mini|Die Märtyrer von Vingré Die Märtyrer von Vingré (Martyrs de Vingré) oder die Erschossenen von Vingré (Fusillés de Vingré) sind sechs französische Frontsoldaten (Poilus) des 298. Infanterieregiments, die im Ersten Weltkrieg am 4. Dezember 1914 in Vingré im französischen Département Aisne zur Abschreckung erschossen wurden.Derartige Hinrichtungen spielen in der französischen Militärgeschichte eine nicht unerhebliche Rolle; bezeichnenderweise existiert in der französischsprachigen Wikipédia dazu mit „Soldat fusillé pour l'exemple“ ein eigener Artikel; auch an den Film Wege zum Ruhm von Stanley Kubrick sei in diesem Zusammenhang erinnert. Sie wurden am 29. Januar 1921 vom Kassationsgericht rehabilitiert.Carl Pépin: Die Exekution und ihre Folgen spielen noch heute in Frankreich eine große Rolle beim Gedenken an den Ersten Weltkrieg.

Die sechs Soldaten mini|hochkant|Jean Quinaud (Foto des Grabsteins) Die sechs Soldaten waren zwischen 27 und 36 Jahre alt. Zwei stammten aus dem Roannais, drei aus dem östlichen Allier und einer aus der Normandie. Alle sechs waren verheiratet und zwei hatten Kinder.Offenstadt 2002, S. 85 Jean Blanchard wurde am 30. September 1879 in Ambierle im Norden des Départements Loire geboren. Dort heiratete er 1912 Michelle Desiage; die Ehe blieb kinderlos. Er arbeitete als Landwirt, bevor er 1914 zum Militärdienst einberufen wurde. Er ist auf dem alten Friedhof von Ambierle begraben. Er wurde 35 Jahre alt. Francisque Durantet, ein Cousin ersten Grades von Jean Blanchard, wurde am 5. Oktober 1878 in Ambierle geboren. Er heiratete dort 1906 Claudine Drigeard und hatte zwei Söhne. Er war Landwirt. Er ist auf dem alten Friedhof von Ambierle begraben. Er wurde 36 Jahre alt. Paul Henry Floch wurde am 31. Mai 1881 in Breteuil im Département Eure geboren. Er war verheiratet, hatte keine Kinder und arbeitete als Gerichtsschreiber am Friedensgericht dieser Gemeinde in der Normandie. Er wurde 33 Jahre alt. Pierre Gay wurde am 30. November 1884 in Treteau im Département Allier als Sohn von François Gayet und Anne Luminet geboren. Er heiratete dort am 28. September 1912 Marie Minard und blieb kinderlos. Er wurde 30 Jahre alt. Sein Bruder Jean Gay starb im April 1917 am Chemin des Dames „für Frankreich“. Claude Pettelet wurde am 13. Februar 1887 in La Guillermie im Allier geboren, war verheiratet und hatte einen Sohn. Er wurde 27 Jahre alt. Jean QuinaudIn der französischen Sprachversion auch Quinault genannt. wurde am 14. März 1886 in Saint-Victor im Département Allier geboren. Er lebte in der Nähe in Huriel. Er heiratete im Juni 1914. Sein Name steht auf dem Kriegerdenkmal in Huriel und sein Grab in Vallon-en-Sully im Département Allier trägt die Inschrift Martyr de Vingré. Er wurde 28 Jahre alt.

Geschichte Vorgeschichte Zu Beginn des Krieges sah sich die französische Militärführung mit zahlreichen Fällen von Panik und Selbstverstümmelung konfrontiert und befürchtete, dass die Disziplinlosigkeit unter den Wehrpflichtigen ansteckend wirken könnte. Sie beschloss, hart durchzugreifen, wenn Soldaten versagten oder in einigen Fällen sogar nur der Verdacht auf Versagen bestand. Generalissimus Joffre richtete in jedem Regiment spezielle Kriegsräte ein, die Soldaten, die der Fahnenflucht, der Gehorsamsverweigerung oder des Verlassens ihres Postens in Gegenwart des Feindes beschuldigt wurden, im Schnellverfahren verurteilten. Die Militärjustiz ahndete tatsächliche oder vermeintliche Verfehlungen sehr streng mit Urteilen bis hin zur Todesstrafe. Laut André Bach (General, Historiker des Ersten Weltkriegs und Spezialist für Militärjustiz) wurde die Militärjustiz „von disziplinarischen Strategien und nicht von der Sorge um eine gerechte Justiz geleitet. Das Urteil und seine Vollstreckung sind Teil des Autoritätsverhältnisses“.

