Das Landgericht Mehlauken (bis 1847: Justizamt Mehlauken) war 1822 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Mehlauken.

Geschichte Die Justizämter in Ostpreußen waren für die Staatsdomänen zuständig.Johann Daniel Friedrich Rumpf: Der preußische Sekretär. Ein Handbuch zur Kenntniß der Preußischen Staatsverfassung und Staatsverwaltung, 1823, S. 416–435, Digitalisat 1822 wurde das Justizamt Mehlauken mit dem reformierten Kirchamt Spannegeln verbunden und 1847 in das Landgericht Mehlauken umgewandelt.Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat Das Justizamt Mehlauken war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Königsberg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk 93 Ortschaften mit 12.074 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Justizamtmann, ein Assessor und vier Mitarbeiter beschäftigt.W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 60 f., Digitalisat.

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Mehlauken entstand die Gerichtskommission Mehlauken des Kreisgerichts Labiau.

Einzelnachweise

Kategorie:Rajon Polessk Mehlauken Kategorie:Gerichtsgründung 1822 Kategorie:Aufgelöst 1849