mini|Alte Möllenvogtei, 2024 mini|Neue Möllenvogtei, 2024 Die Möllenvogtei war eine Behörde des Erzbistums Magdeburg.

Sitz Ansässig war sie zunächst im heute als Alte Möllenvogtei bezeichneten Gebäude, nordöstlich des Magdeburger Doms in Magdeburg im heutigen Sachsen-Anhalt. Ab 1744 wurde die benachbarte Neue Möllenvogtei genutzt. Östlich des historischen Sitzes befindet sich der Garten der Möllenvogtei.

Die Möllenvogtei ist bis heute namensgebend für Bauten in der Nähe ihres historischen Sitzes wie der Ausfahrt an der Möllenvogtei und dem Turm hinter der Ausfahrt der Möllenvogtei.

Zuständigkeit und Aufgaben Der Möllenvogtei stand der Möllenvogt als erzbischöflicher Vogt vor. Er war ein höherer Beamter. Seine Zuständigkeit erstreckte sich nicht auf das ganze Erzbistum, sondern als ein Untervogt auf die erzbischöflichen Gebiete in und bei Magdeburg. Ihm oblag die Funktion als Richter, sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen, und als Verwaltungsbeamter für die bürgerliche, nicht geistliche Bevölkerung in der Magdeburger Stiftsfreiheit aber auch in den umliegenden, dem Erzbischof unterstehenden Orten Sudenburg, Neustadt, Diesdorf, Fermersleben, Sohlen, Biederitz, Buckau, Güsen, dem Flecken St. Michael sowie dem Meiergericht. Zeitweise unterstand ihm auch die Stadt Burg (bei Magdeburg) und außerdem einzelne Häuser in der Magdeburger Altstadt. 1637 wurden so zwei als die Alte Münze benannte Grundstücke der Altstadt zur Gerichtsbarkeit der Möllenvogtei gezählt.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 91

Als Gerichtsstätte diente dem Möllenvogt ein vor der roten Tür genannter Bereich, von dem angenommen wird, dass er sich nordöstlich der Möllenvogtei zum späteren Fürstenwall hin befand.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 75 Die Vollstreckung von verhängten Strafen erfolgte noch 1432 auf dem Saumarsch, dem Elbufer östlich des heutigen Fürstenwalls.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 76 Später wurden die Strafen in der Neustadt vollzogen, da der geistliche Charakter des Neuen Markts Hinrichtungen entgegenstand. Versuche des Möllenvogts, die Hinrichtungen wieder auf dem Neuen Markt durchzuführen, scheiterten an einem Einspruch, vermutlich seitens der Stadt Magdeburg. Trotzdem sind für die Zeit um 1700 eine Hinrichtung und auch andere durch den Henker vollzogene Strafen belegt.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 77 Als Gefängnis der Möllenvogtei diente sowohl der Keller der Alten Möllenvogtei als auch der Fronereiturm.

Der Möllenvogt vertrat den Erzbischof in allen weltlichen Angelegenheiten. Ihm oblag die Aufsicht und die Instandhaltung von Wegen und Plätzen in seinem Zuständigkeitsbereich. Außerdem verwaltete er den Forstbesitz des Erzbischofs, achtete auf korrekte Maße und Gewichte und kümmerte sich um Zollangelegenheiten. Zu den Verwaltungsangelegenheiten gehörte beispielsweise zeitweise auch die Empfehlung von Personen nach auswärts zur Anstellung und die Vertretung von erzbischöflichen Untertanen in Erbschafts- und Schuldsachen. Außerdem hatte er Berichte über die örtliche Situation zu verfassen, die Interessen des Stifts oder des Erzbischofs betrafen. In der Neustadt und der Sudenburg versah er das Schultheißamt. Vermutlich war er auch für den Schutz der Juden zuständig.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 84

Name Der Namensbestandteil Möllen ist Niederdeutsch und bedeutet Mühle. Er geht darauf zurück, dass sich auf dem Wirtschaftshof auch eine Mühle befand, die später als Rossmühle betrieben wurde. Im Jahr 1432 waren von der Mühle noch Trümmer erhalten. Trotz Ende der Mühle, blieb der Name Möllenvogtei erhalten.