Im Sektor Vingré waren bereits vorher drei Soldaten hingerichtet worden; nach den Märtyrern von Vingré wurden auch weitere (drei) Exekutionen ausgeführt.

Die Front war im Aisne-Gebiet erstarrt; die Armeen lagen sich in Schützengräben gegenüber. Die französische Armee konzentrierte sich auf die Verteidigung von Vingré, 10 km nordwestlich von Soissons.

Der Fall Am späten Nachmittag des 27. November 1914 wurde die 19. Kompanie des 298. Infanterieregiments zwei Stunden lang von deutscher Artillerie heftig beschossen; der Schützengraben wurde teilweise zerstört und die Franzosen verließen mit Ausnahme einiger Wachen den Sektor. Nach Einbruch der Dunkelheit drangen deutsche Soldaten in den Graben ein und stießen auf wenig Widerstand. Sie rückten vor und überraschten zwei französische Halbzüge beim Abendessen. UnterleutnantDer französische Rang eines Unterleutnants (Sous-Lieutenant) entspricht dem deutschen Leutnant, siehe hierzu Leutnant#Rangäquivalent in weiteren Ländern. Paulaud soll daraufhin seinen Truppen den Befehl gegeben haben, sich in den zweiten Graben, den sogenannten Widerstandsgraben, 200 Meter weiter hinten zurückzuziehen, aber einige französische Soldaten wurden von den Deutschen gefangen genommen. Paulaud gab daraufhin den Befehl, den Schützengraben zurückzuerobern, was schnell gelang, da sich die Deutschen bereits zurückgezogen hatten. Am Ende dieses Scharmützels blieben jedoch etwa zehn Soldaten des 298. Infanterieregiments gefangen.

Die beiden Trupps (24 Männer), die vorübergehend ihren Schützengraben verlassen hatten, wurden daraufhin beschuldigt, sie hätten eine „Vernachlässigung des Postens in Gegenwart des Feindes“ begangen. Bei der summarischen Untersuchung gaben die Soldaten an, auf Befehl von Unterleutnant Paulaud zurückgewichen zu sein. Unterleutnant Paulaud behauptete, den Rückzugsbefehl nicht erteilt zu haben, und belastete die 24 Soldaten.

Der Kommandant des 7. Armeekorps, General Étienne de Villaret, wollte ein Exempel statuieren und auch der Präsident des Kriegsgerichts und Regimentskommandeur, Oberst Pinoteau, wollte alle beteiligten Soldaten erschießen lassen. Am 3. Dezember bestimmte der Sonderkriegsrat des 298. Infanterieregiments durch das Los sechs von ihnen, die am 4. Dezember 1914 als Exempel erschossen werden sollten – gemäß den Anweisungen, die General Villaret dem Rat gegeben hatte, um „den Kämpfern zu helfen, den Geschmack des Gehorsams wiederzufinden“ (nach einer anderen Quelle wurden die Soldaten in der Reihenfolge aufgestellt, in der sie sich im Schützengraben befanden, bevor sie ihn verließen, und die ersten sechs wurden schließlich bestimmt). Unter diesen sechs befand sich auch der Korporal Henry Floch, der in deutsche Gefangenschaft geraten war, aber fliehen und sich zu den französischen Linien durchschlagen konnte.Blanchard 2006, S. 129–134.

Das Kriegstagebuch des Regiments meldet die Hinrichtung am 4. Dezember 1914:

Der Kriegsrat verurteilte auch Soldaten, die von den Deutschen gefangen genommen wurden, zum Tode, aber die Strafe wurde bei ihrer Rückkehr aus der Gefangenschaft am Ende des Krieges nicht vollstreckt.

In der Armee hatte der Fall eines Soldaten, der erschossen wurde, um ein Exempel zu statuieren, zur Folge, dass seine Familie doppelt belastet wurde. Zur Trauer kam die Scham, einen Bruder, Vater oder Ehemann verloren zu haben, der wegen seiner Feigheit verurteilt wurde. Auch in finanzieller Hinsicht war es eine Strafe, denn die Frauen der Erschossenen erhielten nicht die Rente, die den Kriegswitwen zustand. Henry Flochs Bruder Émile Floch sagte 1925 bei der Einweihung des Denkmals in Vingré: „Wir lebten in einer schrecklichen Atmosphäre ungerechtfertigter Verdächtigungen und ungerechtfertigter Schande.“ Der Sohn von Claude Pettelet wurde aus der Schule genommen und einem Hauslehrer anvertraut. Später ging die Witwe Pettelet mit einer Pistole auf die Straße, um sich vor den Beschimpfungen und Drohungen zu schützen.Offenstadt 2002, S. 63.

