkraftorientierung vieler Ständerpilze nutzen: Da der Stiel vertikal und der Hut horizontal ausgerichtet wächst, richten sich Fruchtkörper nach einer Störung – etwa nach dem Wiederöffnen eines Grabes – erkennbar neu aus, was auf eine nachträgliche Veränderung der Fundstelle hinweisen kann.

Pilzsporen als Spurenmaterial

mini|Freisetzung von Basidiosporen aus einem Stäubling

Pilzsporen werden nach dem Locard’schen Austauschprinzip bei jedem Kontakt zwischen Personen, Gegenständen und Umgebung übertragen und lassen sich – ebenso wie Pollen – an Kleidung, Schuhwerk, Haaren, Fahrzeugen und Werkzeugen nachweisen. Sie werden daher in der Regel gemeinsam mit palynologischem Material aus denselben Proben ausgewertet. Gegenüber Pollen bieten Sporen mehrere Vorteile: Viele Pilzarten sind eng an bestimmte Substrate, Wirtspflanzen oder Habitate gebunden, sodass ihr Nachweis den Herkunftsort kleinräumiger eingrenzen kann; sie werden meist nur über kurze Strecken verfrachtet; sie werden über weite Teile des Jahres und nicht nur zur Blütezeit freigesetzt; und sie treten auch auf Substraten auf, die für Blütenpflanzen ungeeignet sind, etwa auf Stein, Ziegel, Fliesen, Leder oder Kunststoff.

In einem britischen Vergewaltigungsfall konnten Wiltshire und Mitarbeiter 2014 anhand kombinierter palynologischer und mykologischer Profile von Kleidung und Schuhwerk zweier Beteiligter zwei nur rund 130 Meter voneinander entfernte Tatortvarianten unterscheiden; beide Spurenklassen stützten unabhängig voneinander dieselbe Zuordnung zu einem Waldstück, woraufhin der Beschuldigte ein Geständnis ablegte. Hawksworth, Wiltshire und Webb stellten 2016 zehn weitere Fallbeispiele zusammen, in denen selten berichtete Sporentypen und mikroskopische Pilzstrukturen den entscheidenden Zusammenhang zwischen Person, Gegenstand und Ort herstellten.

Neben der lichtmikroskopischen Bestimmung gewinnt die molekulare Analyse an Bedeutung. Die ITS-Region der ribosomalen DNA ist seit 2012 als universeller DNA-Barcode für Pilze etabliert und erlaubt die Bestimmung auch nicht kultivierbarer oder morphologisch unauffälliger Arten. Auf dieser Grundlage lassen sich aus kleinsten Bodenmengen reproduzierbare Pilzprofile gewinnen, die zwischen Fundorten unterscheiden können. Zugleich wird auf erhebliche methodische Einschränkungen hingewiesen: Die Profile hängen von Probenahme, Lagerung, DNA-Extraktion, Primerwahl und bioinformatischer Auswertung ab, verändern sich nach der Entnahme und sind ohne standardisierte Protokolle und validierte Referenzdatenbanken nur eingeschränkt vergleichbar.

Pilzbedingte Veränderung anderer Spuren

Pilze sind nicht nur Spurenträger, sondern verändern auch andere biologische Spuren und können deren Aussagekraft beeinträchtigen. Die Übersichtsarbeit von 2025 führt diesen Aspekt als eigenes Anwendungsfeld der forensischen Mykologie, weil die Kenntnis pilzbedingter Artefakte Voraussetzung für die richtige Bewertung von DNA-, Haar- und toxikologischen Befunden ist.

Besonders gut untersucht ist der Abbau von Haaren. Keratinolytische und keratinophile Pilze – darunter Dermatophyten der Gattungen Trichophyton und Microsporum sowie Bodenpilze der Gattungen Chrysosporium und Aphanoascus – erschließen das Keratin des Haarschafts enzymatisch und hinterlassen charakteristische Schädigungsbilder, insbesondere das sogenannte fungal tunnelling, bei dem Hyphen die Rinde des Haares in Längsrichtung durchziehen. Solche Muster lassen sich taphonomisch auswerten, weil sie auf Bodenkontakt und auf eine bestimmte Mindestliegezeit hindeuten; zugleich können sie die mikroskopische Haarvergleichsuntersuchung und die Gewinnung verwertbarer DNA erschweren. Standardisierte und validierte Verfahren zur Auswertung dieser Schädigungsmuster fehlen bislang.