Das Arbeitsgericht Woldenberg war ein deutsches Arbeitsgericht mit Sitz in Woldenberg.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Frankfurt (Oder) entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Frankfurt (Oder) als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Kammergerichtes. In Woldenberg entstand das Arbeitsgericht Woldenberg. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Amtsgerichte Arnswalde, Neuwedell, Reetz und Woldenberg. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte, Die zuständige Kammer für Handwerk bestand am Arbeitsgericht Landsberg (Warthe).Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 100), Digitalisat
Im Jahre 1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichtes Woldenberg.
Einzelnachweise
Kategorie:Gmina Dobiegniew Woldenberg Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945