Amtssiegel der Möllenvogtei In der älteren Zeit, zumindest jedoch im 15. Jahrhundert, wurde ein kreisrundes Siegel mit der Abbildung einer Bischofsmütze genutzt. Ab 1637 bestand ein gleichfalls kreisrundes Siegel, dass jedoch eine Abbildung des Heiligen Moritz mit Fahne zeigte, der vom Schild des Erzstifts und dem Reichsschild mit Doppeladler flankiert wurde. Die in lateinischen Majuskeln verfasste Umschrift lautete: S. des Ambts der Mollenvogtei z. Magdeb.

Geschichte Entwicklung ab 1100 Als erster für Magdeburg zuständiger Teilvogt wird in einer Urkunde vom 3. Februar 1100 Alverich erwähnt. Die Teilvögte gehörten nicht dem höheren Adel, sondern eher den Ministerialien an. Zeitweise wurde das Amt wohl erblich vergeben. Auf Vogt Dietrich folgte von 1176 bis 1209 sein Sohn Gerbert, auf den dessen Sohn Burchard folgte. Er wird bereits 1207, noch während der Amtszeit seines möglicherweise altersschwachen Vaters als Vogt erwähnt. Möglicherweise übernahm er schon entsprechende Amtsgeschäfte. Sein Bruder war Heinrich. Auf Burchard folgte ein 1221 erwähnter Heinrich als Vogt. Ob es sich hierbei um den Bruder handelte oder bereits den späteren Vogt Ritter Heinrich von Niendorf ist unklar. Vermutet wird eine Personenverschiedenheit.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 51 Über den konkreten Amtssitz, Aufgabe, Befugnisse und Einkommen dieser frühen Vögte ist nichts bekannt, es wird jedoch vermutet, dass die Situation weitgehend der der späteren Möllenvogte entsprach.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 52

Möllenvögte ab 1362 Erster überlieferter Möllenvogt war Heinrich Loibock, der von 1362 bis 1383 genannt wurde. Er wurde als Vogt des Möllenhofes bezeichnet ( bzw. ). Der Name Möllenvogt bildete sich im Sprachgebrauch und wurde allgemein üblich als Bezeichnung für den erzbischöflichen Vogt in Magdeburg. Unter den Vögten dieser Zeit befanden sich nun keine Ritter mehr. Es waren wohl einfache Untertanen der Erzbischöfe, die für das Amt für geeignet gehalten wurden. Erwartet wurden wohl Geschäftskenntnisse, eine höhere Bildung bestand jedoch zunächst, wohl bis ins 16. Jahrhundert nicht. Erst in der Folgezeit wurden geschulte Juristen eingesetzt.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 52 Eine Vererbung der Funktion in der Familie erfolgte nicht mehr, die Vögte gehörten zum Hofgesinde des Erzbischofs. Verträge wurden jeweils über ein Jahr abgeschlossen, die häufig verlängert wurden. Es kam auch vor, dass ein Vogt nach einer längeren Pause wieder in das Amt kam. Aufgaben und Vergütung waren detailliert geregelt.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 53 ff. 1468 wurde der Möllenvogt Hans Moring wegen schlechter Amtsführung vom Erzbischof in Haft genommen. Unter Vermittlung des Bürgermeisters Cone Rode und mehrerer Bürger kam es jedoch zu einer Aussöhnung. Der Möllenvogt musste Urfehde schwören, dass er sich nicht am Erzbischof für die Inhaftierung rächen würde.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 57

