Die Verkehrsberuhigten Zonen in Österreich sind die Fußgängerzone, die Schulstraße, die Wohnstraße, die Begegnungszone und die Fahrradstraße. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung im Wesentlichen in den §§ 67 und 76a bis 76d geregelt.

Geschichte

Die älteste Regelung für eine verkehrsberuhigte Zone, die Fußgängerzone, wurde unter SPÖ-Verkehrsminister Erwin Lanc mit der 6. StVO-Novelle 1976 geschaffen.Bundesgesetz vom 7. Juli 1976, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (6. StVO-Novelle), BGBl. Nr. 412/1976 Als Nächstes folgte 1983 die Wohnstraße unter seinem unmittelbaren Nachfolger Karl Lausecker (ebenfalls SPÖ).Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (10. StVO-Novelle), BGBl. Nr. 174/1983 Dreißig Jahre lang blieb der österreichische straßenverkehrsrechtliche Werkzeugkasten zur Verkehrsberuhigung auf diese beiden Konstrukte beschränkt. Erst 2013 wurden unter Verkehrsministerin Doris Bures (wieder SPÖ) gleichzeitig die Begegnungszone und die Fahrradstraße eingeführt.Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle), BGBl. I Nr. 39/2013 vom 25. Februar 2013 Unter Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den Grünen wurde schließlich 2022 mit der Schulstraße die jüngste Regelung hinzugefügt.Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle), BGBl. I Nr. 122/2022 vom 27. Juli 2022

Gegenüberstellung

Fußgängerzone Straßenverkehrsordnung 1960 Schulstraße Straßenverkehrsordnung 1960 Wohnstraße Straßenverkehrsordnung 1960 Begegnungszone Straßenverkehrsordnung 1960 Fahrradstraße Straßenverkehrsordnung 1960 zentriert|100px zentriert|100px zentriert|100px zentriert|100px zentriert|100px Gültigkeit Dauerhaft Nur zu bestimmten Zeiten Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft Spielen auf der Straße Gehen auf der Fahrbahn Radfahren Öffentlicher Verkehr rowspan="8" StraßendienstMüllabfuhröffentlicher SicherheitsdienstStrafvollzugsverwaltungFeuerwehr Dringende Reparaturen rowspan="6" Krankentransporte Anrainer rowspan="4" rowspan="4" Schülertransporte Pannenhilfe Andere Fahrzeuge Halten rowspan="2" rowspan="2" rowspan="2" Parken Straßenverkehrsordnung 1960 Höchstgeschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit 20 (selten 30) km/h 30 km/h

Einzelnachweise

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