Briefe

Die Briefe der drei anderen Verurteilten finden sich ebenfalls auf „Les six fusillés“.Les six fusillés

Rehabilitierung mini|Gedenktafel Claude Lafloque Im Februar 1919 unternahmen die Witwen der Soldaten Blanchard und Durantet die ersten Schritte zur Rehabilitierung ihrer Männer, indem sie an Dr. Laurent, den Abgeordneten von Roanne, schrieben, da die beiden Soldaten aus diesem Département stammten. Dass der Antrag vorankam (Korrespondenz mit dem Justizministerium, Sammlung zahlreicher Zeugenaussagen, die Leutnant Paulaud direkt belasteten usw.), war vor allem der Entschlossenheit und Hartnäckigkeit von Claudius LafloqueClaude, genannt Claudius, Lafloque (1879–1954) war ein ehemaliger Angehöriger des 298. IR, der wie die anderen Soldaten des Regiments an den erschossenen Soldaten vorbeigehen musste. Er stammte aus Vichy, wo er nach dem Krieg wieder als Bankangestellter bei der Société Générale der Stadt arbeitete, und war Sekretär der Vichy-Sektion der Union Nationale des Combattants. zu verdanken, eines ehemaligen Angehörigen des 298. Infanterieregiments.

Das unter Druck geratene Ministerium stimmte schließlich der Wiederaufnahme des Verfahrens zu. Die Anhörung vor dem Kassationsgericht fand am 30. November und 1. Dezember 1920 statt, und das Urteil wurde am 29. Januar 1921 verkündet, wobei das Urteil vom 4. Dezember 1914 aufgehoben und die Familien der Erschossenen wieder in ihre vollen Rechte eingesetzt wurden, einschließlich der Zahlung der rückständigen Renten seit 1914.

Das Urteil des Kassationsgerichts vom 29. Januar 1921 wurde im Amtsblatt vom 18. Februar 1921 veröffentlicht:

Alle sechs wurden später posthum mit der Militärmedaille und dem Croix de guerre ausgezeichnet.

Nach diesem Urteil wurde Leutnant Paulaud vom Kriegsministerium wegen Falschaussage angeklagt; die Verhandlung fand am 4. und 5. Oktober 1921 vor dem Kriegsrat der 13. Militärregion statt. Der Regierungskommissar forderte drei Jahre Haft und die Entfernung aus dem Dienst, aber sieben Jahre nach den Ereignissen war es schwierig, seine Schuld zu beweisen. Schließlich wurde er freigesprochen, sehr zum Unmut der Kriegsveteranen. Laut dem Historiker Nicolas Offenstadt war er der einzige Offizier, der wegen seiner Rolle bei einer Hinrichtung vor Gericht gestellt wurde.Offenstadt 2002, S. 76

Im Juli 1929 reichte Émile Floch, der Bruder des Korporal Floch, eine Klage wegen Untreue gegen die Offiziere ein, die für die Verurteilung von 1914 verantwortlich gemacht wurden: General Étienne de Villaret, Oberst Pinoteau und Kommandant Guignot. Das Verfahren wurde ohne weitere Maßnahmen eingestellt.

Claudius Lafloque wurde für seinen Einsatz mit dem Orden der Ehrenlegion ausgezeichnet.

Gedenken Das Denkmal mini|Denkmal von Vingré Das am Ort der Hinrichtung errichtete Denkmal für die sechs Erschossenen von Vingré wurde am 5. April 1925 in Anwesenheit zahlreicher Veteranen des 298. Infanterieregiments eingeweiht. Es war nach einer Pressekampagne der Liga für Menschenrechte und mit Unterstützung der Départements Loire und Allier durch eine Subskription finanziert worden. Zu Ehren der sechs Märtyrer ist auf dem Denkmal zu lesen:

Gedenkstele in Ambierle In der kleinen Gemeinde Ambierle im Département Loire, aus der zwei der Erschossenen, Jean Blanchard und Francisque Durantet, stammten und in der sie wieder bestattet wurden, erinnert eine Stele an die sechs in Vingré Erschossenen. Diese Stele wurde von der Association laïque des amis des monuments pacifistes (Laizistischer Verein der Freunde pazifistischer Denkmäler) von Saint-Martin-d’Estréaux und der Loire mit Unterstützung des Generalrats gestiftet.

Plätze und Straßen In Frankreich sind zahlreiche Plätze und Straßen nach den Märtyrern benannt; so zum Beispiel in Saint-Étienne die rue des Martyrs-de-Vingré (wo die Straße während des Vichy-Regimes anders benannt wurde).

Denkmal von Riom mini|hochkant|Denkmal von Riom