Auseinandersetzungen mit der Stadt Magdeburg Zwischen der Stadt Magdeburg und dem Erzbischof war über lange Zeit strittig, in wessen Hoheit das Gebiet des Neuen Markts fiel. Dazu gehörte nicht nur der heutige Domplatz selbst, sondern größere Teile der südlichen Altstadt. Dies betraf auch die Zuständigkeit der Möllenvogtei, die nur in der Hoheit des Erzbischofs zuständig war. Von 1432 bis 1435 bestand dazu eine offene Fehde zwischen dem Erzbischof und der Stadt Magdeburg. Für 1492 ist ein weiterer Streit um diese Frage überliefert. Schmiedeknechte aus der Altstadt hatten auf dem Neuen Markt jemanden jüdischen Glaubens verletzt. Möllenvogt Hans Reynhardt zog sie dafür zur Verantwortung. Die Tatverdächtigen waren auch bereit, sich seinem Gericht zu stellen, der altstädtische Rat sah jedoch die Gerichtsbefugnis bei sich. Der Möllenvogt bestand jedoch auf seiner bzw. der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs. Der Ausgang des konkreten Streits ist nicht überliefert. Möglicherweise war er aber Anstoß für erneute Versuche die Situation zu klären.

Eine Beilegung des Streits erfolgte dann mit Vertrag vom 21. Januar 1497. Darin wurde festgelegt, dass die Gerichtsbarkeit dem Erzbischof zu steht und durch den Möllenvogt ausgeübt wird. Es gab detaillierte Zuständigkeitsregelungen. Soweit jemand nach einer Straftat im Gebiet des Neuen Marktes auf altstädtischem Gebiet gefasst werden, sollte ihn der Rat aburteilen. Beging ein städtischer Bürger eine Tat am Neuen Markt und konnte dort aber nicht verhaftet werden, so sollte der Möllenvogt beim Rat vorstellig werden und verlangen, dass sich der Verdächtige dem Gericht des Möllenvogts stellt. Über Geistliche durfte die Altstadt nicht richten. Sie waren nach spätestens 24 Stunden dem Möllenvogt zu übergeben. Totschläger, Mordbrenner, Kirchenräuber oder Personen, die einen Geistlichen verletzten, durften vom altstädtischen Rat auch auf dem Neuen Markt verhaftet werden, mussten aber dem Möllenvogt überstellt werden. Während der seit 1294 jeweils am 6. Januar und 30. Mai auf dem Neuen Markt durchgeführten Herrenmesse, übte der altstädtische Rat auch dort die Gerichtsbarkeit aus, wobei er sich des Schultheißen bzw. später des Marktmeisters bediente. Die Stadt stellte auch die Nacht- und Schildwachen. Auch sie durften dort nachts Tatverdächtige festnehmen, hatten sie aber am nächsten Morgen an den Möllenvogt ausliefern. Trotz Klärung der Zuständigkeiten, gab es auch später noch Auseinandersetzungen zwischen den Behörden. 1628 bat der altstädtische Rat den Möllenvogt, erzbischöfliche Untertanen aus der Sudenburg und St. Michael für eine Zeugenaussage in Bezug auf einen Gefangenen in das Rathaus Magdeburg zu schicken. Der Möllenvogt lehnte das ab und bot nur schriftliche Aussagen an. Er nahm damit Bezug auf die ständige Praxis der Stadt ihm gegenüber.Gustav Hertel, Die Möllenvögte von Magdeburg in Magdeburger Geschichtsblätter, 36. Jahrgang, 1901, Seite 62 f. Auch war es dem Möllenvogt nicht möglich, in der Neustadt verhaftete Personen über altstädtisches Gebiet zur Möllenvogtei zu bringen. Er musste dafür einen Weg um die Stadt auf freiem Feld, zwischen städtischen und erzbischöflichen Gebieten nehmen. Dieser Weg wurde daher Diebsteig genannt. Es war ihm auch nicht möglich, in der Sudenburg verhaftete Personen durch das Sudenburger Tor zum Neuen Markt zu bringen. Vermutlich war das einer der Gründe für die Schaffung der Ausfahrt an der Möllenvogtei. Vermutlich nutzte der Möllenvogt auch die Düstere Pforte südlich des Doms. Neben der Gerichtsbarkeit der Stadt und des Möllenvogts bestanden für bestimmte Grundstücke weitere gesonderte Gerichtsbarkeiten. So übte das Kloster Unser Lieben Frauen auf seinem Gelände eine eigene Gerichtsbarkeit aus. Gleiches gilt für das Domkapitel, für das der Domvogt tätig war, der auch die zum Kapitel gehörenden Dörfer verwaltete.

Nach der Einführung der Reformation