Das Arbeitsgericht Heilsberg war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Heilsberg.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Heilsberg entstand das Arbeitsgericht Heilsberg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Heilsberg, Bischofsburg, Bischofstein, Guttstadt, Rößel und Seeburg. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und Angestellte. Die zuständige Kammer für Handwerk war beim Arbeitsgericht Bartenstein eingerichtet.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 113), Digitalisat
Im Jahre 1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Heilsberg.
Einzelnachweise
Heilsberg Kategorie:Lidzbark Warmiński Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945